• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Achtung mit Black Friday Werbung!

Markenschutz für Startups: Warum eine Markenanmeldung unverzichtbar ist

26. Dezember 2024
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Markenschutz für Startups: Warum eine Markenanmeldung unverzichtbar ist

26. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
registered trademark 39027

Viele Startups verlassen sich darauf, dass die bloße Nutzung eines Namens oder Logos ausreicht, um Rechte daran zu sichern. Doch das deutsche Markenrecht (§ 4 MarkenG) sieht primär die Eintragung einer Marke vor, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Anders als häufig angenommen, gibt es im deutschen Recht nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, sich auf ein Vorbenutzungsrecht zu berufen. Ohne eine offizielle Anmeldung besteht das Risiko, dass Dritte den Namen oder das Logo registrieren und damit exklusive Nutzungsrechte erwerben. Dies kann dazu führen, dass Startups ihre Marke nicht mehr verwenden dürfen – selbst wenn sie diese bereits etabliert haben.In diesem Beitrag zeige ich auf, warum die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) essenziell ist, welche Risiken ohne Markenschutz bestehen und wie eine strategische Markenregistrierung langfristig Wettbewerbsvorteile schafft.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum ist eine Markenanmeldung so wichtig?
2. Das Märchen von der Vorbenutzung: Warum Nutzung allein nicht ausreicht
3. Wie können Startups ihre Marke schützen?
3.1. Gründliche Markenrecherche
3.2. Wahl der richtigen Markenform
3.3. Anmeldung beim DPMA und EUIPO
3.4. Internationale Registrierung
4. Fazit: Frühzeitiger Markenschutz zahlt sich aus
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Markeneintragung: Die Anmeldung einer Marke schützt Startups vor Dritten, die ähnliche Namen oder Logos registrieren könnten.
  • Rechtssicherheit: Eine eingetragene Marke bietet klare rechtliche Grundlagen und verhindert rechtliche Konflikte mit Wettbewerbern.
  • Wettbewerbsvorteil: Durch frühzeitige Markenregistrierung sichern Startups ihre Marktposition und steigern den Unternehmenswert.

Warum ist eine Markenanmeldung so wichtig?

Die Anmeldung einer Marke bietet Startups zahlreiche Vorteile, die weit über den bloßen rechtlichen Schutz hinausgehen. Eine eingetragene Marke ist nicht nur ein rechtliches Instrument, sondern auch ein strategischer Vermögenswert.

  1. Exklusive Nutzungsrechte:
    Durch die Eintragung erhält der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen zu nutzen. Dies bedeutet, dass Wettbewerber daran gehindert werden können, ähnliche oder identische Zeichen zu verwenden. Ohne diesen Schutz kann es passieren, dass Dritte die Marke registrieren und dem ursprünglichen Nutzer die Verwendung untersagen.
  2. Schutz vor Nachahmung:
    Eine eingetragene Marke schützt vor Nachahmern und stärkt die Position des Startups im Wettbewerb. Gerade in stark umkämpften Märkten ist es entscheidend, sich durch eine geschützte Marke abzugrenzen und Verwechslungen bei Kunden zu vermeiden.
  3. Wertsteigerung des Unternehmens:
    Eine eingetragene Marke wird als immaterieller Vermögenswert in der Bilanz geführt und steigert den Unternehmenswert – ein wichtiger Faktor bei Finanzierungsrunden oder einem späteren Exit.
  4. Rechtssicherheit:
    Ohne Markenschutz drohen rechtliche Konflikte mit Wettbewerbern oder Dritten. Eine eingetragene Marke bietet klare rechtliche Grundlagen und erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen bei Markenverletzungen.
  5. Internationale Expansion:
    Mit einer nationalen Registrierung beim DPMA oder einer europäischen Anmeldung beim EUIPO können Startups ihre Markenrechte auch international ausbauen – etwa durch das Madrider System für weltweiten Markenschutz.

Beispiel:
Ein Startup nutzt seit zwei Jahren einen kreativen Markennamen für seine Produkte. Ein Wettbewerber meldet diesen Namen jedoch als Marke an und erwirkt eine Unterlassungsverfügung gegen das Startup. Das Unternehmen muss seinen Namen ändern und verliert dadurch nicht nur Kundenbindung, sondern auch wertvolle Ressourcen für Rebranding-Maßnahmen.

