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Epic Games mahnt weiter wegen Fortnite ab

11. März 2019
in Abmahnung
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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Über Abmahnungen wegen der Marke Fortnite habe ich bereits hier berichtet. Aus gegebenen Anlass möchte ich noch einmal warnen. Bevor man mit der Marke Fortnite, mit Produkten aus Fortnite oder auch mit Dingen, die Fortnite-Gegenständen entsprechen, geschäftliche Handlungen vornimmt oder diese Inhalte über das Internet verbreitet, soll man Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten, der auf IT/IP Recht spezialisiert ist. Die Kanzlei Beiten Burkhardt mahnt weiter rigoros und zu hohen Streitwerten ab. Dabei wird in den Abmahnungen grundsätzlich der Eindruck erweckt, als ob viele der behaupteten Rechtsfragen absolut eindeutig sind. Das sind diese jedoch oft genug nicht. Ich habe alleine im letzten halben Jahr eine zweistellige Zahl an Abmahnungen der Kanzlei gesehen bzw. bearbeitet.

Wichtigste Punkte
  • Vor der Nutzung der Marke Fortnite ist eine Rücksprache mit einem spezialisierten Rechtsanwalt empfehlenswert.
  • Die Kanzlei Beiten Burkhardt mahnt rigoros ab und skat hohe Streitwerte ein.
  • In Abmahnungen wird oft der Eindruck erweckt, dass Rechtsfragen eindeutig sind, was meist nicht der Fall ist.
  • Die Nutzung von Fortnite-Marken auf T-Shirts wurde konkret abgemahnt.
  • Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Direkter Kontakt mit der Gegenseite ohne rechtliche Beratung wird nicht empfohlen.
  • Bei Zweifeln an der Verwendung von Fortnite ist rechtzeitige Beratung entscheidend.

Dieses Mal wurde die Verwendung der Marke auf T-Shirts und ähnlichen Produkten abgemahnt.

Wie bei allen Abmahnungen ist jedoch anzuraten, die Sachen nicht zu ignorieren und vor allem auch nicht die Gegenseite allein zu kontaktieren. Dies wird einen Abgemahnten nicht weiter bringen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungFortniteinternetRechtsfrageRechtsfragen

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