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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Streamer vor Abmahnern schützen

21. November 2018
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.

Wie ich ja schon mehrmals in Posts aufgezeigt habe, ist das Risiko, gerade von jungen, unerfahren Streamer, in die Abmahnfalle zu laufen, gar nicht so gering. Gerade das Problemfeld der Scheichwerbung möchte Dorothe Bär, ihres Zeichens Digital-Staatsministerin im Kanzleramt, versuchen zu entschärfen.

Wichtigste Punkte
  • Das Risiko für junge, unerfahrene Streamer in die Abmahnfalle zu laufen, ist hoch.
  • Dorothe Bär, Digital-Staatsministerin, will das Problemfeld Scheichwerbung entschärfen.
  • Geplantes Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll unberechtigte Abmahnungen verhindern.
  • Das Gesetz zielt auf Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen ab.
  • Es wird nicht die Möglichkeit von Abmahnungen beschneiden, die Rechtsfrieden schaffen.
  • Streamer müssen weiterhin geltende Gesetze beachten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Allgemeine Hinweise, wie aus einem Leitfaden, helfen zukünftigen Schutz.

Basis für Regelungen zu diesem Bereich sollen wohl das anstehende Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sein, das eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen enthalten soll.

Zu betonen ist aber, dass es hierbei wirklich nur um die Eindämmung von unberechtigten Abmahnungen gehen soll oder von solchen, die aktuell mitunter, bei Gerichten am sogenannten Rechtsmissbräuchlichkeitseinwand scheitern würden. Das Gesetz wird nicht die Möglichkeiten von Abmahnungen beschneiden. Diese sind ein bewährtes und probates Mittel zur Erreichung von Rechtsfrieden im IT/IP-Bereich und entlasten zudem deutsche Gerichte.

So wird das Gesetz keinen Streamer und keinen sonstigen Anbieter davor entlasten, seine „Hausaufgaben“ zu machen, sich an geltende Gesetze und Rechtsprechung zu halten. Wer sich aber an allgemeine Hinweise, wie z.b. aus diesem Leitfaden hält, der könnte in Zukunft etwas geschützter sein.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungDigitalGesetzeRechtsprechungUrheberrecht

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