• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kostenpflichtige Nummer in Widerrufserklärung unzulässig

28. Mai 2019
in Wettbewerbsrecht, Onlinehandel
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
electronic commerce 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Der EuGH entschied, dass kostenpflichtige Rufnummern für Online-Händler unzulässig sind.
  • Das OLG Hamburg erklärte eine 01805-Nummer in Widerrufsbelehrungen für unzulässig.
  • Das LG Hamburg sah die Nutzung einer kostenpflichtigen Nummer zunächst als rechtmäßig an.
  • Der EuGH bestätigte, dass Widerrufsrechte nicht durch Mehrkosten behindert werden dürfen.
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht wies auf den Verstoß gegen § 3a UWG hin.
  • Die angebotene 01805-Nummer war teurer als eine normale Rufnummer, was entscheidend war.
  • Unternehmen müssen kostenlose Telefonnummern für Widerrufsbelehrungen verwenden.

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichtigen Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen.

In erster Instanz hatte das LG Hamburg die Auffassung vertreten, dass es nicht wettbewerbswidrig sei, innerhalb einer Widerrufsbelehrung eine kostenpflichtige 01805-Nummer anzugeben, unter der der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann. Insbesondere wurde dies damit begründet, dass der Verbraucher im konkreten Fall nicht verpflichtet sei, mehr als den Grundtarif zu bezahlen. Der Begriff „Grundtarif“ sei dahingehend auszulegen, dass der Verbraucher nur die für den Kommunikationsdienstleister entstandenen Kosten begleichen müsse und er keinen Aufschlag für den Unternehmer zu zahlen habe. Außerdem seien die Kosten von maximal 42 Cent Minute im Mobilfunk bzw. 14 Cent/Minute im Festnetz für sich genommen nicht so hoch, als dass sie einen Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten könnten. Dies gelte umso mehr, als noch eine E-Mail-Adresse vorgehalten wurde, über die das Widerrufsrecht kostenlos ausgeübt werden konnte. Auch die Klausel, wonach maximal 42 Cent (Mobil) bzw. 14 Cent (Festnetz) pro Anruf zu zahlen waren, sei nach Auffassung des LG Hamburg nicht zu beanstanden, da diese Klausel noch zu weniger Kosten bei Ausübung des Widerrufsrechts führe.

Anders sah es im Berufungsverfahren das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, das in der mündlichen Verhandlung unmissverständlich darauf hingewiesen hatte, dass eine kostenpflichtige 01805-Nummer in jedem Fall gegen § 3a UWG in Verbindung mit § 312a Abs. 5 BGB verstoße. Zwar entspräche die Regelung in § 312a Abs. 5 BGB nicht der Vorgabe aus der Richtlinie 2011/83/EU, dennoch sei aufgrund der eindeutigen Formulierungen des EuGH im Urteil vom 02.03.2017 (Rs. C-568/15) eine richtlinienkonforme Fortbildung des nationalen Rechts möglich. Der Senat wies darauf hin, dass es keinen allgemeinen Grundtarif gebe, entscheidend sei vielmehr, dass die angebotenen Telefonnummern teurer sind als eine „normale Rufnummer“. Selbst der Festnetztarif der Deutschen Telekom sei niedriger als die 01805-Nummer der Beklagten.

Damit sind die aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt. Es dürfen weder für eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen noch innerhalb einer Widerrufsbelehrung kostenpflichtige Rufnummern angegeben werden, unter denen der Verbraucher das Unternehmen anrufen kann. Zudem muss stets die richtige Telefonnummer verwendet werden (siehe diesen Beitrag).

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailHamburgMailRechtsfrageRechtsfragenVerbraucherWiderrufsbelehrung

Weitere spannende Blogposts

Fachanwalt für Sportrecht kommt ;)

Fachanwalt für Sportrecht kommt ;)
26. November 2018

Der Fachanwalt für Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die...

Mehr lesenDetails

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
15. Mai 2024

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer...

Mehr lesenDetails

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs und Gewerberecht
26. März 2021

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt. Damit soll das deutsche Recht an...

Mehr lesenDetails

YouTube haftet für Rechtsverletzungen nur bei klarem Hinweis

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
11. September 2023

Einleitung: Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer wegweisenden Entscheidung die Anforderungen an die Haftung von YouTube für Urheberrechtsverletzungen präzisiert. Dieser...

Mehr lesenDetails

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO

EU-Komission zieht positive Bilanz zur DSGVO
24. Juli 2019

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat die Europäische Kommission heute einen Bericht veröffentlicht, in dem sie die Auswirkungen...

Mehr lesenDetails

Des Kaisers neue Kleider…

Des Kaisers neue Kleider…
4. Januar 2019

Ok, es sind nicht wirklich "neue Kleider", sondern eher "verschönerte Kleider" ;) Nach einigen Wochen Arbeit konnte ich heute nun...

Mehr lesenDetails

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen
31. Oktober 2018

In letzter Zeit ergingen einige Entscheidungen zu Löschungsansprüchen gegen Facebook, die ich hier einmal gesammelt präsentieren möchte. Streitwert: So hat...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht bei mit Esport-Teams verbundenen Streamern?

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
3. Dezember 2019

Einleitung Heute ist hier auf dem Blog der Tag der Rechtsfragen rund um das Impressum. Daher eine  heute eine kurze...

Mehr lesenDetails

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige

E-Commerce-Recht: Rechtssichere Gestaltung von Online-Shops für Selbstständige
4. Oktober 2024

Die Erstellung eines Online-Shops bietet Selbstständigen enorme Chancen, birgt aber auch zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine rechtssichere Gestaltung ist nicht nur...

Mehr lesenDetails
9a3163f322579ddf4a0346b6f2059f5c

Corporations

10. November 2024

Definition and legal classification Corporations are legally defined associations of persons with their own legal personality. They form an independent...

Mehr lesenDetails
Authorized signatory

Authorized signatory

26. Juni 2023
DLT Pilot Regime

DLT Pilot Regime

28. Juni 2023
Right of First Refusal (ROFR)

Right of First Refusal (ROFR)

15. Oktober 2024
Venture debt

Venture debt

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung