Ist Lasertag als Sport/Freizeitveranstaltung jugendgefährdend? Das ist eine mindestens genauso umstrittene Frage, wie die Frage der Jugendgefährdung von Computerspielen und mit Sicherheit zum Großteil auch ein Generationenkonflikt.
Vor ca. 2 Jahren hat das Verwaltungsgerichtshof in Würzburg noch entschieden:
“Vom in Würzburg angebotenen Spiel LaserTag geht eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus.”
Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid aus dem Jahr 2014, mit welchem auf der Grundlage von § 7 Jugendschutzgesetz Personen unter 16 Jahren den Zutritt zu den Betriebsräumen – auch bei Begleitung durch Personensorgeberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Personen – untersagt wurde, sowie für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren angeordnet wurde, vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen.
Das sah das Verwaltungsgericht München anders. Denn in einer gleichgearteten Halle in Ingolstadt erhielt der Betreiber einen Bescheid, den Zugang für Kinder unter 14 Jahren zu verbieten. In der Verhandlung gestern ließ die Richterin jedoch durchblicken, dass die Sache, und somit ein Bescheid, individueller gesehen werden müssten. Das Jugendamt sei hier falsch vorgegangen, denn man dürfte nur gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen. Das Jugendamt müssen nun genauer prüfen, welche Spiele jugendgefährdend sein könnten und welche nicht.
Eine sehr weise und weitreichende Entscheidung, die Auswirkungen auf Betreiber von Export-Cafés und sonstigen Gamingeinrichtungen haben dürfte. Auch für Virtually Reality Installationen wie Hologate dürfte ähnliche zu entscheiden.
Grundsätzlich ist bei der Installation und dem Betrieb von Esport-Eintrichtungen, Lasertag-Arenen, Gamingstationen (sei es für Familien oder Erwachsene), VR-Einrichtungen und ähnlichen Vergnügungsstätten, sehr anzuraten, sowohl die Prüfung als auch Dinge wie Baugenehmigung mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Der Grund dafür ist einfach, denn Diskussionen auf Basis der Gewerbeordnung, der Bebauungspläne und im Spannungsbereich des Jugendschutzes bedürfen einiger Kenntnis und haben auf Behörden eine gewissen Wirkung, wenn die Kommunikation professionell geführt wird. So sind die Ordnungsbehörden oft gar nicht per se abgeneigt, Installationen und Einrichtungen zu genehmigen, möchte aber wirksame Maßnahmen zum Jugendschutz angewendet sehen und erwarten eine gewisse Einstellung der Betreiber. Meine Erfahrung in dem Bereich zeigt, dass die gesellschaftliche Entwicklung voranschreitet. Zudem kann jede Behörde individuell entscheiden. Die Regelungen und vor alle, die internen Verwaltungs- und Dienstvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt, unterschiedlich.
Ich kann in diesen Bereichen nicht nur mit der Planung helfen, sondern auch bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, Investorengesprächen und sonstigen Schritten der Selbstständigkeit helfen. Kontaktieren Sie mich in diesem Fall einfach unverbindlich und wir finden einen Weg, dass ich Ihnen helfen, und Sie Ihren Schritt in die Selbstständigkeit riskieren können.