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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Foto-Abmahnungen Kleiderkreisel

22. Oktober 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 1 min lesen
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dsgvo 3449146 1920 384x192 1

Da ich jetzt in den letzten Wochen einige Abmahnungen gesehen habe, die die Plattform Kleiderkreisel betreffen, auf der man gebrauchte Kleidungsstücke sowohl per App als auch bei Web verkaufen kann, hier der kurze Hinweis, dass man die Bilder für die dort einzustellenden Angebote unbedingt selber erstellen sollte.

Wichtigste Punkte
  • Selbst erstellte Bilder für Angebote auf Kleiderkreisel sind entscheidend, um Abmahnungen zu vermeiden.
  • Nutzung von Produktfotos aus Online-Shops kann zu unerwarteten Kosten und Schadensersatzpflichten führen.
  • Abmahnungen sollten ernst genommen werden; Kontakt über das Formular für Beratung.
  • Vorsicht bei Fristen: Kurze Fristen beachten, um teure rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben; mögliche Risiken sind erheblich.
  • Keine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner, um rechtliche Probleme zu verhindern.
  • Ersteinschätzung zu Abmahnungen per Telefon, E-Mail oder Chat verfügbar.

Das Nutzen von Produktfotos aus bekannten Onlineshops oder solche, die per Google-Bildersuche gefunden wurden, kann schnell zu unerwarteten Kosten führen. Auch wenn zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine derartige Abmahnung gibt (es kommt hier auf viele Details an), so können gerade die von professionellen Fotografen erstellten Produktfotos schnell zu hohen Schadensersatzsummen führen (basierend auf der sogenannten MFM-Honorartabelle), zu denen sich dann noch Rechtsanwaltskosten gesellen.

Grundsätzlich gilt:

  1. Die Abmahnung sollte stets ernst genommen werden. Schicken Sie mir die Abmahnung über mein Kontaktformular unverbindlich zu und ich berate Sie zu den nächsten Schritten.
  2. Zwar sollten Sie sich durch kurze Fristen nicht unter Druck setzen lassen, Sie sollten diese aber trotzdem beachten. Im Wettbewerbsrecht sind kurze Fristen meist zulässig und eine Missachtung kann teure einstweilige Verfügungen zur Folge haben.
  3. Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls, ohne dass ich diese vorab geprüft habe. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung können in der Unterlassungserklärung zahlreiche Fallen und Probleme lauern. Ich kann Sie kostengünstig beraten und eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen.
  4. Kontaktieren Sie niemals den Abmahner vorab, weder per Telefon noch per E-Mail.

Gerne bin ich für eine Ersteinschätzung zu einer derartigen Abmahnung über Telefon, E-Mail oder Chat verfügbar.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungChatE-MailGoogleMailSchadensersatzUnterlassungserklärungWettbewerbsrecht

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