• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
SAVED POSTS
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Mitarbeiterbindung in Startups: Rechtliche Strategien zur Sicherung von Schlüsselmitarbeitern für Investoren

11. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Zweckbindungsgrundsatz
Wichtigste Punkte
  • Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist entscheidend für den Unternehmenserfolg und überzeugt Investoren von der Stabilität.
  • Verlust von Schlüsselmitarbeitern führt zu einem hohen Risiko und Know-how-Verlust, was die Investoreneinschätzung negativ beeinflusst.
  • Rechtliche Instrumente wie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (z.B. VSOPs) fördern die langfristige Bindung von Talenten.
  • Wettbewerbsverbote schützen sensible Geschäftsinteressen und verhindern den Wechsel zu Konkurrenzunternehmen.
  • Bonus- und Treuevereinbarungen schaffen finanzielle Anreize zur langfristigen Unternehmensbindung von Schlüsselkräften.
  • Transparente Regelungen zur Mitarbeiterbindung erhöhen das Vertrauen der Investoren und verdeutlichen Planungssicherheit.
  • Ein stabiles Team ist ein Erfolgsfaktor, der operative Kontinuität und langfristigen Erfolg garantiert.

Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist für Startups von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, Investoren von der Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen. In jungen Unternehmen sind Mitarbeiter oft zentrale Träger von Know-how und Innovationskraft. Ein unvorhergesehener Abgang kann nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb beeinträchtigen, sondern auch Zweifel an der langfristigen Planung und Organisation des Startups wecken. Aus diesem Grund ist es essenziell, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Schlüsselmitarbeiter nachhaltig an das Unternehmen zu binden.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum die Bindung von Schlüsselmitarbeitern entscheidend ist
2. Rechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung
2.1. 1. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
2.2. 2. Wettbewerbsverbote
2.3. Beispiel:
2.4. 4. Vertraulichkeitsvereinbarungen
3. Wie diese Maßnahmen Investoren überzeugen
4. Praxisbeispiele: Erfolgreiche Mitarbeiterbindung in Startups
5. Fazit: Rechtssichere Mitarbeiterbindung als Erfolgsfaktor
5.1. Author: Marian Härtel

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Instrumente und Strategien, die Startups nutzen können, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig Investoren ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Dabei wird auf praxisnahe Ansätze eingegangen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Mitarbeiter berücksichtigen.

Warum die Bindung von Schlüsselmitarbeitern entscheidend ist

Für Startups stellt der Verlust von Schlüsselmitarbeitern ein erhebliches Risiko dar. Diese Mitarbeiter verfügen häufig über spezifisches Wissen zu Produkten, Technologien oder Kundenbeziehungen, das nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann. Darüber hinaus spielt die Zusammensetzung des Teams eine zentrale Rolle bei der Bewertung durch Investoren. Ein stabiles und kompetentes Team signalisiert Professionalität und unternehmerische Weitsicht.

Investoren legen großen Wert darauf, dass Schlüsselpositionen langfristig besetzt bleiben und keine personellen Unsicherheiten bestehen. Eine hohe Fluktuation kann hingegen Zweifel an der Unternehmenskultur oder der Führungskompetenz wecken. Daher ist es für Startups unerlässlich, geeignete Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zu implementieren und diese auch gegenüber potenziellen Geldgebern transparent darzustellen.

 

Rechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung

Die rechtliche Gestaltung der Mitarbeiterbindung erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und den Rechten der Mitarbeiter. Folgende Instrumente haben sich in der Praxis bewährt:

1. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Mitarbeiterbeteiligungen sind ein effektives Mittel, um Schlüsselkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Sie ermöglichen es Mitarbeitern, am wirtschaftlichen Erfolg des Startups teilzuhaben, ohne dass sofort Unternehmensanteile übertragen werden müssen. Besonders verbreitet sind virtuelle Beteiligungsmodelle (Virtual Stock Option Plans – VSOPs), die eine flexible und rechtssichere Lösung darstellen.

Beispiel:
Ein Startup gewährt seinen leitenden Entwicklern VSOPs, die bei einem Exit oder einer Finanzierungsrunde ausgezahlt werden. Die Bedingungen werden in einem klar strukturierten Vertrag geregelt, der sowohl die Rechte der Mitarbeiter als auch die Interessen des Unternehmens schützt.

2. Wettbewerbsverbote

Zur Absicherung sensibler Geschäftsinteressen können nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart werden. Diese verhindern, dass Schlüsselmitarbeiter nach ihrem Ausscheiden in direkter Konkurrenz zum Unternehmen treten oder vertrauliche Informationen nutzen.

Hinweis:
Ein Wettbewerbsverbot muss angemessen ausgestaltet sein und eine Karenzentschädigung vorsehen, um rechtlich wirksam zu sein (§ 74 HGB). Andernfalls besteht das Risiko einer Unwirksamkeit.

3. Bonus- und Treuevereinbarungen

Durch vertraglich vereinbarte Boni oder Treueprämien können Anreize geschaffen werden, um Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen zu halten. Diese Prämien können an konkrete Meilensteine oder Verbleibsdauern gekoppelt werden.

Beispiel:

Ein Startup vereinbart mit einem Produktmanager einen Bonus, der nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit ausgezahlt wird. Dies schafft einen finanziellen Anreiz für den Verbleib im Unternehmen.

4. Vertraulichkeitsvereinbarungen

Neben der Bindung von Mitarbeitern ist auch der Schutz sensibler Informationen essenziell. Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements – NDAs) stellen sicher, dass interne Daten nicht an Dritte weitergegeben werden – weder während noch nach der Beschäftigung.

Beispiel:

Ein Startup verpflichtet alle Teammitglieder vertraglich zur Verschwiegenheit über technische Details eines neuen Produkts, um das geistige Eigentum des Unternehmens zu schützen.

 

Wie diese Maßnahmen Investoren überzeugen

Die Implementierung von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung hat nicht nur operative Vorteile für das Startup selbst, sondern wirkt sich auch positiv auf die Wahrnehmung durch Investoren aus:

1. Signalwirkung durch stabile Teams
Ein gut aufgestelltes Team mit klaren Bindungsmaßnahmen zeigt Investoren, dass das Startup über eine durchdachte Personalstrategie verfügt. Dies signalisiert Professionalität und minimiert das wahrgenommene Risiko eines Know-how-Verlusts.

2. Transparenz durch klare Regelungen
Investoren erwarten nachvollziehbare Regelungen zur Sicherung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Durch transparente Verträge und Beteiligungsmodelle können Startups ihre Planungs- und Handlungssicherheit verdeutlichen.

Beispiel:
Ein Startup präsentiert bei einer Finanzierungsrunde sein VSOP-Programm sowie bestehende Treuevereinbarungen mit den wichtigsten Mitarbeitern. Dies schafft Vertrauen in die Stabilität des Teams und erhöht die Attraktivität für potenzielle Geldgeber.

3. Kontinuität als Erfolgsfaktor
Investoren wissen: Ein stabiles Team bedeutet weniger Unterbrechungen im operativen Geschäft und eine höhere Wahrscheinlichkeit für langfristigen Erfolg. Maßnahmen wie Wettbewerbsverbote oder Bonusvereinbarungen tragen dazu bei, diese Kontinuität sicherzustellen.

 

Praxisbeispiele: Erfolgreiche Mitarbeiterbindung in Startups

Fall 1: Software-Startup mit VSOP-Programm

Ein Software-Startup führt ein VSOP-Modell ein, das den Mitarbeitern eine Beteiligung am Exit-Erlös garantiert. Die Bedingungen sind klar definiert: Die Auszahlung erfolgt nur bei einem erfolgreichen Verkauf des Unternehmens oder einer größeren Finanzierungsrunde. Dieses Modell motiviert das Team nicht nur langfristig, sondern überzeugt auch Investoren davon, dass wichtige Talente an Bord bleiben.

Fall 2: Wettbewerbsverbot im Fintech-Bereich
Ein Fintech-Startup sichert sich durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ab, dass sein CTO nach einem möglichen Ausscheiden keine konkurrierenden Produkte entwickelt. Gleichzeitig wird eine angemessene Karenzentschädigung vereinbart, um die rechtliche Wirksamkeit sicherzustellen.

Fazit: Rechtssichere Mitarbeiterbindung als Erfolgsfaktor

Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist ein zentraler Baustein für den Erfolg eines Startups – sowohl im Hinblick auf den operativen Betrieb als auch auf die Attraktivität für Investoren. Durch gezielte rechtliche Maßnahmen wie Mitarbeiterbeteiligungen, Wettbewerbsverbote oder Bonusmodelle können Startups ihre Talente langfristig sichern und gleichzeitig ihre Professionalität unter Beweis stellen.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Arbeitsrecht unterstütze ich dabei, individuelle Lösungen für die Mitarbeiterbindung zu entwickeln – sei es durch maßgeschneiderte Verträge oder rechtssichere Beteiligungsprogramme. Denn am Ende zählt vor allem eines: Ein starkes Team ist nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch ein entscheidender Faktor für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Achtung: Jeder Handwerker/Dienstleister sollte dieses EuGH-Urteil kennen!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
22. Mai 2023

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht: EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht Erinnerung an alle: Letzten Samstag habe ich einen bedeutenden Artikel (Link: hier) veröffentlicht,...

Mehr lesenDetails

DSGVO-Compliance für Selbstständige

DSGVO-Compliance für Selbstständige: Was Sie unbedingt beachten müssen
8. Oktober 2024

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 erhebliche Anforderungen an Unternehmen jeder Größe, einschließlich Selbstständiger und Freiberufler....

Mehr lesenDetails

LG Bonn zum Zugang von WhatsApp-Nachrichten

LG Bonn zum Zugang von WhatsApp-Nachrichten
10. Juni 2020

Bekannterweise bedeuten zwei blaue Haken bei WhatsApp, dass eine Nachricht auf dem Gerät des Empfängers nicht nur eingegangen ist, sondern...

Mehr lesenDetails

Urheberrecht: Zitierfreiheit ist kein Persilschein

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
2. Januar 2019

Da ich Ende letzten Monats ein entsprechendes Mandat bearbeitet habe, möchte ich heute kurz auf einen großen Irrtum vieler Blogbetreiber...

Mehr lesenDetails

Zweitlotterien dürfen nicht über das Internet angeboten werden

Zweitlotterien dürfen nicht über das Internet angeboten werden
2. September 2019

„Zweitlotterien“, bei denen gegen Entgelt auf den Ausgang von Ziehungen der Lotterien staatlicher Lotterieanbieter getippt wird, sind keine Lotterien im...

Mehr lesenDetails

BVerwG bestätigt Verbot von linksunten.indymedia

30. Januar 2020

Zur Anfechtung des Verbots einer Vereinigung ist regelmäßig nur die verbotene Vereinigung selbst befugt, nicht dagegen Vereinsmitglieder oder Dritte. Auf...

Mehr lesenDetails

BGH: Es gibt keine Negativzinsen

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Mai 2023

Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über...

Mehr lesenDetails

Investments in Esport Teams

Investments in Esport Teams
9. Dezember 2019

Aktuell berate ich eine Reihe von Esport Teams dabei Kapital einzusammeln und so den nächsten Schritt hin zur Professionalisierung zu...

Mehr lesenDetails

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates

Twitter-Account braucht Zustimmung des Betriebsrates
25. Januar 2019

Die Einrichtung und der Betrieb eines Twitter-Accounts benötigt im Zweifel die Zustimmung des Betriebsrates in einem Unternehmen. Das hat Ende...

Mehr lesenDetails
Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler
Recht und Computerspiele

5‑Tage‑Guide: Gründung eines Spieleentwickler‑Studios

5. August 2025

Als Unterstützung für junge Studios fasst diese Serie die wesentlichen Schritte zur Gründung einer Spieleentwicklung zusammen. Der Leitfaden gliedert sich...

Mehr lesenDetails
EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

EU Inc: Warum Europa jetzt eine einheitliche Startup-Gesellschaft braucht

22. Juli 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH erschüttert Coachingbranche – Was gilt nun?

21. Juli 2025
Growth Hacking und virales Marketing – Juristische Anforderungen

Games-Förderung 2025 – endlich zurück!

20. Juli 2025
Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

Eigentum an Software – Wem gehört eigentlich der Code?

14. Juli 2025

Produkte

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €

Podcastfolge

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

In dieser Episode des Itmedialaw Podcasts nimmt euch Rechtsanwalt und Unternehmer Marian Härtel mit auf eine Reise durch den rechtlichen...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung