• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Quellensteuer und Werbung: Einige weitere Infos!

4. März 2019
in Steuerrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
control 647195 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Thema Quellensteuer bei Internetwerbung, besonders bei Google, ist aktuell sehr relevant.
  • Agenturen und große Werber sind durch 18,8 Prozent zusätzliche Steuern auf Werbeausgaben betroffen.
  • Kritiker argumentieren, dass Google-Ads eher eine Dienstleistung als eine Nutzungsüberlassung darstellen.
  • Die Unterscheidung zwischen Suchergebnissen und Suchnetzwerk könnte steuerrechtlich strittig sein.
  • Finanzämter und Betriebsprüfer haben oft die Oberhand in Haftungsfragen.
  • Saubere Verträge und steuerlich korrekte Maßnahmen sind essenziell, um Risiken zu minimieren.
  • Rechtsmittel gegen Haftungsbescheide verursachen zusätzliche Kosten und Unsicherheiten.

Das Thema der Quellensteuer beim Buchen von Werbung im Internet, allen voran bei Google, kocht in den letzten Wochen recht hoch. Ich habe hier und hier bereits etwas dazu geschrieben. Zudem habe ich bereits einiges an Feedback dazu bekommen.

Auch die Literatur beschäftigt sich mit dem Problem, vor allem da es wohl bereits zahlreiche Bescheide deutscher Finanzämter gibt und es jedem Unternehmen anzuraten ist, Vorsorge zu treffen, um nicht bald eventuell in größere Probleme zu geraten. Vor allem Agenturen und große Werber dürften betroffen sein. Denn bei Nettovereinbarungen könnte die extra abzuführende Quellensteuer 18,8 Prozent der Werbeausgaben betreffen, bei 100.000 Euro, die für Werbung ausgegeben wurden, also fast 20,000 Euro extra Steuern.

Aber, da ich mich nicht wiederholen möchte, sei in diesen Artikel auf ein paar Gegenargumente eingegangen. Ohne dabei zu sehr ins – steuerrechtliche – Detail zu gehen.

So wird von denjenigen, die die Ausführungen einiger Finanzämter und Betriebsprüfer angreifen, bestritten, dass es beim Buchen von Google-Ads sich um eine Überlassung der Nutzung von Know-how des Portalbetreibers handeln würde. Der Werbetreibende wird stets immer nur das Ergebnis des eingesetzten Know-hows erhalten, nicht das eigentliche Know-how selber. Es könnte sich daher nicht um die Nutzungsüberlassung eines Rechtes im Sinne des § 49 I Nr. 2f bzw. Nr 6 des Einkommensteuergesetzes handeln. Einige Kritiker verweisen daher darauf, dass es sich bei Google-Ads und ähnlichen Angeboten schlicht um eine Dienstleistung handeln würde, was auch die OECD-MK zu Art. 12 OECD-MA bestätige. Es würde stets immer nur die optimale Platzierung einer Anzeige angeboten werden. Ob jedoch bereits hier z.B. zwischen Google-Ads in den Suchergebnissen und Google-Ads im Suchnetzwerk unterschieden werden müsste, dürfte zumindest strittig sein. Ob die Frage, ob jemand z.B. eine Werbetafel exklusiv für 4 Wochen bucht und dort sein Papierplakat aufklebt, wirklich davon abzugrenzen ist, dass eine Werbetafel digital sein könnte (siehe z.b. vom Unternehmen Wall), bei der optimiert verschiedene Anzeigen geschaltet werden, ist zumindest fraglich. Wie dies am Ende ein Gericht sehen könnte, vermag ich noch nicht abschließend zu beurteilen. Gleiches gilt bzgl. dem Umstand, ob man wirklich zwischen optimieren CPC-Kampagnen über mehrere Webseiten (dann keine Quellensteuer) und einer CPM-Kampagne auf einer einzigen Webseite unterscheiden will, oder ob dies die steuerrechtliche Behandlung nicht noch mehrere Stufen verkomplizieren würde.

Es gibt noch weitere Gegenargumente oder zumindest offene Fragen, die sich auch durchaus hören lassen können. Vollständig überzeugend sind diese jedoch auch nicht und sie sind natürlich auch durch Interessen gesteuert. Im zumindest ersten Schritt, sind Finanzämter und Betriebsprüfer zudem am längeren Hebel, denn ein Haftungsbescheid kann relativ einfach vollstreckt werden. Schließlich ist es oft so, dass es fraglich ist, ob man gezahlte Quellensteuer vom Werbeanbieter zurückverlangen könnte. Oft sind AGB nämlich derart formuliert, dass mögliche Quellensteuer vom Werbetreibenden zu zahlen sei. Die zusätzliche Belastung würde als beim Unternehmen in Deutschland verbleiben.

Gegen die Haftungsbescheide wurde in den letzten Woche zwar einige juristische Mittel entwickelt, dies müssen aber auch zunächst einmal geltend gemacht werden. Da verursacht auf jeden Fall Kosten. Saubere Verträge, Geldflüsse oder steuerrechtlich/bilanzrechtlich korrekte Maßnahmen sind hier mit Sicherheit die bessere Alternative. Da Risiko hat sich durch erste Feedback zu den Haftungsbescheiden meiner Meinung nach nicht verringert. Für eine detaillierte Beratung dazu können Sie mich gerne kontaktieren.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAgenturenBeratungDienstleistungDigitalFeeGesetzeGoogleHaftunginternetPortalSicherheitUrteileVerträge

Weitere spannende Blogposts

Widerrufsbelehrung muss ladungsfähige Adresse beinhalten

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. August 2019

Zum Thema "ladungsfähige Adresse", Angaben im Impressum aber auch Angaben in der Widerrufserklärung habe ich hier im Blog ja schon...

Mehr lesenDetails

Wie Compliance eine Win-win-Situation für Kunden und Anbieter schafft

Wie Compliance eine Win-win-Situation für Kunden und Anbieter schafft
21. Dezember 2022

Was ist Compliance und warum ist sie wichtig? Compliance ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Richtlinien. Dies beinhaltet unter anderem...

Mehr lesenDetails

LG Düsseldorf und SEPA

Gebühren auf SEPA-Überweisungen für Altverträge unzulässig
19. Juni 2024

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass bereits der Eindruck einer Ablehnung ausländischer SEPA-Konten durch ein Unternehmen...

Mehr lesenDetails

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein

Artikelreihe: Rechtsprobleme rund um Esport als Verein
26. November 2018

In einer Meldung von letzten Freitag vom Hamburger Sportbund Sollte in einem Sportverein eine E-Sports Abteilung im ideellen Bereich und...

Mehr lesenDetails

Des Kaisers neue Kleider…

Des Kaisers neue Kleider…
4. Januar 2019

Ok, es sind nicht wirklich "neue Kleider", sondern eher "verschönerte Kleider" ;) Nach einigen Wochen Arbeit konnte ich heute nun...

Mehr lesenDetails

OVG Lüneburg zu Datenminimierung in Onlineshops

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
4. März 2024

Einblick in den Fall Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit seinem Urteil (Beschluss 14 LA 1/24) eine richtungsweisende Entscheidung im Bereich...

Mehr lesenDetails

Doppelte Markenanmeldung = Bösgläubigkeit?

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
8. August 2019

Von Europäischen Markenamt, dem EUIPO, gibt es aktuell eine interessante Entscheidung, die das aktuell in der "Ausformung" befindliche Rechtskonstrukt der...

Mehr lesenDetails

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice

10 Fragen & Antworten zum Thema Homeoffice
15. April 2020

Homeoffice ist definitiv ein nicht aufzuhaltender Trend für viele Berufe und Unternehmen. Dieser Artikel soll einen kleinen Überblick über zehn...

Mehr lesenDetails

Webseiten ohne SSL. Abmahngefahr?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
5. Januar 2019

Heute möchte ich einmal auf eine Gefahr einer Abmahnungen hinweisen, die zwar - noch - sowohl rechtlich als auch technisch...

Mehr lesenDetails
e1b22941 8541 4953 98a5 7858790f09a7 20191530

Freedom of contract

29. März 2025

Definition and meaning of freedom of contract Freedom of contract is an essential principle of private autonomy and refers to...

Mehr lesenDetails
Filmförderungsgesetz (FFG)

Filmförderungsgesetz (FFG)

15. Oktober 2024
Lego brick still protected as a design patent

Ecj

25. Juni 2023
Die Auswirkungen der Urteile des OLG Celle und des LG Hannover auf Online-Coaching-Dienstleistungen

Prospektverordnung (EU)

10. November 2024
Joint Development Agreement

Joint Development Agreement

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

092def0649c76ad70f0883df970929cb

Influencers and gaming: legal challenges in the digital entertainment world

26. September 2024

In this captivating episode, lawyer Marian Härtel takes listeners on an exciting journey through the dynamic world of influencers and...

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025

This insightful 20-minute podcast episode by and with me explores the complex topic of copyright in the digital age. The...

9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024

In this captivating podcast episode, I dive deep into the world of legal challenges associated with innovative business models as...

fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

In this captivating episode of the podcast "The Unconventional Lawyer", we delve into the world of a lawyer who is...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung