• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland

Zusammenfassung: Filesharing und das Jahr 2016

3. Januar 2017
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Zusammenfassung: Filesharing und das Jahr 2016

3. Januar 2017
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
folder ga204ae0a4 1920

Das Jahr 2016 konnte mit zahlreichen BGH Fällen in Sache Filesharing aufwarten. Hier eine kleine Zusammenfassung zu den Entscheidungen. Sollten hier Entscheidungen fehlen, die vergessen wurden, bitte gerne ein Feedback:

Wichtigste Punkte
  • Urteil vom 11.06.2015 – I ZR 19/14: Einzelne „Chunks“ sind schutzwürdige Werke, ebenso wie vollständige Musikdateien.
  • Urteil vom 11.06.2015 – I ZR 7/14: Eltern müssen Internetnutzung ihrer Kinder beaufsichtigen, jedoch keine umfassende Kontrolle ausüben.
  • Urteil vom 11.06.2015 – I ZR 75/14: Anschlussinhaber müssen konkret belegen, ob Dritte Zugang hatten, nicht nur theoretische Möglichkeiten anführen.
  • Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 1/15: Gegenstandswert für Unterlassungsansprüche hängt von wirtschaftlichem Wert und Verletzungsumfang ab.
  • Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 48/15: Schadensersatzansprüche bei Filesharing verjähren erst nach 30 Jahren.
  • Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 86/15: Anschlussinhaber ist nicht verpflichtet, volljährige Nutzer über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen zu informieren.
  • Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 43/15: Häufige Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen des Rechteinhabers führt nicht zu vereinfachtem Sachverhalt.

 

Urteil vom 11.06.2015 – I ZR 19/14 –  Tauschbörse I

In dem Tauschbörse I Urteil wurde vom BGH eindeutig festgestellt, dass einzelne Dateifragmente (sogenannte „Chunks“) ebenso wie vollständige Musikdateien einen Schutzgegenstand darstellen würden. Es sei unerheblich, ob vollständige Musikstücke oder nur Fragmente dessen auf Filesharing Plattformen getauscht werden würden.

Einschlägig sei hier nicht das urheberrechtliche Werk des § 2 UrhG, sondern die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers im Sinne von § 85 UrhG. Schutzgegenstand ist damit die technische Leistung des Tonträgerherstellers, die Festlegung der Tonfolge auf dem Tonträger. Daher sei auch die Entnahme eines kleinsten Tonpartikels ein Eingriff in das Schutzrecht des Tonträgerherstellers.

 

Urteil vom 11.06.2015 – I ZR 7/14 – Tauschbörse II

Hier hat der BGH festgestellt, dass Eltern grundsätzlich dazu verpflichtet seien, die Internetnutzungen ihres Kindes zu beaufsichtigen, um Schäden Dritter zu verhindern. Dieser Aufsichtspflicht würde allerdings genüge getan, wenn die Eltern ihr normal entwickeltes Kind darüber belehren, dass die Teilnahme an Tauschbörsen rechtswidrig ist und diesbezüglich ein Verbot aussprechen würden.

Dabei ist zu beachten, dass die Eltern dabei nicht dazu verpflichtet seien die Nutzung des Internets zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder den Zugang zum Internet auch nur Teilweise zu sperren. Diese Maßnahmen seien erst erforderlich, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandelt.

 

Urteil vom 11.06.2015 – I ZR 75/14 – Tauschbörse III

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverletzung begangen wird, genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick darauf, ob andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht dadurch, dass er lediglich pauschal die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behauptet.

Der Beklagte habe hier selbst vorgetragen, dass wegen der örtlichen Abwesenheit aller, keine andere Person zum Tatzeitpunkt Zugriff zu seinem Internetanschluss gehabt hätte. Damit habe er gerade nicht vorgetragen, dass eine dritte Person als Täter in Betracht käme. Es käme, um die Tätervermutung zu entkräften, konkret auf den Verletzungszeitpunkt an.

 

Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 1/15 – Tannöd

Hierbei wurde der Leitsatz aufgestellt, dass bei der Bestimmung des Gegenstandswerts eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs, das maßgebliche Interesse des Rechteinhabers an der Unterlassung weiterer urheberrechtlicher Verstöße pauschalisierend zu bestimmen ist. Dabei ist die Art des Verstoßes, insbesondere der wirtschaftliche Wert des verletzten Rechts sowie die Intensität und der Umfang der Rechtsverletzung maßgeblich.

Auch zählen dazu die Aktualität und Popularität des betroffenen Werkes sowie die bereits vorgenommene Verwertung durch den Rechteinhaber. Wenn also ein aktueller Spielfilm kurz nach Erscheinung widerrechtlich öffentlich gemacht wird, hängt die genaue Bestimmung des Gegenstandswerts des Unterlassungsanspruches auch davon ab, ob der Rechteinhaber das Werk bereits durch eine Veröffentlichung auch auf DVD ausgewertet hat.

 

Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 48/15 – Everytime we touch

Auf einen Schadensersatzanspruch bezüglich des Filesharings findet § 102 S.2 UrhG in Verbindung mit § 852 BGB Anwendung. Damit entschied der BGH, dass der Schadensersatz auch bei Filesharing erst nach 30 Jahren verjährt. Der BGH stellt damit eindeutig fest und klar, dass der Täter mit der Bereitstellung eines Werks in einer Tauschbörse zugleich eine Vielzahl an Nutzern Zugriff auf das Werk erhalten, durchaus etwas erlangen und damit den Tatbestand erfüllen würde.

 

Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 86/15 – Silver Linings Playbook

Hier wurde durch den BGH festgestellt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet ist, volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft oder seine volljährigen Besucher und Gäste, denen er das Passwort für seinen Internetanschluss zur Verfügung stellt, über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären. Die rechtswidrige Nutzung der Tauschbörsen und entsprechender Programme muss durch den Inhaber des Anschlusses nicht gesondert untersagt werden.

 

Urteil vom 12.05.2016 – I ZR 43/15

Hier wurde festgestellt, dass nicht auf einen einfach gelagerten Sachverhalt geschlossen werden kann, wenn der Rechteinhaber routinemäßig häufige Urheberrechtsverletzungen verfolgt. Des Weiteren stellt das widerrechtliche Bereitstellen eines kürzlich erschienenen Computerspiels auf einer Internettauschbörse keine nur unerhebliche Rechtsverletzung dar. Ein diesbezüglicher Gegenstandswert auf einen Unterlassungsanspruch ist dabei von nicht unter 15.000 € angemessen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHComputerComputerspielEntscheidungenFeeFilesharinginternetKISchadensersatzUnterlassungsanspruchUrheberrechtUrheberrechtsverletzung

Weitere spannende Blogposts

OLG Frankfurt zu Influencer & Schleichwerbung

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
4. Juli 2019

Empfiehlt ein Influencer ein Produkt, ohne den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, stellt dies verbotene getarnte Werbung dar, wenn er...

Mehr lesenDetails

KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche

KJM und Jugendschutzentwicklungen in der Gamesbranche
27. August 2019

Die KJM macht zuletzt vor allem aufgrund der Jusprog-Problematik über sich reden (siehe diesen Artikel), die aktuell dazu führt, dass...

Mehr lesenDetails

BayLDA geht gegen Webseiten mit Google Analytics vor

BayLDA geht gegen Webseiten mit Google Analytics vor
2. Dezember 2019

Wer einen Webauftritt betreibt, möchte in der Regel wissen, wie häufig diese besucht wird,  ob es regelmäßige Nutzer gibt, aus...

Mehr lesenDetails

Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Produkte sind zulässig

Lastschrift im Onlinehandel am Ende? Die SEPA-VO der EU!
24. Juni 2021

Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den...

Mehr lesenDetails

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams
14. Januar 2019

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen,...

Mehr lesenDetails

KI in der Vertragsausarbeitung: Ein ehrlicher Einblick aus meiner Praxis

Compliance challenges in the implementation of predictive maintenance in Industry 4.0
15. Dezember 2023

Von traditionellen Vorlagen zur KI-Revolution Als Vertragsanwalt, der tief in der digitalen Welt verwurzelt ist, möchte ich euch einen offenen...

Mehr lesenDetails

Filesharing: Haftung bei Familienanschluss

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
30. Januar 2019

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing haftet, auch wenn nicht sicher ist,...

Mehr lesenDetails

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen

Künstliche Intelligenz in der Software- und Spieleentwicklung: Chancen, Risiken und rechtliche Herausforderungen
12. Mai 2023

KI in der Software- und Spieleentwicklung: Potenzial und Fallstricke Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Software- und Spieleentwicklung...

Mehr lesenDetails

Hitler ist ein Gamer? Zumindestens ist er ein Sperrgrund für Facebook!

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
5. Oktober 2020

Es gibt Urteile, die glaubt man kaum, dass es sie gibt. Ein solches hat das Landgericht Frankenthal gefällt und eigentlich...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten
Recht im Internet

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026

Der Fall um die gegen Christian Ulmen erhobenen Vorwürfe hat eine Debatte in die breite Öffentlichkeit getragen, die Juristinnen und...

Mehr lesenDetails
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

In dieser kurzen Episode diskutieren Anna und Max die Bedeutung der Rechtekette im Game Development – ein zentraler Aspekt für...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung