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Home Recht im Internet

BMF zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token

18. Juni 2021
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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1200px BMF Logo.svg
Wichtigste Punkte
  • Bundesministerium der Finanzen erarbeitet Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token.
  • Fokus auf virtuelle Währungen wie Bitcoin im speziellen Kontext.
  • Betroffene Verbände werden in den Prozess einbezogen und angehört.
  • Nach Prüfung erfolgt offizielle Veröffentlichung der finalen Fassung des Schreibens.
  • Ziel ist ein Leitfaden für Verwaltung, Wirtschaft und Steuerpflichtige.
  • Das Schreiben ist vorläufig und berücksichtigt keine abschließende Regelung.
  • Berücksichtigung von Unternehmensstrukturen und Kreditwesengesetz erforderlich bei geschäftlichen Handlungen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen erarbeitet, zu dem derzeit die betroffenen Verbände angehört werden.

Nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Bundesministerium der Finanzen die finale Fassung des BMF-Schreibens amtlich veröffentlichen. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.

Das Schreiben gibt einige interessante Punkte an die Hand, ist aber natürlich nur ein Entwurf und nicht abschließend. Hinzu kommt der Umstand, dass bei geschäftlichen Handlungen bzw. Projekt/Unternehmensfinanzierungen auch die Unternehmensstrukturen, die Art und Weise der Tokens, eventuelle Vorgaben des Kreditwesengesetzes und weitere Aspekte beachten werden müssen.

  • Stellungnahme des BMF
Tags: FinanzierungGesetzeToken

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