Da ich jetzt in den letzten Wochen einige Abmahnungen gesehen habe, die die Plattform Kleiderkreisel betreffen, auf der man gebrauchte Kleidungsstücke sowohl per App als auch bei Web verkaufen kann, hier der kurze Hinweis, dass man die Bilder für die dort einzustellenden Angebote unbedingt selber erstellen sollte.
Das Nutzen von Produktfotos aus bekannten Onlineshops oder solche, die per Google-Bildersuche gefunden wurden, kann schnell zu unerwarteten Kosten führen. Auch wenn zahlreiche Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine derartige Abmahnung gibt (es kommt hier auf viele Details an), so können gerade die von professionellen Fotografen erstellten Produktfotos schnell zu hohen Schadensersatzsummen führen (basierend auf der sogenannten MFM-Honorartabelle), zu denen sich dann noch Rechtsanwaltskosten gesellen.
Grundsätzlich gilt:
- Die Abmahnung sollte stets ernst genommen werden. Schicken Sie mir die Abmahnung über mein Kontaktformular unverbindlich zu und ich berate Sie zu den nächsten Schritten.
- Zwar sollten Sie sich durch kurze Fristen nicht unter Druck setzen lassen, Sie sollten diese aber trotzdem beachten. Im Wettbewerbsrecht sind kurze Fristen meist zulässig und eine Missachtung kann teure einstweilige Verfügungen zur Folge haben.
- Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls, ohne dass ich diese vorab geprüft habe. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung können in der Unterlassungserklärung zahlreiche Fallen und Probleme lauern. Ich kann Sie kostengünstig beraten und eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen.
- Kontaktieren Sie niemals den Abmahner vorab, weder per Telefon noch per E-Mail.
Gerne bin ich für eine Ersteinschätzung zu einer derartigen Abmahnung über Telefon, E-Mail oder Chat verfügbar.