Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.
In Deutschland gilt für Print- und (gedruckte) Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen galt bislang der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Diese Ungleichbehandlung war europarechtlich vorgegeben. Deutschland hatte eine Änderung dieser Rechtslage schon seit langem gefordert. Der Rat der Europäischen Union hatte Ende des vergangenen Jahres den Weg für die Angleichung frei gemacht.
Nun kommt eben nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt, wodurch die kulturelle Vielfalt aber eben auch die technische Entwicklung gestärkt werden osll.
Zugehörige Beiträge:
- Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?
- Differenzbesteuerung und die Preisangaben Verordnung
- Falsche Registrierung von Batterien ist abmahnbar
- Keine Quellensteuer bei Onlinewerbung
- EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als…
- Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
- Axel Springer gegen Eyeo: Dieses mal Urheberrecht
- EuGH: Amazon muss Nutzern keine Telefonnummer bieten