Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen erarbeitet, zu dem derzeit die betroffenen Verbände angehört werden.
Nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Bundesministerium der Finanzen die finale Fassung des BMF-Schreibens amtlich veröffentlichen. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.
Das Schreiben gibt einige interessante Punkte an die Hand, ist aber natürlich nur ein Entwurf und nicht abschließend. Hinzu kommt der Umstand, dass bei geschäftlichen Handlungen bzw. Projekt/Unternehmensfinanzierungen auch die Unternehmensstrukturen, die Art und Weise der Tokens, eventuelle Vorgaben des Kreditwesengesetzes und weitere Aspekte beachten werden müssen.