• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter

BGH-Urteil zum Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

18. November 2024
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

BGH-Urteil zum Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

Ein Pyrrhussieg für Betroffene?

18. November 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3669706 1280

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. November 2024 hat die jahrelange Unsicherheit über die rechtlichen Folgen von Datenschutzverletzungen ein abruptes Ende gefunden. Der BGH entschied, dass bereits der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten einen immateriellen Schaden darstellt, der einen Anspruch auf Schadensersatz begründet. Diese Entscheidung markiert eine Zäsur im deutschen Datenschutzrecht und stellt gleichzeitig die erste Leitsatzentscheidung des BGH in diesem Bereich dar. Das bedeutet nicht nur, dass das Urteil für alle zukünftigen Verfahren bindend ist, sondern auch, dass es als klare Richtschnur für die unteren Instanzen dient. Damit endet eine Phase der Rechtsunsicherheit, in der Gerichte unterschiedlich über Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen entschieden haben.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Der Kontrollverlust als Schaden: Ein klarer Schnitt
2. 100 Euro Schadensersatz: Ein Pyrrhussieg für Betroffene?
3. Das Ende der Massenverfahren: Ein neues Kapitel im Datenschutzrecht
4. Die Leitsatzentscheidung: Was bedeutet das für zukünftige Fälle?
5. Für Verbraucher: Ein gemischtes Ergebnis
6. Fazit: Ein Ende mit gemischten Gefühlen
6.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der BGH entschied, dass Kontrollverlust über persönliche Daten immateriellen Schaden darstellt, der Schadensersatzanspruch begründet.
  • Die Entscheidung beendet uneinheitliche Gerichtsurteile zu Datenschutzverstößen und schafft klare Richtschnur für untere Instanzen.
  • Schadensersatz von 100 Euro wurde festgelegt, was viele Betroffene enttäuscht zurücklässt und deren Gerichtsverfahren unattraktiv macht.
  • Die Ära der Massenverfahren im Datenschutzrecht könnte enden, da finanzielles Interesse an solchen Verfahren sinkt.
  • Die Leitsatzentscheidung des BGH ist bindend für alle unteren Instanzen und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen.
  • Verbraucher profitieren von Anerkennung des Kontrollverlusts, leiden jedoch unter geringer Schadensersatzsumme.
  • Die Zukunft bleibt ungewiss; möglicherweise sind gesetzliche Anpassungen erforderlich, um Gleichgewicht zu gewährleisten.

Der Kontrollverlust als Schaden: Ein klarer Schnitt

Der BGH hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass es keiner konkreten missbräuchlichen Verwendung der Daten bedarf, um einen immateriellen Schaden geltend zu machen. Der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten reicht aus, um einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO zu begründen. Diese Klarstellung beendet eine lange Diskussion darüber, ob Betroffene erst nachweisen müssen, dass ihre Daten tatsächlich missbraucht wurden oder sie konkret unter den Folgen einer Datenschutzverletzung leiden. Mit diesem Urteil hat der BGH den Verbraucherschutz erheblich gestärkt und den Weg für zahlreiche Schadensersatzforderungen geebnet. Gleichzeitig hat er jedoch auch die Höhe des Schadensersatzes auf 100 Euro festgelegt – ein Betrag, der viele Betroffene enttäuschen dürfte. Denn obwohl sie nun grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung haben, ist die Summe so gering, dass sie kaum als echte Kompensation empfunden wird.

100 Euro Schadensersatz: Ein Pyrrhussieg für Betroffene?

Die Festlegung des Schadensersatzes auf lediglich 100 Euro wirft Fragen auf: Ist dieser Betrag wirklich ausreichend, um den Kontrollverlust über persönliche Daten zu kompensieren? Für viele Betroffene dürfte dieser Betrag kaum den Aufwand eines Gerichtsverfahrens rechtfertigen. In der Vergangenheit hatten einige Oberlandesgerichte höhere Summen zugesprochen, insbesondere wenn sensible Daten betroffen waren oder die Verletzung gravierende Folgen hatte. Doch mit dem neuen Urteil des BGH wird klar: Die Zeiten hoher Schadensersatzforderungen sind vorbei. Damit endet auch die Praxis einiger Kanzleien, die in Massenverfahren mit Schadensersatzansprüchen von bis zu 3.000 Euro geworben hatten. Diese Verfahren werden künftig deutlich unattraktiver – sowohl für Anwälte als auch für Betroffene.

Das Ende der Massenverfahren: Ein neues Kapitel im Datenschutzrecht

Mit dem BGH-Urteil dürfte das Zeitalter der Massenverfahren im Bereich des Datenschutzrechts endgültig vorbei sein. Große Kanzleien hatten in den letzten Jahren vermehrt Sammelklagen gegen Unternehmen angestrengt und dabei hohe Schadensersatzsummen in Aussicht gestellt. Doch mit einer festgelegten Entschädigung von nur 100 Euro pro Fall wird das finanzielle Interesse an solchen Verfahren drastisch sinken. Für viele Anwälte wird es schlichtweg nicht mehr lohnenswert sein, solche Verfahren in großem Umfang zu betreiben. Auch für die betroffenen Personen selbst stellt sich die Frage, ob sie den Aufwand eines Verfahrens für eine vergleichsweise geringe Entschädigung auf sich nehmen wollen. Das Urteil könnte somit dazu führen, dass weniger Klagen eingereicht werden und Unternehmen weniger häufig mit massenhaften Forderungen konfrontiert sind.

Die Leitsatzentscheidung: Was bedeutet das für zukünftige Fälle?

Besonders bemerkenswert ist, dass es sich bei diesem Urteil um eine Leitsatzentscheidung handelt – die erste ihrer Art im Bereich des Datenschutzrechts durch den BGH. Eine Leitsatzentscheidung hat eine besondere Bedeutung: Sie gibt nicht nur eine klare Richtschnur für alle zukünftigen Entscheidungen vor, sondern ist auch bindend für alle unteren Instanzen. Das bedeutet konkret, dass Landes- und Oberlandesgerichte sich zukünftig an dieser Entscheidung orientieren müssen und keine abweichenden Urteile mehr fällen können. Für Unternehmen bringt dies eine lang ersehnte Rechtssicherheit: Sie wissen nun genau, welches Risiko sie im Falle einer Datenschutzverletzung eingehen und können ihre Compliance-Maßnahmen entsprechend anpassen.

Für Verbraucher: Ein gemischtes Ergebnis

Für Verbraucher ist das Urteil ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wurde ihre Position durch die Anerkennung des Kontrollverlusts als Schaden gestärkt – sie müssen nicht mehr nachweisen, dass ihre Daten missbraucht wurden oder sie konkret unter einer Verletzung leiden. Andererseits ist der zugesprochene Schadensersatz von 100 Euro so gering, dass viele Betroffene vermutlich von einer Klage absehen werden. Die Frage bleibt offen, ob diese Summe wirklich ausreicht, um den Kontrollverlust über persönliche Daten angemessen zu kompensieren – insbesondere wenn es sich um sensible Daten handelt oder die Verletzung schwerwiegende Folgen hatte.

Fazit: Ein Ende mit gemischten Gefühlen

Das Urteil des BGH markiert das Ende einer Ära im deutschen Datenschutzrecht und setzt einen klaren Schlusspunkt unter die Diskussionen um Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen. Mit der ersten Leitsatzentscheidung in diesem Bereich schafft der BGH Rechtssicherheit und beendet gleichzeitig die Praxis massenhafter Klagen mit hohen Entschädigungsforderungen. Für Unternehmen bedeutet dies eine Erleichterung: Sie wissen nun genau, welches Risiko sie eingehen und können entsprechende Maßnahmen ergreifen. Für Verbraucher bleibt jedoch ein gemischtes Gefühl zurück: Zwar wurde ihre Position gestärkt – doch ob 100 Euro wirklich ausreichen, um den Verlust der Kontrolle über persönliche Daten zu kompensieren, bleibt fraglich.

Die Zukunft wird zeigen, ob weitere Anpassungen durch den Gesetzgeber oder den Europäischen Gerichtshof notwendig sein werden, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlicher Realität herzustellen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Landgericht Koblenz gewährt auch Rückerstattung von Glücksspielverlusten

Lottovermittlung/Glücksspiel/Wetten im Internet ohne Genehmigung?
6. September 2023

Kann eine Spielerin ihre in den Jahren 2015 bis 2020 in einem Online-Casino erlittene Verluste von deren Betreiberin zurückverlangen? Diese...

Mehr lesenDetails

Atemschutzmasken selber herstellen und anbieten?

Atemschutzmasken selber herstellen und anbieten?
30. März 2020

0Aktuell gibt es überall Bedarf für Schutzkleidung wie Atemschutzmasken und neben professionellen Anbietern drängen auch zahlreiche Selbstständige auf den Markt...

Mehr lesenDetails

Welche Rechtsform als Esport Team?

Welche Rechtsform als Esport Team?
12. Juni 2020

Welche Rechtsform sollte man anstreben, wenn man ein Esport-Team gründen oder professionalisieren möchte? Die Antwort darauf ist eigentlich ein klassisches...

Mehr lesenDetails

DDOS-Angriffe: Strafbarkeit, Abmahnung und Schadensersatz?

DDOS-Angriffe: Strafbarkeit, Abmahnung und Schadensersatz?
18. Juli 2023

In der digitalen Welt sind Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffe eine häufige Form der Cyberkriminalität. Sie zielen darauf ab, Server...

Mehr lesenDetails

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!
24. Juni 2023

In einer spannenden Entscheidung hat das Amtsgericht Augsburg am 09. Juni 2023 entschieden, dass das Hinzufügen von Social Media Links...

Mehr lesenDetails

Warum sollten man als Streamer mit einem Rechtsanwalt zusammen arbeiten?

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
30. Januar 2020

Aus den Erfahrungen des letzten Jahres möchte ich in diesem Artikel zehn Tipps akkumulieren, aus denen sich ergibt, dass YouTuber...

Mehr lesenDetails

Zahlen per Rechnung via Klarna

Logo und weißer Hintergrund.
18. Oktober 2018

Seit heute habe ich hier auf der Seite als Bezahloption den Anbieter "Klarna" integriert. Klarna ist ein extra Zahlungsanbieter, der...

Mehr lesenDetails

Datenschutz ist Compliance – Bußgeldkatalog kommt?

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. September 2019

Aktuell sehen viele, gerade auch Startups, wenn diese "Datenschutz" hören, nur den Umstand "Oh, ich muss noch auf den Generator...

Mehr lesenDetails

Ist das Vertriebsmodell Free2Play wettbewerbswidrig?

Schlüsselwörter: Vertriebsmodell, Free2Play.Geänderte Beschreibung: Ein Holztisch mit einem offenen Buch und einem Stift, der das Free2Play-Vertriebsmodell erkundet.
23. Oktober 2018

In einem von mir vertretenen Fall stellt sich, neben zahlreichen weiteren Problemen, aktuell die Frage, ob das von vielen Publisher...

Mehr lesenDetails
Ein Bleistift im Influencer-Stil.
Recht im Internet

Kommentarspalten als Haftungsfalle: Welche rechtlichen Risiken Influencer bei Pornospam, Scam und strafbaren Inhalten eingehen

23. März 2026

Wer heute Social-Media-Accounts mit Reichweite betreibt, betreibt in aller Regel kein rein privates Hobby mehr. Gerade im Influencer-Marketing, im Creator-Business...

Mehr lesenDetails
Achtung vor Fake-Streamingangeboten

Christian Ulmen, KI-Deepfakes und „digitale Vergewaltigung“

21. März 2026
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Mehr lesenDetails
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung