• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

30. Januar 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
0e9dc9a2 4f14 4f53 b81d c5891f8894cc 154317391
Wichtigste Punkte
  • CEOTECC unter Alexander Peters nutzt aggressive Telefonmarketing-Strategien, um Unternehmer in Abofallen zu verleiten.
  • Die Anrufer stellen irreführende Behauptungen auf, um Druck auf die Angerufenen auszuüben.
  • Aufzeichnungen von Gesprächen werden ohne Zustimmung gemacht und als Beweise verwendet.
  • Rechtliche Fragen bezüglich der Zulässigkeit der Anrufe und Vertretungsberechtigung sind zentral.
  • Betroffene können vermeintliche Verträge anfechten, insbesondere bei irreführenden Informationen.
  • Professionelle Hilfe ist entscheidend, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
  • Betroffene sollten sich umgehend melden, um Rechte effektiv zu verteidigen.

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in meinen Artikeln meist spezifischen juristischen Themen. Heute jedoch sehe ich mich veranlasst, eine dringende Warnung auszusprechen. Der Grund dafür sind drei aktuelle Fälle, in denen meine Mandanten mit Klagen von CEOTECC, einem Unternehmen unter der Führung von Alexander Peters, konfrontiert sind. Diese Situation ist alarmierend, da sie ein Muster unlauterer Geschäftspraktiken offenbart, das für alle Geschäftstreibenden von Bedeutung ist. Dieser Artikel soll daher als Warnung und Leitfaden für alle dienen, die von den fragwürdigen Praktiken von CEOTECC betroffen sein könnten.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die Taktik von CEOTECC: Eine Falle durch Täuschung
2. Rechtliche Herausforderungen und Abwehrstrategien
3. Aufruf an Betroffene: Melden Sie sich!
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel

Die Taktik von CEOTECC: Eine Falle durch Täuschung

CEOTECC setzt auf aggressive Telefonmarketing-Strategien, um Unternehmer in Abofallen zu locken. Diese unerwarteten Anrufe, oft als Cold Calls bezeichnet, sind darauf ausgelegt, Verwirrung zu stiften und die Angerufenen zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss zu drängen. Die Masche ist immer ähnlich und folgt einem beunruhigenden Muster: Die Anrufer behaupten, dass bereits ein Vertrag besteht oder dass ohne eine Vertragsverlängerung mit CEOTECC erhebliche Nachteile drohen, wie beispielsweise der Verlust des Google-Suchrankings. Diese irreführenden Behauptungen sind gezielt darauf ausgerichtet, Druck aufzubauen und die Angerufenen in eine Ecke zu drängen, in der sie glauben, keine andere Wahl zu haben, als zuzustimmen.

Häufig werden diese Gespräche ohne vorherige Zustimmung der Angerufenen aufgezeichnet. Später werden diese Aufzeichnungen als vermeintliche Beweise für einen Vertragsschluss herangezogen. Dies stellt eine eklatante Missachtung der Grundsätze des fairen Handels und der Transparenz dar. Die Angerufenen werden oft überrumpelt und sind sich nicht bewusst, dass ihre Antworten auf geschickt formulierte Fragen als Zustimmung zu einem Vertrag interpretiert werden könnten. Dieses Vorgehen von CEOTECC ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern wirft auch ernsthafte rechtliche Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Einwilligung in die Aufzeichnung von Gesprächen und die Gültigkeit der so zustande gekommenen Verträge.

Rechtliche Herausforderungen und Abwehrstrategien

Diese Vorgehensweise von CEOTECC wirft ernsthafte rechtliche Fragen auf, die im Kontext des deutschen Rechtssystems besondere Beachtung erfordern. Im Mittelpunkt stehen dabei die Zulässigkeit der Anrufe, die Vertretungsberechtigung der angeblichen Ansprechpartner und die Gültigkeit der Vertragsbestandteile. Die Praxis der unaufgeforderten Telefonanrufe, bekannt als Cold Calls, ist in Deutschland ein heikles Thema und unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hinzu kommt die Frage, ob die im Gespräch getätigten Aussagen der Angerufenen rechtlich als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden können, insbesondere wenn diese unter irreführenden oder täuschenden Umständen erlangt wurden.

Es ist von größter Wichtigkeit, schnell und entschieden gegen unberechtigte Forderungen und rechtliche Schritte von CEOTECC vorzugehen, insbesondere bei drohenden Klagen. In vielen Fällen ist es möglich, die vermeintlichen Verträge anzufechten und aufzuheben, vor allem wenn sie auf irreführenden Informationen oder unzulässigen Geschäftspraktiken basieren. Die Anfechtung kann sich auf verschiedene rechtliche Gründe stützen, wie etwa Täuschung, Irrtum oder unzulässige Geschäftsbedingungen.

Die genaue Vorgehensweise hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse, um die beste Strategie zu entwickeln. Obwohl eine spezialisierte anwaltliche Beratung hilfreich sein kann, ist sie nicht zwingend erforderlich. Als erfahrener Anwalt in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht biete ich die notwendige Expertise, um Mandanten in solchen Fällen zu unterstützen und ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Aufruf an Betroffene: Melden Sie sich!

Wenn Sie von CEOTECC kontaktiert wurden und nun mit unberechtigten Forderungen oder gar Klagen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen. Es ist entscheidend, dass Sie sich gegen diese unlauteren Geschäftspraktiken wehren. Unsere Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung im Umgang mit solchen Fällen und steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu verteidigen und unlautere Forderungen abzuwehren. Kontaktieren Sie uns umgehend, um eine umfassende Beratung zu erhalten und gemeinsam die nächsten Schritte zu planen.

Fazit

Die Methoden von CEOTECC und Alexander Peters sind nicht nur ethisch bedenklich, sondern werfen auch ernsthafte rechtliche Fragen auf. Es ist wichtig, dass betroffene Unternehmen und Einzelpersonen sich bewusst sind, dass sie nicht allein sind und dass es wirksame Wege gibt, sich zu wehren. Unsere Kanzlei steht bereit, um Sie in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und Ihre Interessen zu vertreten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBeratungDeutschlandGoogleIT-RechtRechtRechtliche HerausforderungenRechtsanwaltRechtsfragenTransparenzUrheberrechtVerträgeWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

Meine Stärken als Rechtsanwalt

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
6. Dezember 2022

Oft hört man die Worte, man solle sich nicht selbst loben. Aber warum nicht, wenn es die Wahrheit ist? Erfolgreiche...

Mehr lesenDetails

E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet?

E-Rechnungspflicht ab 2025: BMF konkretisiert Vorgaben
19. Juni 2024

E-Rechnungen ab 2025: Sind Sie als Unternehmer vorbereitet? Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen voran, so auch bei der Rechnungsstellung....

Mehr lesenDetails

Marian Härtel ist Mitglied im medianet berlinbrandenburg e.v.

Marian Härtel ist Mitglied im medianet berlinbrandenburg e.v.
30. Januar 2023

Wir sind Mitglied im medianet berlinbrandenburg e.V. und freuen uns darauf, mit unserem Know-How einen Beitrag zu leisten, die Metropolregion...

Mehr lesenDetails

Influencer und Werbeverträge

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
9. September 2019

Hier auf dem Blog berichte ich ja regelmäßig darüber das Streamer und Influencer professionell erstellte Verträge für die eigenen Werbevereinbarungen...

Mehr lesenDetails

Vorsicht vor irreführenden Schreiben zu Google Analytics

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
8. Juni 2023

In jüngster Zeit haben Massenabmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Google Fonts für erhebliche Unruhe gesorgt. Unternehmen und Website-Betreiber...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht und Vereinslogos – Ein Urteil mit Implikationen z.B Esport-Vereine

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Juli 2023

Worum geht es? Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) könnte weitreichende Auswirkungen auf Vereine und Organisationen...

Mehr lesenDetails

Ist das Vertriebsmodell Free2Play wettbewerbswidrig?

Schlüsselwörter: Vertriebsmodell, Free2Play.

Geänderte Beschreibung: Ein Holztisch mit einem offenen Buch und einem Stift, der das Free2Play-Vertriebsmodell erkundet.
23. Oktober 2018

In einem von mir vertretenen Fall stellt sich, neben zahlreichen weiteren Problemen, aktuell die Frage, ob das von vielen Publisher...

Mehr lesenDetails

BGH macht Verkäufer das Tricksen madig

Keine kostenlosen Taschentücher mehr in der Apotheke?
1. Juli 2019

Der BGH hat eine Entscheidung zum Kaufrecht getroffen, das zwar eigentlich den Kauf einer Eigentumswohnung betrifft, in Wirklichkeit jedoch einen...

Mehr lesenDetails

Ist der fliegende Gerichtsstand doch tot?

Countdown/Drohung über Instagram = Kosten der Polizei tragen
18. Februar 2021

Vor ein paar Tagen habe ich darüber berichtet, dass das Landgericht Düsseldorf den fliegenden Gerichtsstand für Rechtsfragen auf YouTube am...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

75df8eaa33cd7d3975a96b022c65c6e4

Life as an IT lawyer, work-life balance, family and my career

26. September 2024

In this captivating episode of my IT Medialaw podcast, I, Marian Härtel, share my personal journey as a passionate IT...

Mehr lesenDetails
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
d00527fd01b1f807a4f80c0f202069e7

Legal basics for startup founders – how to start on the safe side!

9. November 2024
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung