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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

AG Frankfurt zur Reisestornierung wegen Corona und Stornogebühren

17. August 2020
in Sonstiges
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Das Amtsgericht Frankfurt hat ein Urteil zur Stornierung von Reisen wegen Corona gefällt.
  • Relevant für Stornierungen vor einer offiziellen Reisewarnung und § 651h Abs. 1 Satz 3 BGB.
  • Stornokosten und Rückzahlungen sind häufig unklar und streitbeladen.
  • Ein „übereilter“ Rücktritt führt in der Regel zu Entschädigungen.
  • Juristen waren sich uneinig über die Rechtslage bei Reisen.
  • Das Gericht stellte fest, dass eine erhebliche Einschränkung vorhanden sein muss.
  • Das Urteil ist für viele Betroffene von großer Relevanz.

Eines der ersten mir bekannten Urteile zu der Thematik der Stornierung von Reisen wegen Corona kommt vom Amtsgericht Frankfurt. Auch wenn die Rechtsfragen zwar nicht zum Grundrepertoire meines Blogs gehören, so veröffentliche ich einmal das Urteil, da ich weiß, dass es sehr viele Menschen betrifft.

Relevant ist das Urteil für die Fälle, in denen bereits vor einer offiziellen Reisewarnung storniert wurde und jetzt entweder Stornokosten anfallen sollen bzw. Anzahlungen nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt werden. Im Falle eines „übereilten“ Rücktritts fällt nämlich  in aller Regel eine Entschädigung gemäß § 651h Abs. 1 Satz 3 BGB an. Anders vermuteten Juristen in den letzten Monaten kann sich die Rechtslage nur darstellen, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung bereits eine erhebliche Einschränkung (hier ging es um eine Italienreise) absehbar war. Dies bestätigte nun das Gericht.

Das Urteil kann man hier nachlesen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogFrankfurtRechtsfrageRechtsfragenUrteile

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