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Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Punkte
  • Markenrecht regelt den Schutz von Marken in Deutschland, insbesondere im Markengesetz (MarkenG).
  • Eine Marke kann Worte, Bilder oder Symbole sein, die Produkte voneinander unterscheiden.
  • Herkunftsfunktion: Marken zeigen, von welchem Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen stammen.
  • Markenschutz erfordert die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
  • Der Markenschutz gilt zunächst für zehn Jahre und kann verlängert werden.
  • Markeninhaber haben das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen.
  • Markenrechtsverletzungen können Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung der Produkte nach sich ziehen.

Einleitung

Das Markenrecht ist ein Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutzes und regelt die Nutzung und den Schutz von Marken. In Deutschland ist das Markenrecht insbesondere im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Eine Marke kann ein Wort, ein Bild, ein Symbol, eine Farbe oder eine Kombination dieser Elemente sein, die dazu dient, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Funktionen einer Marke

Marken erfüllen mehrere Funktionen, darunter:

  • Herkunftsfunktion: Sie geben Auskunft darüber, von welchem Unternehmen ein Produkt oder eine Dienstleistung stammt.
  • Qualitätsfunktion: Sie können als Hinweis auf eine bestimmte Qualität der Produkte oder Dienstleistungen dienen.
  • Werbefunktion: Sie sind oft ein zentrales Element in der Werbung und im Marketing eines Unternehmens.
  • Investitionsfunktion: Sie können einen Wert an sich darstellen und Gegenstand von Investitionen sein.

Markenschutz

Anmeldung

Um in Deutschland Markenschutz zu erlangen, muss eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Dabei ist es wichtig, dass die Marke unterscheidungskräftig ist und nicht gegen bestehende Rechte oder gesetzliche Verbote verstößt.

Schutzdauer und Verlängerung

Der Markenschutz in Deutschland gilt zunächst für zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann durch Zahlung einer Gebühr beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden.

Rechte des Markeninhabers

Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das ausschließliche Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Er kann anderen die Nutzung gestatten (Lizenz) und gegen unbefugte Nutzung, beispielsweise durch Nachahmung oder Verwechslungsgefahr, vorgehen.

Verletzung des Markenrechts

Wenn eine Marke ohne Zustimmung des Inhabers genutzt wird und dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht, kann dies eine Markenrechtsverletzung darstellen. Der Markeninhaber kann in solchen Fällen Unterlassung, Schadensersatz und gegebenenfalls Vernichtung der widerrechtlich gekennzeichneten Produkte verlangen.

Fazit

Das Markenrecht in Deutschland schützt die Kennzeichen von Unternehmen und trägt dazu bei, die Herkunft von Produkten und Dienstleistungen klar zu kennzeichnen. Die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt verleiht dem Inhaber exklusive Nutzungsrechte und ermöglicht es ihm, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen.

Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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