• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen

16. Mai 2024
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Betrug durch Apple Pay: Ein aktuelles Urteil des LG Köln und seine Auswirkungen

16. Mai 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
ixugkjc76lfxayur1aqr

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. Das Urteil des LG Köln: Erstattung bei Spoofing-Betrug
3. Bedeutung für Banken und Verbraucher
4. Ähnliche Urteile und deren Relevanz
4.1. Author: Marian Härtel

In der täglichen Praxis gibt es immer wieder Mandanten, die Opfer von Betrug durch Apple Pay geworden sind. Diese Fälle erfordern eine sorgfältige Prüfung, um die Verantwortlichkeiten und möglichen Erstattungsansprüche zu klären. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az. 22 O 43/22) bietet dabei wichtige Erkenntnisse und könnte als Präzedenzfall dienen.

Wichtigste Punkte
  • LG Köln entschied, dass eine Bank 14.000 Euro erstatten muss, die durch Spoofing verloren gingen.
  • Spoofing fälscht die Kontaktdaten vertrauenswürdiger Absender, um sensible Daten zu erlangen.
  • Das Gericht stellte fest, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat.
  • Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter.
  • Die Entscheidung von LG Köln könnte als Präzedenzfall für zukünftigen Online-Banking-Betrug dienen.
  • Ähnliche Urteile betonen die Verantwortung von Banken für Sicherheitsmaßnahmen und Kundenaufklärung.
  • Banken müssen systematische Verbesserungen in ihrer Cybersicherheit vornehmen.

Das Urteil des LG Köln: Erstattung bei Spoofing-Betrug

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Bank einem Kunden 14.000 Euro erstatten muss, die durch einen Betrug mittels Spoofing verloren gingen. Spoofing ist eine Betrugsmethode, bei der Angreifer die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eines vertrauenswürdigen Absenders fälschen, um sensible Daten zu erlangen. In diesem Fall wurde der Kläger durch eine gefälschte E-Mail dazu gebracht, seine Online-Banking-Daten preiszugeben.
Das Gericht stellte fest, dass die Bank ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, indem sie keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen implementierte, um solche Angriffe zu verhindern. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Beklagte hat es versäumt, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch der Online-Banking-Daten zu verhindern“.

Bedeutung für Banken und Verbraucher

Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter. Es zeigt, dass Banken verpflichtet sind, ihre Systeme kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern, um ihre Kunden vor immer raffinierteren Betrugsmethoden zu schützen. Für Startups und Solopreneure im IT-Bereich ist dies ein klares Signal, dass Investitionen in Cybersicherheit nicht nur notwendig, sondern auch rechtlich geboten sind. Die Entscheidung des LG Köln unterstreicht die Bedeutung von robusten Sicherheitsvorkehrungen und könnte als Präzedenzfall für zukünftige Fälle von Online-Banking-Betrug dienen. Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte auf ähnliche Fälle reagieren werden, aber dieses Urteil setzt einen klaren Standard für die Verantwortung von Banken im digitalen Zeitalter.

Ähnliche Urteile und deren Relevanz

Das Urteil des LG Köln steht in einer Reihe von Entscheidungen, die die Haftung von Banken bei Online-Banking-Betrug betreffen. So entschied das Amtsgericht München, dass die Weitergabe einer TAN am Telefon als grob fahrlässig einzustufen ist (AG München, Urteil vom 05.01.2017 – 132 C 49/15). Ebenso urteilte das Landgericht Köln in einem früheren Fall, dass ein Bankkunde grob fahrlässig handelt, wenn er der telefonischen Aufforderung eines angeblichen Mitarbeiters einer Bank Folge leistet, ihm eine TAN zu schicken, um das bisherige Kennwort und die bisherige PIN zu ändern (LG Köln, Urteil vom 10.09.2019 – 21 O 116/19).

Diese Urteile verdeutlichen, dass die Rechtsprechung klare Maßstäbe setzt, wann eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und wann nicht. Banken müssen daher nicht nur ihre Sicherheitsmaßnahmen verbessern, sondern auch ihre Kunden besser über die Risiken und Verhaltensregeln im Online-Banking informieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BankE-MailEntscheidungenHaftungInvestitionenLandgericht KölnMailRechtsprechungStartupsUrteilUrteileVerbraucher

Weitere spannende Blogposts

Webseitenbetreiber haften für Datenverarbeitung von Like-Buttons

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
29. Juli 2019

Schon Ende letzten Jahres hatte ich darüber berichtet, dass der Generalanwalt des EuGH diesem empfohlen hatte, zu entscheiden, dass ein...

Mehr lesenDetails

EuGH entscheidet zum Urheberrechtsschutz von Formen und Modellen

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
13. September 2019

Der Oberste Gerichtshof in Portugal ist aktuell mit einem Rechtsstreit befasst, der sich um Formen und Modelle von Mode und...

Mehr lesenDetails

Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen

Umgang mit Fiverr, Upwork und sonstigen Outsourcingplattformen
27. August 2019

Immer wieder erreichen mich Anfragen, wie man beispielsweise als Softwarentwickler oder junges Startup mit Plattformen wie Upwork, Fiverr, Freelancer.com umgeht,...

Mehr lesenDetails

Esport Teams & Streamer: Was gehört in einen Sponsoringvertrag?

AGB und verbotene Klauseln
10. Dezember 2019

Regelmäßig bekomme ich von Mandanten Sponsoringverträge vorgelegt, mit denen sich Unternehmen oder Werbetreibende bei Esport-Steams engagieren oder Kooperationen mit Streamern...

Mehr lesenDetails

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups
14. März 2023

Hinweis: Bevor Sie sich mit den Unterschieden zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen beschäftigen, möchte ich darauf hinweisen, dass es...

Mehr lesenDetails

Können Verträge mit KI erstellt werden?

Können Verträge mit KI erstellt werden?
7. März 2023

Einleitung In der aktuellen Zeit suchen viele Mandanten nach kosteneffizienten Alternativen, um ihre Verträge zu gestalten und zu überprüfen. Die...

Mehr lesenDetails

Achtung beim Downloaden und Nutzen von Fotos

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
10. April 2019

Aus gegebenen Anlass möchte ich auch hier im Blog einen kurzen Hinweis auf die sogenannte Cordoba-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom...

Mehr lesenDetails

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI
22. Mai 2024

Der Europäische Rat hat den AI Act, das erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz (KI) weltweit, verabschiedet. Dieses Gesetz zielt...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?
Sonstiges

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026

Gewinnspiele sind eines der beliebtesten Marketinginstrumente im Internet. Influencer, E-Commerce-Shops, SaaS-Unternehmen oder Agenturen nutzen sie, um Reichweite zu erhöhen, Newsletter-Listen...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung