• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

DSGVO: OLG bleiben dabei angeblicher Kontrollverlust reicht nicht für Schadenersatzanspruch

16. Januar 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
dsgvo 3589608 1280 384x192 1

Einleitung:

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung:
2. Artikel 82 DSGVO und das EuGH-Urteil:
3. OLG Hamm: Klare Linie bei Schadensersatzforderungen
4. OLG Dresden: Bestätigung der Notwendigkeit eines konkreten Schadens
5. Weitere OLG-Urteile und deren Bedeutung
6. Fazit: Praktische Auswirkungen für die Rechtspraxis
6.1. Author: Marian Härtel

Als Anwalt, der sich intensiv mit den Facetten des Datenschutzrechts auseinandersetzt, möchte ich heute eine bedeutende Entwicklung in diesem Bereich beleuchten. Jüngste Urteile verschiedener Oberlandesgerichte in Deutschland haben neue Maßstäbe für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesetzt. Diese Urteile sind besonders relevant, da sie die Interpretation und Anwendung des Artikels 82 DSGVO, der die Haftung und Rechte auf Schadensersatz regelt, betreffen.

Wichtigste Punkte
  • Jüngste Urteile deutscher Oberlandesgerichte setzen neue Maßstäbe für Schadensersatzansprüche bei DSGVO Verletzungen.
  • Artikel 82 DSGVO gewährt jedem, der geschädigt wird, Anspruch auf Schadensersatz.
  • EuGH Urteil bestätigt, dass die Befürchtung eines Datenmissbrauchs immaterielle Schäden begründen kann.
  • Das OLG Hamm verlangt für Schadensersatzforderungen einen konkreten Nachweis des Schadens.
  • OLG Dresden bestätigt die Notwendigkeit, konkrete Schäden und nicht nur DSGVO-Verstöße darzulegen.
  • Entscheidungen anderer OLGs zeigen eine restriktive Haltung gegenüber Schadensersatzansprüchen.
  • Unternehmen müssen Compliance-Strategien überdenken, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Artikel 82 DSGVO und das EuGH-Urteil:

Artikel 82 DSGVO sieht vor, dass jede Person, die durch eine Verletzung der Verordnung einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter hat. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2023 (C-340/21) entschieden, dass bereits die Befürchtung eines zukünftigen Datenmissbrauchs einen immateriellen Schadenersatzanspruch begründen kann. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Haftungsrisiken von Unternehmen und Behörden.

OLG Hamm: Klare Linie bei Schadensersatzforderungen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinen Entscheidungen eine klare Linie bezüglich der Schadensersatzforderungen bei Verletzungen der DSGVO gezogen. Die Richter betonten, dass für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein konkreter Schadennachweis unerlässlich ist. Sie stellten klar, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen führt. Vielmehr muss der Kläger einen tatsächlichen Schaden darlegen und beweisen. Dieser Ansatz des OLG Hamm zielt darauf ab, eine inflationäre Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ohne substantiierte Grundlage zu verhindern und stellt somit eine wichtige Weichenstellung im Datenschutzrecht dar.

OLG Dresden: Bestätigung der Notwendigkeit eines konkreten Schadens

Das Oberlandesgericht Dresden hat sich der Auffassung des OLG Hamm angeschlossen und ebenfalls die Bedeutung eines konkreten Schadennachweises hervorgehoben. In seinen Urteilen lehnte das Gericht Schadensersatzansprüche ab, die lediglich auf einem behaupteten Kontrollverlust basierten, ohne dass ein tatsächlicher Schaden nachgewiesen wurde. Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für Kläger, nicht nur eine DSGVO-Verletzung, sondern auch die daraus resultierenden konkreten Schäden detailliert darzulegen. Das OLG Dresden trägt damit zur Klarheit und Vorhersehbarkeit in der Anwendung der DSGVO bei und verhindert eine Überdehnung des Schadensersatzanspruchs.

