• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

5. Juli 2024
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

Was ist geschützt und was nicht?

5. Juli 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
businessplan 384x192 1

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als Präsentationsmittel für potenzielle Investoren. Doch wie steht es um den rechtlichen Schutz seines Inhalts? Diese Frage beschäftigt viele Gründer, die befürchten, dass ihre innovativen Ideen und sorgfältig ausgearbeiteten Strategien von anderen kopiert werden könnten. Dieser Blogpost beleuchtet die rechtlichen Aspekte eines Businessplans, erklärt, welche Elemente geschützt sind und welche nicht, und gibt praktische Tipps für den Umgang mit sensiblen Geschäftsinformationen im Startup-Team.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist im Businessplan rechtlich geschützt?
2. Was ist nicht geschützt?
3. Wie kann man den Businessplan zusätzlich schützen?
4. Umgang mit dem Businessplan im Startup-Team
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Businessplan ist ein strategisches Dokument für Startups und dient der Geschäftsentwicklung sowie als Präsentationsmittel für Investoren.
  • Ideen sind nicht schutzfähig; jedoch können Texte und Grafiken urheberrechtlich geschützt sein.
  • Die grundlegende Geschäftsidee und allgemeine Konzepte sind in der Regel nicht rechtlich geschützt.
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) helfen, sensible Inhalte des Businessplans zu schützen.
  • Klare schriftliche Vereinbarungen fördern den Umgang mit geistigem Eigentum im Startup-Team.
  • Zur Vertrauensbildung sind Team-Building-Aktivitäten und transparente Entscheidungen wichtig.
  • Rechtliche Absicherungen sollten mit Vertrauen und Zusammenarbeit kombiniert werden.

Was ist im Businessplan rechtlich geschützt?

Grundsätzlich gilt: Ideen und Konzepte an sich sind nicht schutzfähig. Das mag für viele Gründer zunächst ernüchternd klingen, ist aber eine wichtige Grundlage des Innovationsrechts. Der konkrete Inhalt und die Ausgestaltung eines Businessplans können jedoch in Teilen urheberrechtlich geschützt sein:

  • Texte und Formulierungen: Die konkrete sprachliche Ausarbeitung genießt Urheberrechtsschutz, sofern sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Dies bezieht sich auf die spezifische Ausdrucksweise und Darstellung der Ideen, nicht auf die Ideen selbst.
  • Grafiken, Tabellen, Diagramme: Eigenständig erstellte visuelle Elemente können urheberrechtlich geschützt sein. Dies umfasst einzigartige Darstellungen von Daten, Prozessen oder Strukturen.
  • Finanzplanungen und Berechnungen: Detaillierte Kalkulationen können als Datenbankwerke geschützt sein, wenn sie eine besondere Struktur oder Methodik aufweisen. Der Schutz bezieht sich auf die Art der Zusammenstellung und Präsentation der Daten.

Was ist nicht geschützt?

Folgende Elemente eines Businessplans genießen in der Regel keinen rechtlichen Schutz:

  • Die grundlegende Geschäftsidee: Die zentrale Idee oder das Konzept des Unternehmens ist nicht schutzfähig. Andere können ähnliche Ideen verfolgen und umsetzen.
  • Allgemeine Konzepte und Strategien: Übergeordnete Geschäftsstrategien oder Marktansätze sind nicht geschützt. Sie können von anderen aufgegriffen und angewendet werden.
  • Marktanalysen und -einschätzungen: Allgemeine Marktinformationen und Branchenanalysen sind nicht urheberrechtlich geschützt, da sie auf öffentlich zugänglichen Daten basieren.
  • Reine Fakten und Daten: Objektive Informationen und statistische Daten, die im Businessplan verwendet werden, genießen keinen Urheberrechtsschutz.

Wie kann man den Businessplan zusätzlich schützen?

Um sensible Inhalte des Businessplans besser zu schützen, bieten sich folgende Maßnahmen an:

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) mit allen Beteiligten abschließen: Dies schafft eine rechtliche Verpflichtung zur Geheimhaltung für alle, die Einblick in den Plan erhalten.
  • Schutzrechte wie Patente oder Marken anmelden: Für technische Innovationen oder spezifische Markenelemente sollte die Anmeldung entsprechender Schutzrechte in Betracht gezogen werden.
  • Den Businessplan nur in Auszügen oder unter Auslassung kritischer Details weitergeben: So können wichtige Informationen geschützt werden, ohne das gesamte Konzept preiszugeben.
  • Urheberrechtlichen Schutz durch Datierung und Signatur dokumentieren: Eine sorgfältige Dokumentation kann im Streitfall hilfreich sein, um die Urheberschaft nachzuweisen.

Umgang mit dem Businessplan im Startup-Team

Die gemeinsame Arbeit am Businessplan in einem jungen Startup-Team birgt immer das Risiko, dass einzelne Mitglieder die erarbeiteten Inhalte für eigene Zwecke nutzen. Um dem vorzubeugen, sind folgende Schritte ratsam:

  1. Offene Kommunikation: Sprechen Sie im Team frühzeitig über mögliche Szenarien und Erwartungen bezüglich der Nutzung und Vertraulichkeit der gemeinsam erarbeiteten Inhalte.
  2. Schriftliche Vereinbarungen: Treffen Sie klare Absprachen zur Nutzung und Vertraulichkeit der gemeinsam erarbeiteten Inhalte. Dies kann in Form von Gesellschafterverträgen oder spezifischen Kooperationsvereinbarungen geschehen.
  3. Rechtliche Absicherung: Schließen Sie Gesellschafterverträge oder Kooperationsvereinbarungen ab, die den Umgang mit geistigem Eigentum detailliert regeln.
  4. Dokumentation der Beiträge: Halten Sie sorgfältig fest, wer welche Inhalte zum Businessplan beigesteuert hat. Dies kann bei späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten hilfreich sein.
  5. Vertrauensbildung: Investieren Sie in ein starkes Teamgefühl und gemeinsame Werte, um die Loyalität zu stärken. Dies kann durch regelmäßige Team-Building-Aktivitäten, transparente Entscheidungsprozesse und eine faire Verteilung von Verantwortlichkeiten und potenziellen Gewinnen erreicht werden.

Letztendlich basiert der Erfolg eines Startups auf Vertrauen und Zusammenhalt im Team. Rechtliche Absicherungen sind wichtig, können aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht ersetzen. Ein ausgewogener Ansatz, der sowohl rechtliche Absicherung als auch Vertrauensbildung berücksichtigt, bildet die beste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit am Businessplan und darüber hinaus für den gesamten Startup-Prozess.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: MarkenPatenteRisikoSchöpfungshöheStartups

Weitere spannende Blogposts

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen

Arbeitgeber darf nicht zu Homeoffice zwingen
18. Dezember 2018

Arbeitsrecht ist nicht wirklich mein Stammgebiet, auch wenn das jeder Rechtsanwalt in den Staatsexamen bearbeiten muss. Mir persönlich begegnet es...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Internationalisierung von Startups

Internationalisierung von Startups: Rechtliche Herausforderungen beim Markteintritt im Ausland
8. Oktober 2024

Die Internationalisierung bietet Startups enorme Wachstumschancen, bringt aber auch komplexe rechtliche Herausforderungen mit sich. Ein erfolgreicher Markteintritt im Ausland erfordert...

Mehr lesenDetails

Achtung: Diskriminierungsrisiko bei Geschlechtsangaben auf Webseiten

Betrug mit Onlinepornos: Kein Polizeidienst!
9. September 2024

Als Anbieter von Onlinediensten, SaaS-Lösungen oder anderen Webseiten ist es wichtig, die rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf Antidiskriminierung und Gleichbehandlung...

Mehr lesenDetails

Die Herausforderung der Vertragsgestaltung: Kombination von Softwareentwicklungsverträgen und atypisch stillen Beteiligungen

Datentreuhänderschaft in IoT-Projekten: Vertragliche Regelungen für den sicheren Datenaustausch
8. Februar 2024

Einleitung: In meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt im Bereich IT-Recht begegne ich regelmäßig der Herausforderung, innovative Vertragsmodelle zu erstellen, die...

Mehr lesenDetails

Der Schlüssel zum Erfolg in der Tech-Welt: Ein IT-versierter Rechtsanwalt mit Unternehmenserfahrung

shutterstock 1889907112 scaled
16. Februar 2024

Einleitung: Die rasante Entwicklung im Technologiebereich stellt Unternehmen vor ständig neue Herausforderungen und Chancen. Als Rechtsanwalt, der nicht nur juristische...

Mehr lesenDetails

Wandeldarlehen in der Startup-Finanzierung: Rechtliche Betrachtungen und aktuelle Entwicklungen

Wandeldarlehen in der Startup-Finanzierung: Rechtliche Betrachtungen und aktuelle Entwicklungen
17. Januar 2024

Einleitung Wandeldarlehen, auch als Convertible Loans bekannt, stellen in der Startup-Finanzierung ein wesentliches Instrument dar. Sie ermöglichen es jungen Unternehmen,...

Mehr lesenDetails

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
4. Juni 2023

Einleitung Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte...

Mehr lesenDetails

Smart Contracts, DeFi und KI: Innovative Geschäftsideen und ihre rechtlichen Herausforderungen im IT-Recht

Blockchain in der Lieferkette: Rechtssichere Implementierung von Smart Contracts für Logistik-Startups
17. Oktober 2023

In einem kürzlich veröffentlichten LinkedIn-Beitrag wurde angekündigt, sich intensiver mit der Schnittstelle zwischen Smart Contracts, Dezentrale Finanzsysteme (DeFi) und Künstlicher...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung