Marian Härtel
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Mixer und Impressum sowie weitere Fragen

Aktuell hat Microsoft mit ihrer Streamingplattform Mixer einen regelrechten Kampf der Streaminggiganten begonnen, indem der Softwaregigant erst Ninja von Twitch abwarb und zuletzt Shroud. Ninja generiert dort inzwischen 42 Millionen Streamingstunden und Shroud 39 Millionen Stunden.

Insgesamt kommt Mixer inzwischen auf über 200 Millionen Streamingstunden pro Monat.

Mixer wird also durchaus zu einer Alternative zu Twitch und es ist davon auszugehen, dass Microsoft noch viel mehr Geld investieren wird, um Mixer zum Wachstum zu verhelfen. Der ein oder andere Streamer dürfte sich also langsam überlegen, ob er vielleicht auch auf Mixer aktiv sein will.

Aber welche juristischen Spielregeln gelten da? Im Grund keine andere als bei Twitch, denn auch wenn einige Verwertungsgesellschaften wie die GEMA die Anbieter der Plattformen in der Pflicht sehen (siehe dazu diesen Beitrag) so werden in den meisten anderen Rechtsfragen die Plattformen wohl nur Anbieter der Technik sein, sodass der einzelne Streamer für die Einhaltung deutscher Gesetze verantwortlich ist.

Insofern hier eine kleine Sammlung zu Artikel bzgl. Twitch, die wohl auf Mixer gleich zu beurteilen sein werden.

Relevant für bekannte Streamer, die von Twitch zu Mixer wechsel wollen oder eventuell sogar auf beiden Plattformen aktiv sein möchte, könnte dieser Artikel sein, der sich damit beschäftigt, was passiert, wenn jemand auf der anderen Plattform eventuell schon meinen Namen verwendet hat und wie ich verhindern kann, dass dies jemand in Zukunft tut.

Natürlich gelten auch für Mixer die Fragen für professionelle Streamer, ob es Sinn ergibt, selber professionelle Strukturen wie Verträge, Unternehmensform und dergleichen aufzusetzen und wie ich man das am besten organisiert. Ebenso wie für Streamer auf Twitch oder Creator bei YouTube kann ich auch hier helfen. Das gilt natürlich insbesondere, wenn man überlegt, ob man auf beiden Plattformen tätig sein will und deswegen vielleicht Hilfe wie Co-Streamer braucht, gleichzeitig, aber Vermarktung, Sicherung der Marke und vieles weiteres benötigt.

Ich werde in der nächsten Zeit noch ein paar mehr Artikel zum Thema Mixer und Recht veröffentlichen, denn es gibt durchaus noch offene Fragen beispielsweise, wenn man auf Englisch streamt, aber in Deutschland wohnt.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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