Das Märchen von der Vorbenutzung: Warum Nutzung allein nicht ausreicht

Viele Gründer glauben fälschlicherweise, dass die bloße Nutzung eines Namens oder Logos automatisch Schutzrechte begründet. Tatsächlich sieht das deutsche Markenrecht (§ 4 MarkenG) vor, dass Markenschutz in Deutschland primär durch Eintragung im Markenregister entsteht. Eine Vorbenutzung gewährt nur in Ausnahmefällen Schutz – etwa wenn eine Marke durch intensive Nutzung Verkehrsgeltung erlangt hat. Dies setzt jedoch voraus, dass ein erheblicher Teil der Zielgruppe das Zeichen eindeutig mit dem Unternehmen verbindet, was in der Praxis selten der Fall ist.Die Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsgeltung sind hoch und mit erheblichen Kosten verbunden (z. B. durch Gutachten oder Marktstudien). Zudem schützt eine Vorbenutzung nicht vor der Anmeldung durch Dritte, es sei denn, diese handeln nachweislich bösgläubig (§ 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkenG). In der Praxis ist es daher wesentlich einfacher und kostengünstiger, eine Marke frühzeitig anzumelden, um sich umfassende Rechte zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Viele Gründer unterschätzen dabei auch, dass nicht nur Unternehmens- oder Produktnamen betroffen sind, sondern auch Funktionen, Eventnamen oder andere spezifische Bezeichnungen, die im geschäftlichen Kontext genutzt werden. Ohne eine eingetragene Marke fehlt häufig jeglicher Schutz – weder als Werk im Sinne des Urheberrechts noch als geschäftliche Bezeichnung.

Beispiel:
Ein junges Unternehmen nutzt seit Jahren den Namen „GreenTech Solutions“ für seine Dienstleistungen im Bereich erneuerbare Energien. Ein Wettbewerber meldet diesen Namen als Marke an und erhält die Eintragung. Das ursprüngliche Unternehmen kann den Markennamen nur dann weiter nutzen, wenn es nachweist, dass „GreenTech Solutions“ bereits Verkehrsgeltung erlangt hat – ein aufwendiger und unsicherer Prozess.

Ein weiteres Beispiel zeigt, dass dies nicht nur Namen betrifft: In einem aktuellen Fall aus meiner Praxis hatte ein Spieleentwickler ein besonderes Event in seinem Onlinespiel etabliert, das über Jahre hinweg regelmäßig durchgeführt wurde und bei den Spielern sehr beliebt war. Der Name dieses Events wurde jedoch nie als Marke eingetragen. Ein Wettbewerber hat sich nun genau diesen Eventnamen als Marke schützen lassen und verfügt damit über exklusive Rechte daran. Der ursprüngliche Spieleentwickler kann das Event unter diesem Namen nicht mehr nutzen und steht vor der Herausforderung, entweder einen neuen Namen zu finden oder rechtlich gegen die Eintragung vorzugehen – ein langwieriger und kostenintensiver Prozess mit ungewissem Ausgang.

Diese Beispiele verdeutlichen: Egal ob Unternehmensname, Produktname oder spezifische Bezeichnungen wie Eventnamen – ohne eine eingetragene Marke besteht immer das Risiko, dass Dritte diese schützen lassen und damit die Nutzung durch den ursprünglichen Nutzer blockieren können. Startups sollten daher frühzeitig prüfen, welche Begriffe oder Zeichen für ihr Geschäftsmodell essenziell sind und diese rechtzeitig beim DPMA oder EUIPO anmelden. Nur so lässt sich langfristig Rechtssicherheit schaffen und der eigene Wettbewerbsvorteil sichern.

Wie können Startups ihre Marke schützen?

Gründliche Markenrecherche

Bevor eine Marke angemeldet wird, sollte geprüft werden, ob bereits identische oder ähnliche Marken existieren. Eine professionelle Recherche beim DPMA sowie in internationalen Datenbanken wie dem EUIPO hilft dabei, Konflikte zu vermeiden. Dabei sollte nicht nur nach identischen Namen gesucht werden – auch ähnliche Zeichen können problematisch sein, wenn Verwechslungsgefahr besteht.

Eine gründliche Recherche schützt vor teuren Rechtsstreitigkeiten und verhindert unnötige Investitionen in eine Marke, die möglicherweise nicht geschützt werden kann. Startups sollten sich bewusst sein, dass auch regionale Unterschiede bei der Eintragung von Marken bestehen können – insbesondere bei internationalen Registrierungen über das Madrider System.

Wahl der richtigen Markenform

Startups können zwischen verschiedenen Markenformen wählen:

  • Wortmarke: Schützt den Namen unabhängig von Schriftart oder Design.
  • Bildmarke: Schützt das Logo.
  • Wort-/Bildmarke: Schützt die Kombination aus Name und Logo.

Die Wahl der passenden Form hängt davon ab, wie das Startup seine Marke einsetzen möchte – etwa ob der Fokus auf dem Namen oder dem visuellen Design liegt. Für viele Gründer ist es sinnvoll, zunächst eine Wortmarke anzumelden, da diese flexibler eingesetzt werden kann als eine reine Bildmarke.

Anmeldung beim DPMA und EUIPO

Die Anmeldung erfolgt online über das DPMA für nationale Marken oder über das EUIPO für europäische Marken (Unionsmarken). Dabei sind folgende Schritte erforderlich:

  • Beschreibung der Marke.
  • Auswahl der Waren- und Dienstleistungsklassen gemäß Nizza-Klassifikation.
  • Zahlung der Anmeldegebühr (ab 290 € beim DPMA; ab 850 € beim EUIPO).

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke ins Register eingetragen und genießt ab diesem Zeitpunkt rechtlichen Schutz in Deutschland (DPMA) bzw. in allen EU-Mitgliedsstaaten (EUIPO). Die Registrierung bietet somit umfassenden Schutz innerhalb des jeweiligen geografischen Geltungsbereichs.

Internationale Registrierung

Für Startups mit globalen Ambitionen empfiehlt sich eine internationale Registrierung über das Madrider System (WIPO). Dadurch kann die Marke in mehreren Ländern gleichzeitig geschützt werden – ein wichtiger Schritt für Unternehmen mit Expansionsplänen. Die internationale Registrierung basiert auf einer nationalen oder europäischen Basismarke und ermöglicht es Startups, ihre Rechte effizient auf mehrere Märkte auszudehnen. Dies ist besonders relevant für Branchen mit starkem Wettbewerb auf globaler Ebene.

Fazit: Frühzeitiger Markenschutz zahlt sich aus

Der Schutz einer Marke durch Anmeldung beim DPMA oder EUIPO ist für Startups unerlässlich, um langfristigen Erfolg zu sichern und rechtliche Konflikte zu vermeiden. Anders als oft angenommen bietet die bloße Nutzung eines Zeichens keinen zuverlässigen Schutz vor Nachahmern oder Konkurrenten. Durch eine frühzeitige Anmeldung können Gründer exklusive Rechte sichern und ihre Marktposition stärken.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bereich Startups und Unternehmen unterstütze ich auch dabei, ihre Ideen rechtlich abzusichern – von der Recherche über die Anmeldung bis hin zur Verteidigung ihrer Rechte bei Konflikten. Investieren Sie in den Schutz Ihrer Marke – denn sie ist weit mehr als nur ein Name!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

USK mit neuer Prüfpraxis

Ein Schild mit der Aufschrift USK mit der neuen Prüfpraxis.
30. Januar 2020

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden....

Mehr lesenDetails

BGH: Presseorgan darf unverlangt zugesendete Buchmanuskripte veröffentlichen

BGH: Presseorgan darf unverlangt zugesendete Buchmanuskripte veröffentlichen
30. April 2020

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Buchbeiträgen eines Bundestagsabgeordneten auf einem Internet-Nachrichtenportal zulässig war.Sachverhalt:Der Kläger war in den...

Mehr lesenDetails

DDOS-Angriffe: Strafbarkeit, Abmahnung und Schadensersatz?

DDOS-Angriffe: Strafbarkeit, Abmahnung und Schadensersatz?
18. Juli 2023

In der digitalen Welt sind Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriffe eine häufige Form der Cyberkriminalität. Sie zielen darauf ab, Server...

Mehr lesenDetails

Designupdate und Zukunftspläne

Designupdate und Zukunftspläne
27. Juni 2019

Gestern habe ich die Gunst der Stunde eines zu heißen Büros genutzt und der Webseite eine Frischzellenkur verpasst. Der Fokus...

Mehr lesenDetails

DSGVO und Juristische Personen: Das Urteil des OLG Dresden

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter
5. Juni 2023

Juristische Personen sind Einheiten, die durch das Gesetz als rechtlich eigenständige Einheiten anerkannt sind. Sie können Eigentum besitzen, Verträge abschließen...

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig

BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig
21. November 2022

Die BaFin stellt in einem aktuellen Hinweisschreiben klar, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Trading Apps oder Tradingportalen keine Dark Patterns verwenden dürfen. Von Dark...

Mehr lesenDetails

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken

Wichtige Entscheidung des OLG Dresden zur Kündigung von Nutzerkonten in sozialen Netzwerken
12. Februar 2024

Einleitung: Die Herausforderung unrechtmäßiger Account-Sperrungen In meiner anwaltlichen Praxis begegne ich regelmäßig Fällen, in denen Mandanten von der unrechtmäßigen Sperrung...

Mehr lesenDetails

Warum NDA oft als „zahnlose Tiger“ gelten

contract 4085336 1280
20. September 2023

Einleitung Ich begegne in meiner Praxis als Rechtsanwalt und Unternehmensberater täglich einer Vielzahl von Verträgen, und eines der am häufigsten...

Mehr lesenDetails
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht
Sonstiges

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

Influencer-Marketing ist längst nicht mehr nur Imagepflege. In vielen Kampagnen geht es messbar um Abverkäufe, Leads, Abo-Abschlüsse und wiederkehrende Umsätze....

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Erste TestfolgeLiebe Leserinnen und Leser,ich freue mich, heute den ersten Testlauf unseres brandneuen IT Media Law Podcasts zu präsentieren! In diesem Podcast...

Mehr lesenDetails
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung