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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
in Onlinehandel, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 12 Minuten Lesezeit
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ChatGPT Image 2. Juli 2025 09 47 12 1
Wichtigste Punkte
  • Dark Patterns sind manipulative Gestaltungsmuster, die Nutzer zu unerwünschten Handlungen drängen und zunehmend illegal sind.
  • Der Digital Services Act der EU verbietet ab Februar 2024 solche Täuschungen im Online-Bereich.
  • Manipulative Marketing-Tricks führen zu Vertrauensverlust und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Diese Methoden umfassen Fake-Countdowns, versteckte Kündigungsbuttons und voreingestellte Checkboxen, die Benutzer täuschen.
  • Unternehmen müssen transparente Prozesse schaffen, um rechtlichen Problemen und Abmahnungen zu entgehen.
  • Klare, neutrale Buttons und einfache Kündigungsmöglichkeiten sind essenziell für eine positive Nutzererfahrung.
  • Ein fairer Umgang mit Nutzern fördert langfristigen Erfolg und Kundenloyalität.

Haben Sie sich schon einmal von einer Webseite unter Druck gesetzt gefühlt – etwa weil plötzlich ein Countdown ablief oder weil in grellem Rot behauptet wurde, „Nur noch 1 Zimmer frei!“, obwohl Sie das Gefühl hatten, dass das nicht stimmen kann? Oder haben Sie verzweifelt nach dem Kündigen-Knopf gesucht, um ein Abo zu beenden, und waren in einem wahren Labyrinth von Bestätigungsfragen gefangen? Solche manipulativen Design-Tricks nennt man Dark Patterns. Sie zielen darauf ab, Nutzer zu Handlungen zu drängen, die diese eigentlich nicht vorhatten. In jüngster Zeit rücken Dark Patterns verstärkt in den Fokus von Gesetzgebern und Gerichten. Auf EU-Ebene verbietet der neue Digital Services Act (DSA) diese täuschenden UX-Strategien ausdrücklich, und auch im deutschen Recht (z.B. UWG und BGB) wurden Regelungen verschärft, um manipulative Designkniffe zu unterbinden. Dieser Blogpost klärt Gründerinnen und Gründer darüber auf, welche gängigen Marketing-Tricks darunterfallen – von Fake-Countdowns bis zu versteckten Kündigungsbuttons – und wie man seine Benutzeroberfläche rechtssicher und nutzerfreundlich gestaltet, um Abmahnungen und Strafen zu vermeiden. Denn ein kurzer Erfolg durch Täuschung kann schnell teure juristische Folgen haben und das Vertrauen der Nutzer nachhaltig zerstören.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was sind „Dark Patterns“?
2. Gängige Dark-Pattern-Tricks und warum sie jetzt verboten sind
3. Aktuelle Fälle: Wie Behörden gegen Dark Patterns vorgehen
4. UX/UI rechtssicher und nutzerfreundlich gestalten – Tipps für Gründer
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Was sind „Dark Patterns“?

Dark Patterns sind manipulative Gestaltungsmuster in der Benutzeroberfläche (Websites, Apps etc.), die Nutzer bewusst in die Irre führen oder zu bestimmten Aktionen drängen, die sie ohne diesen gestalterischen Nudge nicht durchgeführt hätten. Anders als gutes UX-Design, das dem Nutzer hilft, informierte Entscheidungen zu treffen, nutzen Dark Patterns psychologische Tricks aus, um z.B. mehr Verkäufe, mehr Daten oder längere Nutzungszeiten zu erzwingen. Typische Dark Patterns spielen mit Zeitdruck, Täuschung oder versteckten Bedienelementen. Weil solche Methoden meist zum Nachteil der Nutzer wirken, gelten sie nicht nur als unethisch, sondern sind zunehmend auch illegal. Der EU-Gesetzgeber hat Dark Patterns in Artikel 25 DSA erstmals explizit untersagt – Online-Plattformen dürfen ihre Oberflächen also nicht mehr so gestalten, dass die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher verzerrt oder erheblich beeinträchtigt wird. Diese EU-weite Verbotsnorm ist seit Februar 2024 unmittelbar in Kraft. Und auch die deutschen Gesetze kennen bereits Regeln gegen derartige Irreführung und unzulässige Beeinflussung, zum Beispiel im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Verbraucherrecht.

Wichtig ist: Nicht jedes überzeugende Marketing ist gleich ein Dark Pattern. Zulässige Usability-Tricks sorgen für eine gute User Experience, ohne den Nutzer zu täuschen oder zu etwas zu nötigen. Dark Patterns hingegen überschreiten die Grenze – sie schaffen Intransparenz und Misstrauen. Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, welche konkreten Gestaltungstricks unter diese verbotenen Dark Patterns fallen.

Gängige Dark-Pattern-Tricks und warum sie jetzt verboten sind

Im E-Commerce und Online-Marketing hat sich eine Reihe fragwürdiger Taktiken etabliert, die nun im Visier der Aufsichtsbehörden stehen. Hier einige der häufigsten Dark Patterns und wie der Gesetzgeber sie bewertet:

  • Künstliche Verknappung („Nur noch 1 Stück verfügbar!“) – Shops suggerieren eine geringe Lagerbestandsmenge oder limitierte Verfügbarkeit, um Kaufdruck aufzubauen. Wenn diese Angaben nicht wahr sind, handelt es sich um irreführende Werbung. Beispielsweise gilt es als Täuschung nach §5 Abs.2 Nr.1 UWG, ein Produkt als fast ausverkauft darzustellen, obwohl in Wirklichkeit noch reichlich auf Lager ist. So eine falsche Verknappung kann abgemahnt werden. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Schwarze Liste unlauterer Geschäftspraktiken verbietet es per se, mit unwahren Behauptungen über nur kurzfristige Verfügbarkeit Verbraucher zu einem überstürzten Kauf zu drängen. Echter knapper Vorrat darf zwar kommuniziert werden – aber nur, wenn die Angaben stimmen und nicht künstlich erzeugt wurden.
  • Falscher Zeitdruck (Countdown-Timer) – Ähnlich arbeitet der Dringlichkeits-Trick. Ein heruntertickender Timer signalisiert, dass ein Angebot in x Minuten endet, um den Nutzer zu sofortigem Handeln zu bewegen. Rechtlich ist das problematisch, wenn der Zeitdruck bloß vorgegaukelt wird. Ein Countdown muss tatsächlich die wirklich verbleibende Zeit anzeigen, sonst liegt eine Täuschung vor. Ebenso darf eine Rabattaktion nicht endlos immer wieder verlängert werden – solche Schein-Deadlines verstoßen gegen das Transparenzgebot. Zulässig sind echte zeitlich befristete Angebote, aber eben keine Endlos-Timer, die bei Null einfach wieder von vorne beginnen (wie es z.B. einige „Hurrify“-Plugins taten, bevor sie verbannt wurden).
  • Versteckte Kündigungswege („Roach Motel“) – Das Prinzip „leicht rein, schwer raus“: Unternehmen machen das Abschließen eines Vertrags oder Abos kinderleicht, aber die Kündigung extrem kompliziert. Ein klassisches Beispiel war Amazons früherer Prime-Kündigungsprozess, der intern bezeichnenderweise „Iliad“ (nach Homers epischer, endloser Erzählung) genannt wurde. Nutzer mussten sich durch zig Unterseiten klicken, Zwischenangebote ablehnen und gut versteckte Schaltflächen finden, um endlich ihr Abo zu beenden. Solche Machenschaften sind nicht nur nutzerunfreundlich, sondern nun auch rechtswidrig. In Deutschland schreibt seit Juli 2022 §312k BGB den „Kündigungsbutton“ vor: Verbraucher müssen auf Webseiten Verträge mit wenigen Klicks kündigen können, so einfach wie das Abschließen. Fehlt ein gut sichtbarer Kündigen-Button oder wird er absichtlich versteckt, drohen Abmahnungen – und noch gravierender: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit fristlos beenden. Im Klartext: Wer die Kündigung behindert, riskiert nicht nur Ärger mit Wettbewerbszentrale & Co., sondern verliert schlimmstenfalls seine zahlenden Abonnenten auf einen Schlag.
  • Voreingestellte Checkboxen (Opt-Out statt Opt-In) – Vielleicht haben Sie das schon erlebt: Beim Online-Kauf ist automatisch ein Häkchen gesetzt für einen Newsletter oder eine kostenpflichtige Zusatzleistung, und nur wenn man es aktiv entfernt, bleibt man verschont. Solche voreingekreuzten Checkboxen wurden von findigen Marketern genutzt, um an Einwilligungen oder Zusatzverkäufe zu kommen, die viele Nutzer sonst nicht freiwillig geben würden. Doch rechtlich gilt das Kopplungsverbot und das Prinzip der freiwilligen, aktiven Zustimmung. Ein vorab angehaktes Kästchen zählt nicht als gültige Einwilligung – das hat etwa das LG München I eindeutig entschieden (Urt. v. 4.6.2018, 4 HK O 8135/17). Nutzer müssen selbst aktiv ihr Okay geben, beispielsweise indem sie ein Häkchen bewusst setzen. Andernfalls liegt keine wirksame Zustimmung etwa zu Newsletter-Werbung oder Zusatzkosten vor. Unternehmen, die mit versteckten oder unklaren Opt-In-Boxen arbeiten, müssen mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen rechnen – im Datenschutz drohen sogar Bußgelder. Die EU-Verbraucherrichtlinien untersagen ebenfalls zusätzliche Entgelte, die via voreingestellte Optionen untergeschoben werden. Für Gründer heißt das: Finger weg von automatisch aktivierten Kästchen – jede Extra-Leistung muss transparent angeboten und vom Nutzer freiwillig gewählt werden.
  • Irreführende Buttons und „Trickfragen“ – Ein weiteres Dark Pattern sind bewusst verwirrende Beschriftungen oder Dialoge, die den Nutzer in die Irre führen. Beispiele: Ein grauer „Weiter“-Button, der in Wahrheit ein kostenpflichtiges Upgrade auslöst, während die kostenlose Option in einem unscheinbaren Link versteckt ist. Oder ein Pop-up mit einer Suggestivfrage wie „Möchten Sie wirklich auf die tollen Vorteile verzichten?“, bei dem die Buttons beschriftet sind mit „Ja, Vorteile sichern“ und „Nein, ich verzichte freiwillig“. Solche Confirm-Shaming-Tricks versuchen, den Nutzer durch emotional gefärbte Optionen zu beeinflussen. Rechtlich bewegt man sich hier schnell im unlauteren Bereich, nämlich der gezielten Verschleierung von Vertragserklärungen. In Deutschland schreibt §312j BGB z.B. vor, dass ein Bestell-Button klar mit „zahlungspflichtig bestellen“ o.Ä. beschriftet sein muss – irreführende Labels sind unwirksam. Generell gilt: Buttons und Wahlmöglichkeiten müssen klar und neutral verständlich sein. Wenn die „Ablehnen“-Option absichtlich versteckt oder abschreckend formuliert wird (etwa „Nein, ich möchte kein Geld sparen“), kann dies als unzulässige geschäftliche Beeinflussung gewertet werden. Ein bekanntes Feld sind Cookie-Banner: Es ist nicht erlaubt, den „Alle akzeptieren“-Knopf fett hervorzuheben, während die „Auswahl ablehnen“-Option irgendwo in den Datenschutzeinstellungen vergraben ist. Beide Optionen (Zustimmen/Ablehnen) müssen gleich leicht zugänglich und gestaltet sein – alles andere verstößt gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht.

Dies sind nur einige Beispiele – die Palette der Dark Patterns ist groß, von aufdringlichen Pop-ups über versteckte Kosten bis hin zu Fake-Bewertungen. Wichtig ist: All diese Tricks können abgemahnt werden, wenn sie Verbraucher täuschen oder unangemessen bedrängen. Und seit neuestem haben wir klare Gesetze, die solchen Manipulationen einen Riegel vorschieben sollen. Natürlich setzt sich die Erkenntnis erst langsam durch – eine aktuelle Untersuchung ergab, dass selbst nach Inkrafttreten des Dark-Pattern-Verbots im DSA noch alle untersuchten großen Apps und Plattformen manipulative Designs einsetzen. Doch Verbraucherverbände und Behörden werden zunehmend aktiv, um hier aufzuräumen.

Aktuelle Fälle: Wie Behörden gegen Dark Patterns vorgehen

Dass Dark Patterns nicht bloß theoretisch verboten, sondern praktisch geahndet werden, zeigen aktuelle Fälle im In- und Ausland. Sowohl Verbraucherschützer in Europa als auch die US-amerikanische Handelsbehörde FTC haben in letzter Zeit gegen Unternehmen vorgehen, die mit dunklen UX-Tricks arbeiten:

  • Amazon Prime in der Kritik: Die FTC hat im Juni 2023 Klage gegen Amazon eingereicht, weil der Konzern Verbraucher in Amazon Prime gelockt und bei der Kündigung ausgebremst habe. Laut FTC-Beschwerde nutzte Amazon bewusst manipulative Interface-Designs – eben jene Dark Patterns – um Millionen Kunden ohne deren ausdrückliche Zustimmung in laufende Prime-Abos zu bugsieren. Die Kündigungsstrecke war absichtlich so gestaltet, dass sie Kunden vom Kündigen abhalten sollte. Amazons Management soll Änderungen, die das Abbestellen erleichtert hätten, sogar aus Profitgründen aktiv verhindert haben. Dieser Fall macht deutlich: Selbst Branchengiganten geraten mit solchen Praktiken unter Beschuss. In Europa ist Amazon einem ähnlichen Verfahren durch Kooperation zuvorgekommen – nach Beschwerden von Verbraucherverbänden musste Amazon bereits 2022 sein Prime-Abo mit nur zwei Klicks kündbar machen und einen gut sichtbaren „Jetzt kündigen“-Button einführen. EU-Justizkommissar Didier Reynders stellte klar: „Manipulative Gestaltung oder ‚Dark Patterns‘ müssen verboten sein“. Der öffentliche Druck wirkt: Heute ist das Kündigen eines Prime-Abos wesentlich nutzerfreundlicher als zuvor – ein Erfolg für die Verbraucherschützer.
  • Epic Games / Fortnite: Ein anderes prominentes Beispiel ist der Videospielanbieter Epic Games. Er wurde von der FTC beschuldigt, in seinem Spiel Fortnite perfide Dark Patterns eingesetzt zu haben, um Spieler (inklusive Kinder) zu ungewollten In-Game-Käufen zu verleiten. Die Button-Belegung im Spiel war so verwirrend gestaltet, dass schon ein einziger falscher Knopfdruck zu unbeabsichtigten Käufen führte. Außerdem konnten Kinder in Fortnite ohne elterliche Zustimmung munter shoppen – und Kunden, die zu Unrecht abgebuchte Beträge bei der Kreditkartenfirma beanstandeten, wurden von Epic kurzerhand ausgesperrt. Die Quittung: Epic Games musste 2023 unglaubliche 245 Millionen Dollar an Strafen und Rückerstattungen zahlen. Zudem verpflichtete die Behörde Epic per Order dazu, fortan keine Dark Patterns mehr einzusetzen, um Zahlungen zu erzwingen. Dieser Fall war einer der bisher deutlichsten Siege gegen Dark Patterns – er zeigt, dass solche Täuschungsmanöver ernsthafte finanzielle Folgen haben können, selbst für große Player.
  • Mode-Shopping-Apps (Temu, Shein): Auch in Deutschland greifen Verbraucherschützer durch. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jüngst Untersuchungen zu manipulativen Designs in beliebten Shopping-Apps wie Shein und Temu durchgeführt. Ergebnis: Trotz der neuen Rechtslage fanden sich zahlreiche Dark Patterns. Der vzbv zögerte nicht lange und schickte bereits Abmahnungen/Unterlassungsaufforderungen an Temu und Shein. Ein konkretes Beispiel ist die Willkommens-Prozedur in der Shein-App: Neue Nutzer wurden direkt mit blinkenden Pop-ups und zeitlich begrenzten Rabattangeboten überschüttet, um zur Registrierung zu drängen. Wenn man das Fenster schließen wollte, erschien ein letzter Versuch à la „Bist du sicher, dass du gehen willst? Du könntest jetzt Gutscheine erhalten!“ – ein klassischer Nötigungs-Pop-up, der den Abgang erschweren soll.

