• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

BMF zur Umsatzsteuer bzgl. Großbritannien in 2021

16. Dezember 2020
in Steuerrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
tax 1351881 1280
Wichtigste Punkte
  • 31. Januar 2020: Vereinigtes Königreich tritt aus der Europäischen Union aus.
  • Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 mit weiterem Umsatzsteuerrecht der EU.
  • Nordirland erhält besonderen Status im Protokoll zu Irland/Nordirland.
  • Nach 31. Dezember 2020 wird Großbritannien als Drittlandsgebiet behandelt; Nordirland bleibt Gemeinschaftsgebiet.
  • Warenverkehr mit Großbritannien unterliegt zollrechtlichen Förmlichkeiten nach 31. Dezember 2020.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer „XI“ für Nordirland, „GB“ für Vereinigtes Königreich vor 1. Januar 2021.
  • Lieferungen vor 1. Januar 2021 können als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden.

Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: „Vereinigtes Königreich“) aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach den Regelungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft  schloss sich ein Übergangszeitraum an, in dem u. a. das Mehrwertsteuerrecht der Union für das Vereinigte Königreich weiterhin Anwendung findet. Dieser Übergangszeitraum wird mit Ablauf des 31. Dezember 2020 enden.

Grundsätzlich ist das Vereinigte Königreich, mithin Großbritannien und Nordirland, daher für  umsatzsteuerrechtliche Zwecke nach dem 31. Dezember 2020 als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a Satz 3 UStG anzusehen. Eine Ausnahme gilt für Nordirland, für das im „Protokoll zu Irland / Nordirland“ zum Austrittsabkommen ein besonderer Status vereinbart wurde.

Im Ergebnis ist bei der Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs mit dem Vereinigten Königreich zwischen Großbritannien und Nordirland zu unterscheiden. Während Großbritannien auch insoweit als Drittlandsgebiet zu behandeln ist, wird Nordirland für die Umsatzbesteuerung des Warenverkehrs auch nach dem 31. Dezember 2020 als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig behandelt. Innerhalb des Vereinigten Königreichs sind dessen Behörden für die Anwendung und Durchführung der für Nordirland weiter geltenden Vorschriften des Mehrwertsteuerrechts der Union zuständig. Für nordirische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern findet das Präfix „XI“ Anwendung. Entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gelten als von einem anderen Mitgliedstaat erteilt.

Zusammengefasst unterliegen nach dem 31. Dezember 2020 ausgeführte Umsätze vorbehaltlich etwaiger Übergangsregelungen:

− im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Großbritannien sowie im Dienstleistungsverkehr mit Nordirland den für das Drittlandsgebiet bzw.
− im Warenverkehr mit Nordirland den für den innergemeinschaftlichen Handel
geltenden Vorschriften zur Umsatzsteuer.

Nach dem 31. Dezember 2020 unterliegt der Warenverkehr mit Großbritannien zollrechtlichen Förmlichkeiten. Dies hat zur Folge, dass die Waren sowohl bei der Einfuhr, als auch bei der Ausfuhr zu gestellen und zum betreffenden Zollverfahren anzumelden sind sowie der Erhebung von Einfuhrabgaben (u. a. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) unterliegen. Der Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und Nordirland ist hiervon nicht betroffen.

Dementsprechend ist für Lieferungen, die vor dem 1. Januar 2021 beginnen, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmer (Länderpräfix „GB“) zu verwenden.  Die Lieferung eines Gegenstands, bei der die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer vor dem 1. Januar 2021 im Inland beginnt, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu behandeln. Dies schließt das Führen des Buch- und Belegnachweises nach § 6a Abs. 3 Satz 1 UStG i. V. m. § 17a ff. UStDV sowie die Angabe der Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung nach § 18a UStG ein. Weist der Unternehmer nach, dass der Gegenstand nach dem 31. Dezember 2020 das Gebiet der Europäischen Union verlassen hat, ist die Lieferung bei vorliegen der weiteren Voraussetzungen als steuerfreie Ausfuhr zu behandeln, sofern der Unternehmer die entsprechenden Nachweise vorlegt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 UStG i. V. m. § 8 ff. UStDV).

Endet eine vor dem 1. Januar 2021 in Großbritannien begonnene Beförderung oder Versendung eines Gegenstands nach dem 31. Dezember 2020 im Inland, handelt es sich bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen um einen innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1a UStG). Aus Vereinfachungsgründen wird auf eine Umsatzbesteuerung des Erwerbs verzichtet, wenn der Unternehmer nachweist, dass der Vorgang nach dem 31. Dezember 2020 der Einfuhrumsatzbesteuerung unterlegen hat.

Weitere Detailinformationen findet man hier.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DienstleistungInformationUmsatzsteuer

Weitere spannende Blogposts

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?

Werbekennzeichnung für Influencer bald nur noch bei wirklicher Gegenleistung?
13. November 2020

Eines der größten Themen hier auf dem Blog ist sicher die Frage, wann Influencer, Streamer etc. Werbung kennzeichnen müssen. Dazu...

Mehr lesenDetails

Besucherstatistiken: Was darf ich? Was darf ich nicht?

Besucherstatistiken: Was darf ich? Was darf ich nicht?
30. Oktober 2019

Jeder Betreiber einer Webseite ist daran interessiert, Statistiken über seine Besucher zu erlangen und sei es nur, weil man sich...

Mehr lesenDetails

Handy-Kunden haben Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung

Handy-Kunden haben Widerspruchsrecht bei Preiserhöhung
6. Mai 2020

Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets - auch bei Erhöhungen unter 5 % - ein Widerspruchsrecht. Die...

Mehr lesenDetails

Blockchain-Technologie und die DSGVO

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
31. Dezember 2022

Blockchain und die DSGVO - was ist der Zusammenhang? Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank, die es ermöglicht, Transaktionen sicher...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Alkoholverkauf auch Online erst ab 18/16!

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
14. März 2019

Das Landgericht Bochum hat Ende Januar diesen Jahres entschieden, dass die Altersbeschränkung für alkoholische Getränke auch beim Onlineverkauf gilt. Dies...

Mehr lesenDetails

Streamer/YouTuber/Influencer und die Impressumspflicht

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
23. August 2019

Letzten Endes gibt es keine Frage, dass man als Streamer, YouTuber oder sonstiger Influencer der Impressumspflicht nachkommen muss. In paar...

Mehr lesenDetails

Terminologie in Verträgen – Warum die korrekte Verwendung von Fachbegriffen wichtig ist

Terminologie in Verträgen – Warum die korrekte Verwendung von Fachbegriffen wichtig ist
22. März 2023

Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftswelt. Sie regeln die Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien und sind oft komplex und schwer...

Mehr lesenDetails

EuGH zur Umsatzsteuer bei Influencern auf Plattformen

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
26. April 2023

Worum geht es? Der EuGH hat ein spannendes Urteile zum Thema Umsatzsteuerbehandlung von Influencern auf TikTok gefällt, das so oder...

Mehr lesenDetails

Selbst wahre Äußerungen über Wettbewerber nur begrenzt möglich!

Selbst wahre Äußerungen über Wettbewerber nur begrenzt möglich!
5. August 2019

Am Freitag hatte ich einen Artikel zu Äußerungen auf Internetseiten und die Gefahr von Falschinformationen veröffentlicht, siehe hier, der recht...

Mehr lesenDetails
Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?
Recht und Computerspiele

Modding in EULAs and contracts – what applies legally in Germany?

8. September 2025

Mods add new content to video games, improve graphics or add completely new ways of playing. Hardly any major PC...

Mehr lesenDetails
Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

Arbitration agreements in EULAs and developer contracts

7. September 2025
Chain of title in game development: building a clean chain of rights

Chain of title in game development: building a clean chain of rights

6. September 2025
Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

Fail-fast clauses in media productions – what are they actually?

5. September 2025
Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

Founder’s agreement vs. shareholder agreement: setting the course for startups at an early stage

12. August 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €

Podcastfolge

d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024

In this fascinating episode, we dive deep into the legal aspects of the metaverse. As a lawyer and tech enthusiast,...

Mehr lesenDetails
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
9e9bbb286e0d24cb5ca04eccc9b0c902

Legal challenges of innovative business models

1. Oktober 2024
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung