• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?

13. Dezember 2018
in Steuerrecht
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
control 647195 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Das Jobvermittlungsportal Upwork vermittelt Freelancer-Programmierjobs weltweit gegen Stundensätze oder Pauschalsätze.
  • Für die eigene Gewinnermittlung genügen Abrechnungs- und Zahlungsbelege, außer bei der Vermittlungsgebühr.
  • Die Umsatzsteuer-ID ist wichtig, um Steuerlast durch Reverse-Charge-Verfahren zu vermeiden.
  • Freelancer müssen die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachweisen, besonders bei EU-Kunden.
  • Die steuerliche Behandlung variiert zwischen Upwork und Fiverr, insbesondere bei Rechnungsstellung und Umsatzsteuer.
  • Bei Fiverr werden Leistungen aus Israel als nicht steuerbar behandelt, solange kein Büro in Deutschland besteht.
  • Die Kenntnis über Unterschiede der Plattformen ist entscheidend für die steuerliche Behandlung der erbrachten Leistungen.

Kleines Update in diesem Artikel!

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Eine Zusammenfassung
2. Nun aber zum eigentlichen Inhalt:
3. Probleme für Freelancer
4. Elektronische Leistungen
5. Leistungsort?
6. Nicht jede Plattform ist gleich!
6.1. Author: Marian Härtel

Eine Zusammenfassung

Da mich letzte Woche ein Mandant dazu gefragt hat, möchte ich hier einmal eine kurze Information zum Jobvermittlungsportal „Upwork“ geben. Ähnlich dürfte die Situation beim Portal „Fiverr“ aussehen, jedenfalls bis dieses, wie angekündigt, auch offiziell in Deutschland verfügbar ist.

Wie immer gilt aber, dass ich hier im Rahmen eines Blogs nur einen kurzen Abriss geben kann. Niemals darf ein solcher Artikel als umfassende Rechtsberatung gesehen werden, da es oft auf den Einzelfall ankommt. Auch sind die Abläufe der Portale oft unterschiedlich. Einige stellen dem Leistungsempfänger selber den vollen Betrag in Rechnung (Fiverr z. B.) andere nur die Vermittlungspauschale (Upwork). Hier gilt es genau zu schauen. Im Zweifel kann ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater im konkreten Fall helfen. Im Rahmen eines Dauermandats helfe ich natürlich einem Freelancer auch mit der Organisation und Bewältigung eben dieser Abläufe.

Nun aber zum eigentlichen Inhalt:

Upwork vermittelt beispielsweise an Freelancer Programmierjobs von Auftraggebern auf der ganzen Welt. Diese Programmierjobs können auf Basis des eigenen Stundensatzes oder, im Falle von Fiverr, eines Pauschalsatzes angeboten werden, den der Freelancer/Anbieter selbst bestimmt. Sobald eine Leistung erbracht wurde, stellt die Plattform dem Auftraggeber eine Rechnung aus. Nachdem der Auftraggeber den Betrag an die Vermittlungsplattform gezahlt hat, behalten diese in der Regel eine Servicegebühr für die Vermittlung ein. Für diese Gebühr wird sodann eine Rechnung ausgestellt. Hier sollte dringend darauf aufgepasst werden, dass, wenn möglich, die Umsatzsteuer-ID eingegeben wird. Bei Upwork ist dies sehr ratsam, da in dem Fall auf die Servicegebühr keine Umsatzsteuer berechnet und auch nicht auf der Rechnung ausgewiesen wird, sondern das Reverse-Charge Verfahren Anwendung findet. Bei Fiverr handelt es sich um nicht steuerbare Leistungen, da das Unternehmen in Israel seinen Sitz hat. Ob sich dies ändern, wenn Fiverr, wie kürzlich angekündigt, ein Büro in Berlin eröffnet, bleibt abzuwarten.

Probleme für Freelancer

Für Freelancer mag sich nun die Frage stellen, wie die Einkünfte konkret zu versteuern sind? Das gilt vor allem, da beispielsweise Upwork, und soviel ich weiß auch Fiverr, keine genauen Daten über die Auftraggeber übermittelt; wohl damit für weitere Auftraggeber nicht die Plattform umgangen werden kann. Upwork ist allerdings ausdrücklich nur Zahlungsprovider.

Unter Umständen kann diese Tatsache wirklich ein Problem darstellen, vor allem aber, wenn der Auftraggeber in der EU seinen Sitz hat und ein Unternehmer ist. Erbringt man in Deutschland sonstige Leistungen an Dritte, richtet sich die umsatzsteuerliche Behandlung nach dem Ort der sonstigen Leistung. Für die Ortsbestimmung ist es dabei wesentlich, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer ist.

Als Leistungserbringer muss man daher den Nachweis über die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers führen können, denn ansonsten sind die Umsätze so zu behandeln, als wäre der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer. Dies kann durchaus mithilfe der Umsatzsteuer-ID geführt werden, wobei mitunter die elektronische Überprüfung eben dieser ID notwendig sein kann.

Elektronische Leistungen

Bei einer auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistung (also Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netz, einschließlich Netze zur Übermittlung digitaler Inhalte, erbracht wird und deren Erbringung aufgrund der Merkmale der sonstigen Leistung in hohem Maße auf Informationstechnologie angewiesen ist) an einen Unternehmer bestimmt sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 Satz 1 UStG. Hier kann mitunter somit das Reverse-Charge-Verfahren greifen, bei dem der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner wird.

Also Anbieter ist die oft durchaus schlampige steuerliche Behandlung diverse Vermittlungsplattformen eher kein Problem. Für die eigene Gewinnermittlung und den Nachweis für umsatzsteuerliche Zwecke reichen meist die Abrechnungsbelege in Verbindung mit den Zahlungsbelegen. Einzig für die Vermittlungsgebühr bzw. die Servicepauschale muss man etwas mehr Achtung walten lassen.

Leistungsort?

Diese wird durch die Anbieter juristisch an den Freelancer in Deutschland erbracht und deswegen liegt auch der Leistungsort in Deutschland. Aber Achtung, dies gilt nur, wenn die Plattform auch wirklich EU-Umsatzsteuer ausweist bzw. ein Hinweis auf Reverse-Charge vorhanden ist. Das ist meiner Meinung bei Upwork der Fall, nicht jedoch bei Fiverr. Diese Leistung ist sodann hier steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig. Im Falle, dass man als Freelancer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Umsatzsteuer in gleicher Höhe gezogen werden. Buchhalterisch liegen dabei jedoch zwei Buchungen vor.

Ist der Leistungsempfänger (nicht der Portalbetreiber) in der EU beheimatet und wäre die Leistung, also z.b. die Programmierarbeit, für diesen steuerbar, hat dieser u.U. ein Anspruch gegen den Leistungserbringer auf Ausstellung einer Rechnung in Höhe der von dem Leistungsempfänger getätigten Zahlung (also inklusive der Servicepauschale). Im Falle einer Leistung in die EU würde diese, wenn es sich um ein Unternehmen handelt und dies durch eine Umsatzsteuer-ID nachgewiesen werden kann, wiederum dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Bei einem Leistungsempfänger in Deutschland würde Umsatzsteuer anfallen, die der Leistungsempfänger u.U. wieder geltend machen kann (und die man als Freelancer abführen muss), bei einem Leistungsempfänger im außerhalb der EU wäre das ganze überhaupt nicht steuerbar.

Nicht jede Plattform ist gleich!

Aus letzterem Grund sind auch beispielsweise Fiverr und Upwork unterschiedlich zu behandeln, da beispielsweise Fiverr dem Leistungsempfänger eine Rechnung mit israelischen Kontaktdaten in voller Höhe stellt und diese mit „Kauf von Fiverr“ betitelt. Bei Upwork ist dies, meiner Kenntnis nach, anders regelt.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungBlogDienstleistungDigitalFreelancerInformationinternetPortalSchuldnerSteuerberaterUmsatzsteuer

Weitere spannende Blogposts

Professionelle Dienstleistungen im Esport nutzen

Ein schwarzer Hintergrund mit einer weißen Gedankenblase.
30. Januar 2020

Warum ist es wichtig, dass man als Esport Team or Spieler professionelle Dienstleistungen und Berater nutzt um auch professionelle aufzutreten?...

Mehr lesenDetails

Einigung über neuen Glücksspielstaatsvertrag

Einigung über neuen Glücksspielstaatsvertrag
22. Januar 2020

Im nächsten Jahr wird es wohl einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geben und Casino-Apps sodann wohl bundesweit zulässig sein. Auch Online- und...

Mehr lesenDetails

Frohes Weihnachten allen

Frohes Weihnachten allen
23. Dezember 2019

Ich wünsche allen Lesern meines Blogs und meiner Social-Media-Kanäle ein erholsames und besinnliches Weihnachten oder einfach ein paar ruhige Tage....

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen

Datenschutz-Urteil: Wichtige Information für Handwerker und Dienstleister zu Kontaktformularen
24. Mai 2023

Kern des Urteils Das Landgericht Köln hat in einem bemerkenswerten Urteil, mit dem Aktenzeichen 17 O 125/23, wichtige Klarstellungen zu...

Mehr lesenDetails

Schadenersatzanspruch für Online-Stadtplan-Urheberrechtsverletzung

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
23. April 2019

Eigentlich hätte ich schwören können, dass Thema von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen für die rechtswidrige Nutzung von Stadtplänen seit vielen Jahren...

Mehr lesenDetails

Dark Patterns im Gamedesign – juristisch zulässig?

Dark Patterns im Gamedesign – juristisch zulässig?
17. Mai 2024

Einleitung In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich zahlreiche Publishingverträge erstellt und berate unter anderem Mobilegamesentwickler. Die Entwicklung von...

Mehr lesenDetails

Versuch des Cybergrooming soll strafbar werden

Versuch des Cybergrooming soll strafbar werden
26. Juni 2019

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das Cybergrooming...

Mehr lesenDetails

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
1. Oktober 2019

In dem lang erwarteten Urteil zu Planet49 (siehe dazu diesen Artikel) hat heute der Europäische Gerichtshof zu einer Auslegung des...

Mehr lesenDetails

Hamburg will Esport steuerrechtlich akzeptieren

Steuerliche Behandlung von Upwork in Deutschland?
22. Mai 2019

In Zusammenarbeit mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Senioren sowie der Finanzbehörde ist es der Hamburger Sportjugend...

Mehr lesenDetails
So langsam nimmt der Shop Form an
Intern

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025

Mein neuer ITMediaLaw-Shop füllt sich stetig mit Inhalten und Angeboten – von praxisnahen E-Books über umfassende Bundle-Pakete bis hin zu...

Mehr lesenDetails
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025
KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

26. Juni 2025
KI-Codetools und Open-Source-Lizenzen: Risiken für Entwickler

KI-Codetools und Open-Source-Lizenzen: Risiken für Entwickler

25. Juni 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Mehr lesenDetails
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung