Handelsgeschäft

Handelsgeschäft

Achtung vor Fake-Streamingangeboten
Datentreuhänderschaft in IoT-Projekten: Vertragliche Regelungen für den sicheren Datenaustausch
Deutsche Gerichte zuständig bei .de Domain
Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert
Risiken beim Hosting von personenbezogenen Daten auf US-Cloudservern
Haftung aus Art. 82 DSGVO bei Versand von gefälschter Rechnung!
Erstellung von Verträgen mit Facemodellen und Stimmenmodellen: Ein Leitfaden für die Gaming-Industrie
Nachhaltige Vertragsgestaltung für Grüne Startups: Rechtliche Aspekte
iStock 1405433207 scaled
SmallLogo

Videoreihe: Über mich

Gegendarstellungsrecht auf Social Media: Unterschiede und Vergleich zum Presserecht
Juristische Aspekte der Strategieplanung für Influencer-Agenturen
Transfer of Funds Regulation (ToFR
Wettbewerbsrecht
Games-Publishing Verträge – einmal in Kurz
E-Rechnungspflicht ab 2025: BMF konkretisiert Vorgaben
shutterstock 1889907112 scaled
EuGH soll entscheiden, ob Verbraucherschützer Datenschutz abmahnen dürfen
Dienstvertrag und Vergütungsanspruch: Warum “schlechte Arbeit” nicht zur Zahlungsverweigerung führt
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Handelsgeschäft

Kategorien

Auch verfügbar in:

Handelsgeschäft

Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Handelsgeschäft ist ein Begriff für wirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
  • Umgangssprachlich umfasst es Großhandel, Einzelhandel, Online-Handel, Außenhandel und Franchising.
  • Das HGB definiert Handelsgeschäfte als Tätigkeiten von Kaufleuten innerhalb ihres Handelsgewerbes.
  • Wesentliches Merkmal: Formfreiheit, es sei denn, das Gesetz verlangt eine spezifische Form.
  • Handelskauf bezieht sich auf Kaufverträge zwischen Kaufleuten, die ein Handelsgeschäft darstellen.
  • Die Rügepflicht zwingt Kaufleute, Mängel sofort zu melden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  • Das Verständnis der Unterschiede zwischen alltäglicher und rechtlicher Bedeutung ist entscheidend für rechtliche Verpflichtungen.

Einleitung

Der Begriff “Handelsgeschäft” wird sowohl in der Umgangssprache als auch im rechtlichen Kontext verwendet. In diesem Artikel werden wir die Bedeutung von Handelsgeschäften in der Alltagssprache sowie die spezifische Definition gemäß dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) untersuchen.

Umgangssprachliche Bedeutung

In der Umgangssprache bezeichnet ein Handelsgeschäft eine wirtschaftliche Tätigkeit, die den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen umfasst, um Gewinne zu erzielen. Es handelt sich um Transaktionen, die auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen gegen Geld abzielen. Dies kann den Großhandel, Einzelhandel, Online-Handel, Außenhandel und Franchising umfassen.

Arten von Handelsgeschäften in der Umgangssprache

  1. Großhandel: Kauf von Waren in großen Mengen von Herstellern und Weiterverkauf in kleineren Mengen an Einzelhändler.
  2. Einzelhandel: Kauf von Waren von Großhändlern oder Herstellern und Verkauf direkt an Endverbraucher in kleinen Mengen.
  3. Online-Handel: Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen über das Internet.
  4. Außenhandel: Handel zwischen verschiedenen Ländern, einschließlich Import und Export von Waren und Dienstleistungen.
  5. Franchising: Erwerb des Rechts, unter dem Markennamen eines etablierten Unternehmens zu handeln und dessen Geschäftsmodell zu nutzen.

Rechtliche Definition nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)

Im rechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff “Handelsgeschäft” gemäß dem HGB Geschäfte, die ein Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes tätigt. Das HGB unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Handelsgeschäften, einschließlich Kaufverträgen, Tauschverträgen und Kommissionsgeschäften.

Besonderheiten von Handelsgeschäften nach dem HGB

  1. Formfreiheit: Handelsgeschäfte können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, es sei denn, das Gesetz schreibt eine bestimmte Form vor.
  2. Handelskauf: Ein Kaufvertrag zwischen Kaufleuten, bei dem es sich um ein Handelsgeschäft für beide Teile handelt.
  3. Rügepflicht: Kaufleute müssen Mängel der Ware unverzüglich rügen, sonst gilt die Ware als genehmigt.

Fazit

Während in der Umgangssprache der Begriff “Handelsgeschäft” eine breite Palette von Tätigkeiten umfasst, die den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen beinhalten, hat er im HGB eine spezifischere Bedeutung, die sich auf die Geschäfte eines Kaufmanns im Rahmen seines Handelsgewerbes bezieht. Es ist wichtig, diese Unterscheidung zu verstehen, insbesondere wenn esum rechtliche Aspekte und Verpflichtungen geht, die mit Handelsgeschäften verbunden sind.

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

Kategorien

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Add New Playlist