• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht und Computerspiele

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

18. Dezember 2023
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
oesterreichisches gerichtsurteil gegen counter strike lootboxen ein praezedenzfall fuer deutschland
Wichtigste Punkte
  • Das österreichische Gericht klassifiziert Counter-Strike-Lootboxen als illegales Glücksspiel, was für die Videospielbranche bedeutend ist.
  • Entscheidung betrifft die Zufälligkeit der Lootboxen und den Handel mit virtuellen Gegenständen, den sogenannten Skins.
  • Urteil könnte als Präzedenzfall für ähnliche rechtliche Fragen in Deutschland dienen, insbesondere bezüglich des GlüStV.
  • In Deutschland ist die rechtliche Einordnung von Lootboxen noch unklar und wird derzeit stark diskutiert.
  • Urteil unterstreicht die Notwendigkeit einer klareren Regulierung für In-Game-Käufe und Verbraucherschutz.
  • Ähnliche rechtliche Entwicklungen in Deutschland zeigen, dass die Gerichte zunehmend Online-Glücksspiel hinterfragen.
  • Klärung der Rechtslage könnte wichtige Auswirkungen auf zukünftige Gesetzgebung und Spieleentwickler haben.

Österreichisches Gerichtsurteil gegen „Counter-Strike“-Lootboxen: Ein Präzedenzfall für Deutschland?

Ein kürzlich in Österreich gefälltes Gerichtsurteil hat in der Videospielbranche für Aufsehen gesorgt und könnte als wegweisend für ähnliche Fälle in anderen Ländern angesehen werden. Ein Gericht in der Steiermark hat entschieden, dass die Lootboxen im Videospiel „Counter-Strike“ als illegales Glücksspiel einzustufen sind. Der Betreiber des Spiels, bekannt für seine weltweite Popularität, wurde zur Rückerstattung eines Betrages verurteilt, den ein Kunde für diese Lootboxen ausgegeben hatte. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Argumentation, dass die Inhalte der Lootboxen zufällig sind und die darin enthaltenen Gegenstände, sogenannte „Skins“, auf einem Zweitmarkt gehandelt werden können. Diese Handelbarkeit ermöglicht eine potenzielle Gewinnerzielung, was ein charakteristisches Merkmal von Glücksspielen darstellt.

Das Urteil ist insofern bemerkenswert, als es die oft diskutierte Grauzone zwischen digitalen In-Game-Käufen und traditionellem Glücksspiel beleuchtet. Es stellt die Frage, inwieweit virtuelle Gegenstände, die in Spielen über Zufallsmechanismen erworben werden, unter bestehende Glücksspielgesetze fallen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber weitreichende Folgen für die Videospielindustrie haben, insbesondere in Bezug auf die Gestaltung und den Verkauf von In-Game-Elementen. Es markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Verbraucherschutz, da es die Aufmerksamkeit auf die potenziellen Risiken lenkt, die mit solchen Spielmechaniken verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige und anfällige Spieler.

Die Entscheidung könnte auch als Präzedenzfall für andere Rechtsräume dienen, in denen ähnliche rechtliche Fragen bezüglich Lootboxen und Glücksspielregulierung diskutiert werden. Sie wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer klareren Gesetzgebung und Regulierung in diesem Bereich, um sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die der Spieleentwickler und -betreiber auszubalancieren.

Über die Grenze zu uns?

In Deutschland wirft dieses österreichische Urteil die Frage auf, ob Lootboxen auch hierzulande unter den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) fallen könnten. Der GlüStV, der zuletzt 2021 aktualisiert wurde, reguliert Online-Glücksspiele und stellt bestimmte Anforderungen an legale Glücksspielangebote, einschließlich einer notwendigen Lizenz. Eine Einstufung von Lootboxen als Glücksspiel in Deutschland würde bedeuten, dass Spielehersteller, die solche Elemente in ihren Spielen anbieten, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen, rechtliche Probleme bekommen könnten.

Bislang ist die rechtliche Einordnung von Lootboxen in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Während in anderen Ländern, wie Österreich und Belgien, bereits Urteile gefällt wurden, die Lootboxen als Glücksspiel klassifizieren, steht eine solche Entscheidung in Deutschland noch aus. Die Diskussion um Lootboxen und deren mögliche Einordnung unter den GlüStV bleibt somit ein aktuelles und viel diskutiertes Thema. Die Entwicklungen in anderen Ländern könnten jedoch Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung und Gesetzgebung haben, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Verbraucher und die Regulierung von glücksspielähnlichen Elementen in Videospielen.

Interessanterweise spiegelt sich diese Entwicklung in der jüngsten Welle von erfolgreichen Klagen gegen Online-Casinos in Deutschland wider. Diese Fälle zeigen, dass die deutsche Rechtsprechung zunehmend bereit ist, sich mit den komplexen Fragen der Online-Glücksspielregulierung auseinanderzusetzen. Angesichts dieser Tendenz könnte es für Betroffene und Verbraucherschützer lohnenswert sein, die Rechtslage bezüglich Lootboxen genauer zu betrachten. Klagen in diesem Bereich könnten nicht nur zu einem verstärkten Verbraucherschutz führen, sondern auch die Notwendigkeit einer klareren gesetzlichen Regelung für solche digitalen Angebote unterstreichen. In Anbetracht der aktuellen Rechtsentwicklungen und des wachsenden Bewusstseins für die Problematik von Lootboxen könnte sich eine rechtliche Auseinandersetzung in Deutschland als zunehmend relevant erweisen.

Die Rechtslage im Detail: Lootboxen unter dem Glücksspielstaatsvertrag

Die rechtliche Einordnung von Lootboxen in Deutschland bewegt sich im Grenzbereich zwischen illegalem Glücksspiel gemäß § 284 StGB und erlaubten Kauftransaktionen innerhalb eines Spiels. Illegales Glücksspiel bezeichnet jede öffentliche Veranstaltung von Glücksspiel, die nicht von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Der Glücksspielbegriff wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) einheitlich zu § 3 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ausgelegt. Demnach liegt ein Glücksspiel vor, wenn eine Gewinnchance, die von einem zufälligen Ereignis abhängt, gegen ein Entgelt angeboten wird. Bei Lootboxen wird die Chance auf den Erhalt von spielinternen Gegenständen erworben, deren Bestimmung durch das Zufallsprinzip erfolgt. Da das Anbieten der Boxen in den Spielen öffentlich ist, hängt die Frage, ob es sich um illegales Glücksspiel nach § 284 StGB handelt, davon ab, ob die Gegenstände in den Spielen einen „Gewinn“ im Rechtssinne darstellen.

Ein „Gewinn“ im Sinne des Glücksspielrechts wäre gegeben, wenn die Gegenstände einen nicht unerheblichen Vermögenswert darstellen. Dies kann in zwei Fällen angenommen werden: Erstens, wenn die Gegenstände innerhalb des Spiels auch einzeln gegen ein Entgelt gekauft werden können, und zweitens, wenn die Gegenstände auf Plattformen mit dem Einverständnis des Herstellers unter den Spielern gehandelt werden können. Solche „Marketplaces“ werden von großen Spiele-Plattformen wie Steam oder Origin betrieben, wobei die Spielehersteller selbst entscheiden können, ob sie ihre Gegenstände für den Handel freischalten. Sind diese beiden Möglichkeiten nicht gegeben, wird es sich nicht um einen Vermögenswert handeln, sondern lediglich um einen Gegenstand mit einem subjektiv-ideellen Wert. Ein etwaiger Verkauf der Gegenstände auf anderen Plattformen, für die der Hersteller nicht verantwortlich ist, kann diesem nicht zugerechnet werden.

Der Spielehersteller hat somit die Möglichkeit, beide Alternativen, die potenziell zu einem illegalen Glücksspiel führen könnten, zu verhindern. Ob dies jedoch seinen wirtschaftlichen Interessen entspricht, ist eine andere Frage. Diese rechtliche Grauzone zeigt, dass die Einordnung von Lootboxen als Glücksspiel oder erlaubte Kauftransaktion in Deutschland von mehreren Faktoren abhängt und eine klare rechtliche Regelung erfordert, um sowohl den Verbraucherschutz als auch die Interessen der Spieleindustrie zu wahren.

Tags: BGHDeutschlandEntwicklungGesetzgebungLizenzRechtsprechungRegulierungSpieleentwicklerUrteilUrteileVerbraucherVerbraucherschutz

Beliebte Beträge

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?

Urheberrecht & Computerspiele: Welche Regeln gelten wirklich?
19. Dezember 2022

Die folgende Auflistung soll einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte des Urheberrechts bei Computerspielen geben. Dabei ist zu beachten,...

Mehr lesenDetails

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine...

Mehr lesenDetails

YouTube/Twitch und Hakenkreuze in Streams/Videos?

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind strafbar
29. Juli 2019

Aktuell gibt es eine ausdauernde Diskussion dazu, ob Videos vom Spiel "Wolfenstein: Youngblood" in der englischen Fassung auf YouTube oder...

Mehr lesenDetails

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß

Urteil zu World Of Warcraft & Accountsperrung wegen AGB-Verstoß
12. August 2019

In einem von mir vertretenen Fall hat das Amtsgericht Neukölln entschieden, dass ein Account im Spiel World of Warcraft nur...

Mehr lesenDetails

Sind sogenannte Private-Server „illegal“?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
27. September 2016

Vor kurzem machte die GVU in der Szene der Private-Server Betreiber, also derjenigen, die Spieleserver außerhalb des Originalanbieters, für Onlinespiele...

Mehr lesenDetails

Der Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Spielebranche

Der Digital Services Act und seine Auswirkungen auf die Spielebranche
18. Juni 2023

Der Digital Services Act (DSA) stellt eine signifikante Veränderung im europäischen digitalen Rechtsrahmen dar und hat einen starken Einfluss auf...

Mehr lesenDetails

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?
6. Februar 2023

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Spiel zu veröffentlichen, müssen Sie alle möglichen Aspekte und Bedingungen berücksichtigen, die mit der...

Mehr lesenDetails

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
1. Januar 2018

Dies ist ein Archiv-Post eines Blogartikels von vor 2018, aus der Webseite www.rahaertel.com. Das eingestellte Datum entspricht nicht dem Datum...

Mehr lesenDetails

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
13. Juni 2024

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software Über viele Jahre hinweg hatte ich die Gelegenheit, einen der bekanntesten Automationsbots für...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
KI in der Rechtsberatung: Revolution oder Risiko?
Nicht Firma und Unternehmen Verwechseln
Nicht Firma und Unternehmen Verwechseln
Rechtsberatung für Spieleentwickler
Rechtsberatung für Spieleentwickler
Preisangabenverordnung (PAngV)

Preisangabenverordnung (PAngV)

9. November 2024

Grundlagen und Zielsetzung Die Preisangabenverordnung bildet seit ihrer Novellierung im Mai 2022 den zentralen Rechtsrahmen für Preisangaben gegenüber Verbrauchern in...

Mehr lesenDetails
Projekt-Gesellschaft / Projekt-GmbH

Projekt-Gesellschaft / Projekt-GmbH

26. Juni 2023
Binding Corporate Rules

Binding Corporate Rules

15. Oktober 2024
Körperschaftsteuergesetz (KStG)

Körperschaftsteuergesetz (KStG)

9. November 2024
EUIPO Markenanmeldung folgen betrügerische Zahlungsaufforderungen

EUIPO

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

In dieser fesselnden Folge nimmt Rechtsanwalt Marian Härtel die Zuhörer mit auf eine spannende Reise durch die dynamische Welt der...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung