Marian Härtel
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Killerspiele und Verfassungsrecht *Update

Da ich darauf angesprochen wurde. Sowohl die politische als auch die juristische Situation ist eine vollständig andere, als diese es vor 12 Jahren der Fall war. Die Fragestellungen aus diesem Gutachten sind zwar nicht verfassungsrechtlich unbedingt überholt, aber natürlich trotzdem juristisch durch die Stärkung der USK, die USK-Prüfsiegel, die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes und die allgemein gute Arbeit vieler Menschen, die sich im Jugendschutz und im Verbandsbereich für diese Fragen engagiert haben und jeden Tag für einen fairen Ausgleich zwischen Jugendschutz und den Interessen der Industrie kämpfen. Meine Intention war, auf den Unsinn einer Killerspieldebatte hinzuweisen, die politisch, juristisch und wissenschaftlich vollkommen überholt ist. Das wurde im Ursprungsartikel nicht derartig deutlich, wie ich es zunächst vermutet hatte. 

Und hier der bisherige Artikel:

Da es gerade ja wieder en vogue ist, Computerspieler mit Nazis, Gewalttätern und sonstigen Personen in einen Topf zu werden und irgendwie wieder einmal die Killerspieldebatte aufkommt, will ich auch noch einmal alte Brötchen aufwärmen.

Vor 12 Jahren habe ich ein Gutachten zur Machbarkeit eines § 131a StGB verfasst. Das war kurz bevor ich Rechtsanwalt wurde, im Rahmen einer meiner Rechtsanwaltsstation als Referendarn. Seitdem hat sich an unserem Grundgesetz kaum etwas Relevantes geändert, weswegen viele, wenn nicht die meisten Aussagen in meinem Gutachten, noch aktuell sein sollten.

Wen es interessiert, der findet das Gutachten hier. Ich bitte jedoch zu beachten, dass ich zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht alle Fundstellen, Urteile etc. überprüft habe, ob diese noch aktuell sind.

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Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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