Beispiel: Die Shopping-App Shein konfrontierte Nutzer mit einer Reihe von aufdringlichen Pop-ups und künstlicher Dringlichkeit. Erst lockt ein Willkommensangebot mit zeitlich begrenzten Rabatt-Coupons, dann muss man sich registrieren – und versucht man wegzuklicken, erscheint eine Bestätigungsfrage („Bist du sicher, dass du gehen willst?“) mit hervorgehobener Anmeldung. Solche Dark Patterns wurden von Verbraucherzentralen abgemahnt.

Auch Cookie-Banner sind im Visier der Verbraucherschützer: Mehrfach schon haben deutsche Behörden und Verbände Unternehmen verwarnt, deren Cookie-Einwilligungsfenster gegen die Regeln verstoßen – etwa weil der „Alle akzeptieren“-Button überdeutlich ist, während „Ablehnen“ versteckt oder nur über Umwege erreichbar war. Hier gab es Abmahnungen und sogar Bußgelder, denn manipulative Cookie-Banner gelten sowohl datenschutzrechtlich (Stichwort DSGVO) als auch wettbewerbsrechtlich als unzulässig.

Die Message ist klar: Dark Patterns sind kein Kavaliersdelikt mehr. Regulierer weltweit – von der EU über die Verbraucherzentralen bis zur FTC – schauen genau hin und greifen durch. Für Unternehmen, insbesondere junge Start-ups, bedeutet das ein erhebliches Abmahnrisiko, wenn sie auf solche Methoden setzen. Es drohen nicht nur Rechtskosten, sondern auch ein PR-Desaster, wenn man öffentlich an den Pranger gestellt wird. Im nächsten Schritt schauen wir uns daher an, wie Sie als Gründer*in Ihr UX/UI rechtssicher und zugleich nutzerfreundlich gestalten können, um gar nicht erst in diese Falle zu tappen.

UX/UI rechtssicher und nutzerfreundlich gestalten – Tipps für Gründer

Die gute Nachricht: Man kann auch ohne Dark Patterns erfolgreich sein – oft sogar erfolgreicher, weil man das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden gewinnt. Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Website oder App so gestalten, dass sie sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch von den Nutzern als fair empfunden wird:

  • Ehrlichkeit bei Verfügbarkeit und Angeboten: Wenn Sie mit knappen Beständen oder Zeitrabatten werben, stellen Sie sicher, dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Zeigen Sie z.B. nur dann „nur noch 2 Stück verfügbar“ an, wenn das auch wirklich so ist – und nehmen Sie den Hinweis herunter, sobald Nachschub eintrifft. Gleiches gilt für Countdown-Timer: Nutzen Sie sie nur für echte Aktionen, die wirklich enden, und resetten Sie den Timer nicht einfach immer wieder. Transparenz zahlt sich aus – Kunden merken es schnell, wenn ein „Angebot endet in 00:00“ am nächsten Tag immer noch verfügbar ist, und das untergräbt Ihre Glaubwürdigkeit.
  • Dringlichkeit ohne Täuschung erzeugen: Natürlich dürfen Sie gelegentlich Spannung aufbauen oder auf limitierte Deals hinweisen. Tun Sie das aber maßvoll und korrekt. Vermeiden Sie Formulierungen, die unnötige Panik schüren. Statt „Nur noch heute, dann für immer vorbei!!!“ könnte man seriöser formulieren: „Aktion gültig bis Datum, solange der Vorrat reicht“. Wenn ein Angebot erfolgreich war, ist es absolut legitim, es bei hoher Nachfrage zu verlängern – aber kommunizieren Sie das offen („wegen großer Nachfrage um 1 Woche verlängert“) anstatt heimlich immer eine neue Frist zu setzen. Faustregel: Kein Tricksen bei Fakten.
  • Klarer Kündigungsprozess: Machen Sie es Ihren Kunden leicht, Verträge zu kündigen oder Abos zu beenden. Platzieren Sie einen gut sichtbaren „Vertrag kündigen“-Button auf Ihrem Kundenprofil oder Footer, wie es das Gesetz verlangt. Verlangen Sie für die Kündigung keine unnötigen Hürden – ein maximal zweistufiger Prozess (Klick auf Kündigen, dann finale Bestätigung) reicht völlig. Weitere Login-Angaben, telefonische Rückbestätigungen oder gar Fax-Schreiben sind heute ein No-Go. Ein einfacher, transparenter Kündigungsweg schützt Sie vor Abmahnrisiken und zeigt Ihren Kunden, dass Sie fair spielen. Denken Sie daran: Was nützt Ihnen ein durch Trick gehaltenes Abo, wenn der frustrierte Kunde nie wieder zurückkommt?
  • Nutzerzentrierte Einwilligungen: Gestalten Sie Opt-in-Optionen so, dass der Nutzer wirklich bewusst zustimmt. Lassen Sie Checkboxen standardmäßig leer und formulieren Sie klar, wozu die Zustimmung gegeben wird (z.B. „Ich möchte den Newsletter erhalten“ statt nebulösem „Informiert bleiben“). Für Newsletter oder Werbung immer ein Double-Opt-in verwenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Und bieten Sie eine einfache Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen (z.B. Abmeldelink in jeder Mail). So handeln Sie nicht nur rechtssicher, sondern gewinnen auch wirklich interessierte Abonnenten statt Karteileichen, die aus Versehen angehakt haben.
  • Klare und neutrale Buttons: Achten Sie auf eindeutige Beschriftungen Ihrer Schaltflächen. Jede Aktion sollte für den Nutzer verständlich sein. Vermeiden Sie Doppelnegationen oder irreführende Buttontexte. Wenn eine Handlung kostenpflichtig ist, muss das klar daraus hervorgehen (Stichwort „zahlungspflichtig bestellen“ im Checkout). Stellen Sie sicher, dass alternative Optionen (wie „Ablehnen“, „Nein danke“ oder „nur Basisversion nutzen“) gleich sichtbar und zugänglich sind. Im Zweifel gestalten Sie den Call-to-Action-Button gern auffällig – aber verstecken Sie die Alternative nicht irgendwo im Fließtext. Beispiel Cookie-Banner: Zwei gleichwertige Schaltflächen „Alle akzeptieren“ und „Nur notwendige Cookies“ zeigen, dass Sie die Wahlfreiheit respektieren – ein kleiner, aber feiner Unterschied zu jenen Bannern, die den Ablehnen-Link im Grau auf Grau verstecken (was ausdrücklich unzulässig ist).
  • Keine Belästigung durch Pop-ups: Setzen Sie Pop-ups und Overlays sparsam und bedacht ein. Ein Newsletter- oder Rabatt-Pop-up beim ersten Besuch kann okay sein – sofern es sich einfach schließen lässt und nicht sofort wieder auftaucht. Vermeiden Sie Kaskaden von Pop-ups (ein Fenster nach dem anderen) und respektieren Sie ein „Nein“ des Nutzers. Wenn jemand das Angebot wegklickt, akzeptieren Sie es, statt nochmal nachzufragen „Sicher? Wirklich sicher?“. Zu aggressive Pop-ups können sogar als unzumutbare Belästigung rechtlich untersagt sein. Bedenken Sie auch die mobilen Nutzer: Nichts ist nerviger, als ein Handy-Display, das von schwer schließbaren Fenstern überlagert wird. Weniger ist mehr – konzentrieren Sie sich auf zielgerichtete Hinweise, die Mehrwert bieten, statt Nutzer mit ständigen Einblendungen zu vergraulen.
  • Vertrauen durch Transparenz: Der vielleicht wichtigste Ratschlag: Bauen Sie auf Vertrauen statt Tricks. Ein Unternehmen, das offen und fair mit seinen Kunden umgeht, profitiert langfristig von Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungen. Dark Patterns mögen kurzfristig die Conversion Rates hochtreiben, richten aber langfristig Schaden an – nicht nur rechtlich, sondern auch am Image. Studien zeigen, dass Nutzer frustriert reagieren und das Vertrauen in die Marke sinkt, wenn sie sich ausgetrickst fühlen. Demgegenüber stärken transparente, ethische Design-Entscheidungen die Kundenbindung. Wenn Ihre UX signalisiert „Wir haben nichts zu verbergen und du behältst die Kontrolle“, werden Nutzer gerne wiederkommen und Ihnen loyal bleiben.

Abschließend gilt: Im Zweifel lieber auf Dark Patterns verzichten. Selbst wenn manche Praktiken (noch) legal erscheinen, lohnt es sich nicht, auf Kosten der Nutzer zu optimieren. Die Gesetzgebung entwickelt sich weiter – was heute Grauzone ist, kann morgen verboten sein. Und die nächste Abmahnwelle kommt bestimmt für diejenigen, die glauben, durch Tricks den Umsatz steigern zu können. Nachhaltigen Geschäftserfolg erreicht man besser durch Ehrlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und rechtliche Konformität.

Fazit

Dark Patterns sind verführerisch: Sie versprechen schnelle Abschlusszahlen, mehr Newsletter-Abos, mehr Umsatz – doch der Preis ist hoch. Nutzer fühlen sich getäuscht, Vertrauen geht verloren, und inzwischen drohen handfeste rechtliche Konsequenzen von Abmahnung bis Millionenstrafe. Als Gründerin oder Gründer eines Online-Geschäfts sollten Sie diese Warnzeichen ernst nehmen. Die EU und Deutschland haben die Schrauben angezogen, um manipulative UX-Tricks zu untersagen. Fake-Countdowns, versteckte Kündigungsbuttons, voreingestellte Kästchen & Co. können Ihnen heute echten Ärger einbringen – und sie sind schlicht nicht mehr zeitgemäß.

Die gute Nachricht: Man kann erfolgreiche Benutzererlebnisse auch ohne Täuschung gestalten. Setzen Sie auf Klarheit, Wahrheit und einfache, kundenfreundliche Prozesse. So umgehen Sie nicht nur das Abmahnrisiko, sondern gewinnen das Vertrauen Ihrer Nutzer. Ein enttäuschter Kunde, der eine Falle wittert, kommt so schnell nicht wieder – ein zufriedener hingegen bleibt gerne und empfiehlt Sie weiter. In diesem Sinne: Machen wir Dark Patterns gemeinsam zu einem Relikt der Vergangenheit. Ein faires Web ist nicht nur im Interesse der Verbraucher, sondern letztlich auch das Fundament für nachhaltigen Erfolg von Online-Unternehmen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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Das Landgericht Hildesheim hat in einem Urteil vom 07.03.2023 (6 O 156/22) entschieden, dass ein Bestellbutton mit der Beschriftung "Mit...

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District Court Frankfurt a.M. on the right to be forgotten

Data Protection Officer (DPO)

11. April 2025

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Force Majeure

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16. Oktober 2024
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1. Juli 2023
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16. Oktober 2024
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Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

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25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

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Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

In dieser Episode sprechen Anna und Max über die rechtlichen Herausforderungen von Blitzskalierung und disruptiven Geschäftsmodellen. Am Beispiel von Plattformen...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

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10. September 2024

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Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

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25. September 2024

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Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

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