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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

BMF zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und Token

18. Juni 2021
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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1200px BMF Logo.svg
Wichtigste Punkte
  • Bundesministerium der Finanzen erarbeitet Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token.
  • Fokus auf virtuelle Währungen wie Bitcoin im speziellen Kontext.
  • Betroffene Verbände werden in den Prozess einbezogen und angehört.
  • Nach Prüfung erfolgt offizielle Veröffentlichung der finalen Fassung des Schreibens.
  • Ziel ist ein Leitfaden für Verwaltung, Wirtschaft und Steuerpflichtige.
  • Das Schreiben ist vorläufig und berücksichtigt keine abschließende Regelung.
  • Berücksichtigung von Unternehmensstrukturen und Kreditwesengesetz erforderlich bei geschäftlichen Handlungen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen erarbeitet, zu dem derzeit die betroffenen Verbände angehört werden.

Nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Bundesministerium der Finanzen die finale Fassung des BMF-Schreibens amtlich veröffentlichen. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.

Das Schreiben gibt einige interessante Punkte an die Hand, ist aber natürlich nur ein Entwurf und nicht abschließend. Hinzu kommt der Umstand, dass bei geschäftlichen Handlungen bzw. Projekt/Unternehmensfinanzierungen auch die Unternehmensstrukturen, die Art und Weise der Tokens, eventuelle Vorgaben des Kreditwesengesetzes und weitere Aspekte beachten werden müssen.

  • Stellungnahme des BMF
Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FinanzierungGesetzeToken

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