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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Wettbewerbsrecht > Kaffee-Werbung über LinkedIn – so nicht

Kaffee-Werbung über LinkedIn – so nicht

23. April 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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information 1481584 1280
Wichtigste Punkte
  • Marian Hartel betont die Wichtigkeit, nicht nur Abmahnungen auszusprechen, sondern anderen zu helfen.
  • LinkedIn kann für unerwünschte, automatisierte Kontaktanfragen genutzt werden.
  • Der Werkstudent wird als verantwortlich für diese Kontaktaufnahme erwähnt.
  • Spannendes Konzept: Kaffee-Spotify als neue Idee im Berliner Kaffee-Ecosystem.
  • Hartel äußert Bedenken, dass solche Kontaktaufnahmen Spam ähneln könnten.
  • Wichtiger Rat: Werbung für neue Ideen sollte sorgfältig betrachtet werden.
  • Der Austausch lehrt, dass Rechtsfragen bei neuen Geschäftsideen wichtig sind.

Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin zu gut für diese Welt. Ich könnte vielleicht mehr Geld damit verdienen, wenn ich mehr eigene Abmahnungen aussprechen würde. Aber ich helfe lieber Leuten, es besser zu machen. So auch im aktuellen Fall über LinkedIn:

XXXX hat die folgende Nachricht um 03:33 gesendet.

Hi Marian,
I hope it’s ok if I add you to my contacts. We’re about to significantly change the Berlin Coffee Ecosystem and I’d love you to sit in the front row 😉
Best,
XXX

Marian Hartel hat die folgende Nachricht um 07:01 gesendet.

Und mir was verkaufen mit automatisierten Linkedinkontaktaufnahmen? 🙂

XXX hat die folgende Nachricht um 13:48 gesendet.

Verkaufen nicht unbedingt – aber wir wollen natürlich ein möglichst großes Publikum für unsere Kaffee-Revolution haben 😉

Und meine „Automatisierung“ nennt sich tapferer Werkstudent 🙂

Marian Hartel hat die folgende Nachricht um 13:58 gesendet.

Na dann. Da kann ich nicht helfen. Leider nur bei der Frage, ob eine derartige Kontaktaufnahme, völlig zusammenhanglos, nicht einer Spammail gleichzusetzen wäre und ob für die Fehlleistungen des armen Werkstudenten die XXX AG selber einstehen müsste 😉

XXX hat die folgende Nachricht um 14:01 gesendet.

Dem entnehme ich, dass Du kein Interesse an einem Kaffee-Spotify in Berlin hast? Nehme ich gern zur Kenntnis und entschuldige mich für die Kontaktanfrage.
Viele Grüße
XXX

Marian Hartel hat die folgende Nachricht um 14:03 gesendet.

Nein, aber ich würde damit wirklich vorsichtig sein und – noch ein kostenloser Rat vom IP-Anwalt, mit Kaffee-Spotify würde ich auch nicht werben!

XXX hat die folgende Nachricht um 14:08 gesendet.

Danke 🙂 Das war auch eher eine spontane Brücke, aber da geb ich dir recht… möglichst keine unnötigen Flanken aufmachen.

 

Nun habe meine Mandanten und/oder Leser auch wieder etwas gelernt!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungFeeLinkedInMailSpam

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