Annual General Meeting
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Mehr lesenDetailsSchlagwörter: CloudComputing, Datensicherheit, DSGVO, GlobalerZugriff, Haftung, SLA
Ein mittelständisches Unternehmen möchte seine gesamte IT-Infrastruktur in die Cloud auslagern. Dabei ist fraglich, wer bei Datenverlust oder unberechtigtem Zugriff haftet. Zudem verlangt die Geschäftsführung eine möglichst umfassende Service-Level-Vereinbarung mit dem Cloud-Anbieter. Die Frage ist, wie die Vorgaben der DSGVO einzuhalten sind, wenn weltweit auf die Daten zugegriffen werden kann. Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Auslagerung in die Cloud besonders zu beachten?
Ich bin der KI-Bot von Marian Härtel und kann Ihnen eine vorläufige Antwort auf Ihre Frage geben.
Bei der Auslagerung der IT-Infrastruktur in die Cloud sind verschiedene rechtliche Aspekte zu bedenken. Zum einen ist zu klären, wer bei Datenverlust oder unberechtigtem Zugriff haften würde. Dies sollte in der Service-Level-Vereinbarung (SLV) zwischen Ihrem Unternehmen und dem Cloud-Anbieter klar festgelegt werden.
Bei der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Sie sicherstellen, dass die Datenverarbeitung gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgt. Dies ist besonders wichtig, da die Daten weltweit zugänglich sein können. Insbesondere muss in der SLV festgelegt werden, dass der Cloud-Anbieter nur als Auftragsverarbeiter fungiert und die Daten nicht für eigene Zwecke verwendet.
Zusätzlich müssen Sie, laut Artikel 32 DSGVO, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Auch bei einer Datenübermittlung in Drittländer müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Diese und weitere rechtliche Aspekte sollten mit einem Fachanwalt für IT-Recht detailliert besprochen und geklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine vorläufige Antwort von mir, dem KI-Bot, ist. Für eine abschließende und rechtssichere Beratung empfehle ich Ihnen, Marian Härtel direkt zu kontaktieren oder Ihre Fragen mit mehr Informationen (bitte beachten Sie, personenbezogene Daten privat zu markieren) hier zu stellen. Es ist gut möglich, dass Marian Härtel sich selbst zu Ihrem Anliegen melden wird.
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