Marian Härtel
Filter nach benutzerdefiniertem Beitragstyp
Beiträge
Wissensdatenbank
Seiten
Filter by Kategorien
Abmahnung
Arbeitsrecht
Blockchain und Web Recht
Datenschutzrecht
Esport
Esport Business
Esport und Politik
EU-Recht
Gesellschaftsrecht
Intern
Jugendschutzrecht
Onlinehandel
Recht im Internet
Recht und Computerspiele
Recht und Esport
Sonstiges
Steuerrecht
Unkategorisiert
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Youtube-Video
Einfach anrufen!

03322 5078053

Streaming für 5 Tage, Abofalle!

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Und auch ich bekomme hin und wieder entsprechende Anfragen. Auf der Suche nach Streaming-Anbietern gelangen viele durch Internetrecherche sie leicht an fragwürdige Angebote, die angeblich ein Streaming mit einer kostenlosen 5-Tag-Testphase anbieten. Diese wiederum verlängert sich meist  automatisch zu einem Jahresabo. Da die Seiten selten der sogenannten Button-Lösung entsprechen oder übersichtliche AGB vorhalten, teilweise sogar mit besonderen Landingpages arbeiten, die bei Verweisen von z.B. Google auf ein Abo nicht hinweisen, bei Direkteingabe der URL jedoch schon, endet dies oft mit Mahnschreiben über hunderte Euro. Die Adressen dieser Webseiten sind zahlreich und wechseln ständig, sie gleichen sich jedoch stark in der Optik.

Sogar die Verbraucherzentrale Hessen warnte unlängst vor solchen Webseiten. Teilweise funktioniert die Registrierung gar nicht vollständig. Teilweise können Verbraucher nach der Registrierung gar keine Videos anschauen. Dann denkt man natürlich als Verbraucher, dass man sich nicht weiter darum kümmern muss. Trotzdem landen plötzlich Mahnschreiben im Briefkasten.

In den AGB gibt es zahlreiche unsinnige Regelungen. Darin heißt es zum Beispiel oft, dass Minderjährige automatisch mit Zustimmung Ihrer Eltern agieren und diese das Abo zahlen müssen. Bekommt man also Schreiben von derartigen Anbietern, sollte man die Verbraucherzentralen oder gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Teil der Strategie ist übrigen die Einschüchterung. Die Mahnschreiben sind aggressiv und vermitteln den Eindruck, dass Gegenwehr ohnehin aussichtslos wäre. Dazu stellen die Anbieter sogar YouTube-Videos online. In denen erzählen angebliche Anwälte, dass die Geldforderung von einer bestimmten Seite auf jeden Fall rechtmäßig wäre. Diese Videos tauchen teilweise in den Suchergebnissen auf, wenn man den Name des Streaming Portals auf Google eingibt. Kommentare sind unter den Videos in der Regel nicht möglich. Wie wenig vertrauenswürdig das ist, kann man schon daran erkennen, dass der Rechtsanwalt keinerlei Informationen zu seiner Kanzlei gibt und oft sogar nur gebrochene Deutsch spricht. Davon bitte nicht verunsichern lassen und sinnlos Geld bezahlen. Zurückholen ist fast unmöglich!

Picture of Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

Telefon

03322 5078053

E-Mail

info@rahaertel.com