Marian Härtel
Filter nach benutzerdefiniertem Beitragstyp
Beiträge
Wissensdatenbank
Seiten
Filter by Kategorien
Abmahnung
Arbeitsrecht
Blockchain und Web Recht
Datenschutzrecht
Esport
Esport Business
Esport und Politik
EU-Recht
Gesellschaftsrecht
Intern
Jugendschutzrecht
Onlinehandel
Recht im Internet
Recht und Computerspiele
Recht und Esport
Sonstiges
Steuerrecht
Unkategorisiert
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Youtube-Video
Einfach anrufen!

03322 5078053

Differenzbesteuerung und die Preisangaben Verordnung

Im Steuerrecht können sich Juristen in der Regel noch mehr streiten, als dies im Zivilrecht und im gewerblichen Rechtsschutz nicht schon sonst der Fall ist. Eine Rechtsfrage, die eine Schnittmenge zum Internetrecht bildet, ist die Frage, ob Umsatzsteuer in Preisen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG bzw. bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG inkludiert ist und ob daher ein Hinweis “inklusive Umsatzsteuer” bei den Preisen, beispielsweise in einem Onlineshop, bei der Bestellungen von Onlineservices oder auf Marktplätzen wie Ebay notwendig ist.

Zum Thema Differenzbesteuerung gab es nun eine Entscheidung des Landgericht Hamburg bzgl. eines EBay-Verkäufers. Ein Wettbewerber hatte den EBay-Verkäufer abgemahnt, weil dieser keine Angabe zur Umsatzsteuer machte, sondern nur angab, dass die Rechnungsstellung per Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG erfolge. Dies ist laut dem Landgericht Hamburg nicht mit §§ 1 II Nr. 1 und § 1 VI der Preisangabenverordnung vereinbart und somit nicht zulässig. Die durchaus nicht unumstritten und komplexen steuerrechtlichen Probleme ignorierte das Gericht in seiner Entscheidung.

Es ist daher anzuraten, den Hinweis inkl. Umsatzsteuer mit aufzunehmen. Dabei darf aber trotzdem ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung und auf die gegenüber einer normalen Besteuerung veränderte Art der Rechnungslegung nicht fehlen. Ansonsten liegt eine Verbraucherfehlinformation bzw. sogar eine Täuschung vor und das eigene Angebot ist aus einem anderen Grund abmahnbar.

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

Telefon

03322 5078053

E-Mail

info@rahaertel.com