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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Jugendschutzrecht > Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet

Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet

21. März 2019
in Jugendschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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lasertag 1467228 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Lasertag wird als jugendgefährdend betrachtet, ähnlich wie Computerspiele, was auch auf einen Generationenkonflikt hinweist.
  • Der Verwaltungsgerichtshof Würzburg entschied, dass Lasertag das geistige und seelische Wohl von Kindern beeinträchtigt.
  • Jugendliche unter 16 Jahren wurde der Zugang zu Lasertag verweigert, selbst bei Begleitung durch Erwachsene.
  • Das Verwaltungsgericht München forderte individuelle Prüfungen und keine pauschalen Altersbeschränkungen.
  • Das Jugendamt muss Geisterspiele spezifisch analysieren, um festzustellen, welche potentiell gefährlich sind.
  • Es ist ratsam, rechtliche Unterstützung bei Esport-Einrichtungen und VR-Installationen in Anspruch zu nehmen.
  • Verschiedene Behörden handeln unterschiedlich; professionelle Kommunikation kann Genehmigungsprozesse erleichtern.

Ist Lasertag als Sport/Freizeitveranstaltung jugendgefährdend? Das ist eine mindestens genauso umstrittene Frage, wie die Frage der Jugendgefährdung von Computerspielen und mit Sicherheit zum Großteil auch ein Generationenkonflikt.

Vor ca. 2 Jahren hat das Verwaltungsgerichtshof in Würzburg noch entschieden:

„Vom in Würzburg angebotenen Spiel LaserTag geht eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus.“

Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid aus dem Jahr 2014, mit welchem auf der Grundlage von § 7 Jugendschutzgesetz Personen unter 16 Jahren den Zutritt zu den Betriebsräumen – auch bei Begleitung durch Personensorgeberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Personen – untersagt wurde,  sowie für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren angeordnet wurde, vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen.

Das sah das Verwaltungsgericht München anders. Denn in einer gleichgearteten Halle in Ingolstadt erhielt der Betreiber einen Bescheid, den Zugang für Kinder unter 14 Jahren zu verbieten. In der Verhandlung gestern ließ die Richterin jedoch durchblicken, dass die Sache, und somit ein Bescheid, individueller gesehen werden müssten.  Das Jugendamt sei hier falsch vorgegangen, denn man dürfte nur  gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen. Das Jugendamt müssen nun genauer prüfen, welche Spiele jugendgefährdend sein könnten und welche nicht.

Eine sehr weise und weitreichende Entscheidung, die Auswirkungen auf Betreiber von Export-Cafés und sonstigen Gamingeinrichtungen haben dürfte. Auch für Virtually Reality Installationen wie Hologate dürfte ähnliche zu entscheiden.

Grundsätzlich ist bei der Installation und dem Betrieb von Esport-Eintrichtungen, Lasertag-Arenen, Gamingstationen (sei es für Familien oder Erwachsene), VR-Einrichtungen und ähnlichen Vergnügungsstätten, sehr anzuraten, sowohl die Prüfung als auch Dinge wie Baugenehmigung mit einem Rechtsanwalt durchzuführen. Der Grund dafür ist einfach, denn Diskussionen auf Basis der Gewerbeordnung, der Bebauungspläne und im Spannungsbereich des Jugendschutzes bedürfen einiger Kenntnis und haben auf Behörden eine gewissen Wirkung, wenn die Kommunikation professionell geführt wird. So sind die Ordnungsbehörden oft gar nicht per se abgeneigt, Installationen und Einrichtungen zu genehmigen, möchte aber wirksame Maßnahmen zum Jugendschutz angewendet sehen  und erwarten eine gewisse Einstellung der Betreiber. Meine Erfahrung in dem Bereich zeigt, dass die gesellschaftliche Entwicklung voranschreitet. Zudem kann jede Behörde individuell entscheiden. Die Regelungen und vor alle, die internen Verwaltungs- und Dienstvorschriften sind von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Stadt zu Stadt, unterschiedlich.

Ich kann in diesen Bereichen nicht nur mit der Planung helfen, sondern auch bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, Investorengesprächen und sonstigen Schritten der Selbstständigkeit helfen. Kontaktieren Sie mich in diesem Fall einfach unverbindlich und wir finden einen Weg, dass ich Ihnen helfen, und Sie Ihren Schritt in die Selbstständigkeit riskieren können.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ComputerComputerspielComputerspieleEntwicklungEsportGamingInvestorJugendschutzKapitalgesellschaftKISicherheit

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