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Der rechtliche Schutz eines Businessplans

Was ist geschützt und was nicht?

5. Juli 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
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Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als Präsentationsmittel für potenzielle Investoren. Doch wie steht es um den rechtlichen Schutz seines Inhalts? Diese Frage beschäftigt viele Gründer, die befürchten, dass ihre innovativen Ideen und sorgfältig ausgearbeiteten Strategien von anderen kopiert werden könnten. Dieser Blogpost beleuchtet die rechtlichen Aspekte eines Businessplans, erklärt, welche Elemente geschützt sind und welche nicht, und gibt praktische Tipps für den Umgang mit sensiblen Geschäftsinformationen im Startup-Team.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist im Businessplan rechtlich geschützt?
2. Was ist nicht geschützt?
3. Wie kann man den Businessplan zusätzlich schützen?
4. Umgang mit dem Businessplan im Startup-Team
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Businessplan ist ein strategisches Dokument für Startups und dient der Geschäftsentwicklung sowie als Präsentationsmittel für Investoren.
  • Ideen sind nicht schutzfähig; jedoch können Texte und Grafiken urheberrechtlich geschützt sein.
  • Die grundlegende Geschäftsidee und allgemeine Konzepte sind in der Regel nicht rechtlich geschützt.
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) helfen, sensible Inhalte des Businessplans zu schützen.
  • Klare schriftliche Vereinbarungen fördern den Umgang mit geistigem Eigentum im Startup-Team.
  • Zur Vertrauensbildung sind Team-Building-Aktivitäten und transparente Entscheidungen wichtig.
  • Rechtliche Absicherungen sollten mit Vertrauen und Zusammenarbeit kombiniert werden.

Was ist im Businessplan rechtlich geschützt?

Grundsätzlich gilt: Ideen und Konzepte an sich sind nicht schutzfähig. Das mag für viele Gründer zunächst ernüchternd klingen, ist aber eine wichtige Grundlage des Innovationsrechts. Der konkrete Inhalt und die Ausgestaltung eines Businessplans können jedoch in Teilen urheberrechtlich geschützt sein:

  • Texte und Formulierungen: Die konkrete sprachliche Ausarbeitung genießt Urheberrechtsschutz, sofern sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Dies bezieht sich auf die spezifische Ausdrucksweise und Darstellung der Ideen, nicht auf die Ideen selbst.
  • Grafiken, Tabellen, Diagramme: Eigenständig erstellte visuelle Elemente können urheberrechtlich geschützt sein. Dies umfasst einzigartige Darstellungen von Daten, Prozessen oder Strukturen.
  • Finanzplanungen und Berechnungen: Detaillierte Kalkulationen können als Datenbankwerke geschützt sein, wenn sie eine besondere Struktur oder Methodik aufweisen. Der Schutz bezieht sich auf die Art der Zusammenstellung und Präsentation der Daten.

Was ist nicht geschützt?

Folgende Elemente eines Businessplans genießen in der Regel keinen rechtlichen Schutz:

  • Die grundlegende Geschäftsidee: Die zentrale Idee oder das Konzept des Unternehmens ist nicht schutzfähig. Andere können ähnliche Ideen verfolgen und umsetzen.
  • Allgemeine Konzepte und Strategien: Übergeordnete Geschäftsstrategien oder Marktansätze sind nicht geschützt. Sie können von anderen aufgegriffen und angewendet werden.
  • Marktanalysen und -einschätzungen: Allgemeine Marktinformationen und Branchenanalysen sind nicht urheberrechtlich geschützt, da sie auf öffentlich zugänglichen Daten basieren.
  • Reine Fakten und Daten: Objektive Informationen und statistische Daten, die im Businessplan verwendet werden, genießen keinen Urheberrechtsschutz.

Wie kann man den Businessplan zusätzlich schützen?

Um sensible Inhalte des Businessplans besser zu schützen, bieten sich folgende Maßnahmen an:

  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) mit allen Beteiligten abschließen: Dies schafft eine rechtliche Verpflichtung zur Geheimhaltung für alle, die Einblick in den Plan erhalten.
  • Schutzrechte wie Patente oder Marken anmelden: Für technische Innovationen oder spezifische Markenelemente sollte die Anmeldung entsprechender Schutzrechte in Betracht gezogen werden.
  • Den Businessplan nur in Auszügen oder unter Auslassung kritischer Details weitergeben: So können wichtige Informationen geschützt werden, ohne das gesamte Konzept preiszugeben.
  • Urheberrechtlichen Schutz durch Datierung und Signatur dokumentieren: Eine sorgfältige Dokumentation kann im Streitfall hilfreich sein, um die Urheberschaft nachzuweisen.

Umgang mit dem Businessplan im Startup-Team

Die gemeinsame Arbeit am Businessplan in einem jungen Startup-Team birgt immer das Risiko, dass einzelne Mitglieder die erarbeiteten Inhalte für eigene Zwecke nutzen. Um dem vorzubeugen, sind folgende Schritte ratsam:

  1. Offene Kommunikation: Sprechen Sie im Team frühzeitig über mögliche Szenarien und Erwartungen bezüglich der Nutzung und Vertraulichkeit der gemeinsam erarbeiteten Inhalte.
  2. Schriftliche Vereinbarungen: Treffen Sie klare Absprachen zur Nutzung und Vertraulichkeit der gemeinsam erarbeiteten Inhalte. Dies kann in Form von Gesellschafterverträgen oder spezifischen Kooperationsvereinbarungen geschehen.
  3. Rechtliche Absicherung: Schließen Sie Gesellschafterverträge oder Kooperationsvereinbarungen ab, die den Umgang mit geistigem Eigentum detailliert regeln.
  4. Dokumentation der Beiträge: Halten Sie sorgfältig fest, wer welche Inhalte zum Businessplan beigesteuert hat. Dies kann bei späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten hilfreich sein.
  5. Vertrauensbildung: Investieren Sie in ein starkes Teamgefühl und gemeinsame Werte, um die Loyalität zu stärken. Dies kann durch regelmäßige Team-Building-Aktivitäten, transparente Entscheidungsprozesse und eine faire Verteilung von Verantwortlichkeiten und potenziellen Gewinnen erreicht werden.

Letztendlich basiert der Erfolg eines Startups auf Vertrauen und Zusammenhalt im Team. Rechtliche Absicherungen sind wichtig, können aber eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht ersetzen. Ein ausgewogener Ansatz, der sowohl rechtliche Absicherung als auch Vertrauensbildung berücksichtigt, bildet die beste Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit am Businessplan und darüber hinaus für den gesamten Startup-Prozess.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: MarkenPatenteRisikoSchöpfungshöheStartups

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