Weitere OLG-Urteile und deren Bedeutung

Neben dem OLG Hamm und dem OLG Dresden haben auch das OLG Köln und das OLG Stuttgart in ähnlicher Weise entschieden. Diese Urteile bilden eine konsistente Rechtsprechung, die darauf hindeutet, dass deutsche Gerichte eine restriktivere Haltung gegenüber Schadensersatzansprüchen bei DSGVO-Verletzungen einnehmen. Sie betonen die Notwendigkeit eines konkreten Schadennachweises und verhindern damit eine Ausweitung der Haftungsrisiken für Unternehmen und Behörden, die sich aus einer zu breiten Auslegung des Artikels 82 DSGVO ergeben könnten.

Fazit: Praktische Auswirkungen für die Rechtspraxis

Die jüngsten Entscheidungen der deutschen Gerichte signalisieren eine wichtige Entwicklung im Datenschutzrecht, die sowohl für Unternehmen als auch für Datenschutzbeauftragte von großer Bedeutung ist. Sie verdeutlichen, dass nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO automatisch zu Schadensersatzansprüchen führt. Vielmehr ist ein differenzierter Ansatz erforderlich, der sowohl die Rechte der betroffenen Personen als auch die Interessen der datenverarbeitenden Stellen berücksichtigt.

Für die Rechtspraxis bedeutet dies, dass bei der Beratung von Mandanten, die von einer Datenschutzverletzung betroffen sind, ein besonderes Augenmerk auf den Nachweis eines konkreten Schadens gelegt werden muss. Dies erfordert eine sorgfältige Analyse und Dokumentation des Sachverhalts. Ebenso müssen Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ihre Compliance-Strategien überdenken und sicherstellen, dass sie effektive Maßnahmen zur Risikominimierung und zum Datenschutz implementieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass diese Urteile eine klare Botschaft senden: Eine sorgfältige Einhaltung der DSGVO und eine angemessene Risikobewertung sind unerlässlich, um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren. In diesem dynamischen Rechtsgebiet ist es entscheidend, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und die sich entwickelnde Rechtsprechung im Blick zu haben. Als Anwalt im Bereich Datenschutzrecht stehe ich bereit, um Sie in diesen komplexen Fragen zu beraten und zu unterstützen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnalyseBeratungComplianceDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDatenschutzrechtDeutschlandDresdenDSGVOEntscheidungenEntwicklungHaftungOberlandesgericht DresdenolgRechtsgebietRechtsprechungSchadensersatzUrteilUrteileVerordnung

Weitere spannende Blogposts

NFT und Prospektpflichtigkeit

nft g2a667756c 1920
7. Juni 2022

Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail...

Mehr lesenDetails

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

Meine Stärken als Rechtsanwalt

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
6. Dezember 2022

Oft hört man die Worte, man solle sich nicht selbst loben. Aber warum nicht, wenn es die Wahrheit ist? Erfolgreiche...

Mehr lesenDetails

Sind Esport-Spielerverträge AGB?

Sind Esport-Spielerverträge AGB?
27. Februar 2019

Nur wenige Menschen wissen Die überwiegende Mehrheit der Menschen, sagen wir mal die "nicht juristisch gebildeten" Menschen, wird die Abkürzung...

Mehr lesenDetails

Abmahnungen wegen unverschlüsselten Kontaktformular

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
11. März 2019

Erst vor wenigen Wochen habe ich hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Jetzt gibt es anscheinend wieder eine Abmahnwelle gegenüber...

Mehr lesenDetails

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?
12. September 2019

Immer wieder kommen im Esport bei einzelnen Teams Vorwürfe zum Thema Match Fixing auf, also das bewusste Verlieren von Spielen,...

Mehr lesenDetails

EU Urheberrechtsreform & Uploadfilter

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
14. Februar 2019

Gestern Abend fiel in Brüssel eine Entscheidung, die viele Rechtsexperten, aber vor allem auch Unternehmen und Institutionen des Internet, als...

Mehr lesenDetails

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
2. Juli 2019

Facebook ist nun wirklich berühmt berüchtigt, mit Datenschutz eher problematisch umzugehen.  Umso unverständlicher ist es daher, dass das Soziale Netzwerk...

Mehr lesenDetails

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra

Warum Startups vorsichtig mit hohen Investments umgehen sollten: 5 Gründe pro und contra
10. Mai 2023

Fünf Gründe gegen voreilige, hohe Investments Als Rechtsanwalt und Berater möchte ich junge Startups zunächst auf die möglichen Risiken hinweisen,...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Mehr lesenDetails
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung