• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Zweckbindungsgrundsatz

Mitarbeiterbindung in Startups: Rechtliche Strategien zur Sicherung von Schlüsselmitarbeitern für Investoren

11. Dezember 2024
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Mitarbeiterbindung in Startups: Rechtliche Strategien zur Sicherung von Schlüsselmitarbeitern für Investoren

11. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Zweckbindungsgrundsatz

Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist für Startups von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es darum geht, Investoren von der Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen. In jungen Unternehmen sind Mitarbeiter oft zentrale Träger von Know-how und Innovationskraft. Ein unvorhergesehener Abgang kann nicht nur den laufenden Geschäftsbetrieb beeinträchtigen, sondern auch Zweifel an der langfristigen Planung und Organisation des Startups wecken. Aus diesem Grund ist es essenziell, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Schlüsselmitarbeiter nachhaltig an das Unternehmen zu binden.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum die Bindung von Schlüsselmitarbeitern entscheidend ist
2. Rechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung
2.1. 1. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme
2.2. 2. Wettbewerbsverbote
2.3. Beispiel:
2.4. 4. Vertraulichkeitsvereinbarungen
3. Wie diese Maßnahmen Investoren überzeugen
4. Praxisbeispiele: Erfolgreiche Mitarbeiterbindung in Startups
5. Fazit: Rechtssichere Mitarbeiterbindung als Erfolgsfaktor
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist entscheidend für den Unternehmenserfolg und überzeugt Investoren von der Stabilität.
  • Verlust von Schlüsselmitarbeitern führt zu einem hohen Risiko und Know-how-Verlust, was die Investoreneinschätzung negativ beeinflusst.
  • Rechtliche Instrumente wie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (z.B. VSOPs) fördern die langfristige Bindung von Talenten.
  • Wettbewerbsverbote schützen sensible Geschäftsinteressen und verhindern den Wechsel zu Konkurrenzunternehmen.
  • Bonus- und Treuevereinbarungen schaffen finanzielle Anreize zur langfristigen Unternehmensbindung von Schlüsselkräften.
  • Transparente Regelungen zur Mitarbeiterbindung erhöhen das Vertrauen der Investoren und verdeutlichen Planungssicherheit.
  • Ein stabiles Team ist ein Erfolgsfaktor, der operative Kontinuität und langfristigen Erfolg garantiert.

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Instrumente und Strategien, die Startups nutzen können, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und gleichzeitig Investoren ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Dabei wird auf praxisnahe Ansätze eingegangen, die sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die der Mitarbeiter berücksichtigen.

Warum die Bindung von Schlüsselmitarbeitern entscheidend ist

Für Startups stellt der Verlust von Schlüsselmitarbeitern ein erhebliches Risiko dar. Diese Mitarbeiter verfügen häufig über spezifisches Wissen zu Produkten, Technologien oder Kundenbeziehungen, das nicht ohne Weiteres ersetzt werden kann. Darüber hinaus spielt die Zusammensetzung des Teams eine zentrale Rolle bei der Bewertung durch Investoren. Ein stabiles und kompetentes Team signalisiert Professionalität und unternehmerische Weitsicht.

Investoren legen großen Wert darauf, dass Schlüsselpositionen langfristig besetzt bleiben und keine personellen Unsicherheiten bestehen. Eine hohe Fluktuation kann hingegen Zweifel an der Unternehmenskultur oder der Führungskompetenz wecken. Daher ist es für Startups unerlässlich, geeignete Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung zu implementieren und diese auch gegenüber potenziellen Geldgebern transparent darzustellen.

 

Rechtliche Instrumente zur Mitarbeiterbindung

Die rechtliche Gestaltung der Mitarbeiterbindung erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Unternehmens und den Rechten der Mitarbeiter. Folgende Instrumente haben sich in der Praxis bewährt:

1. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Mitarbeiterbeteiligungen sind ein effektives Mittel, um Schlüsselkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. Sie ermöglichen es Mitarbeitern, am wirtschaftlichen Erfolg des Startups teilzuhaben, ohne dass sofort Unternehmensanteile übertragen werden müssen. Besonders verbreitet sind virtuelle Beteiligungsmodelle (Virtual Stock Option Plans – VSOPs), die eine flexible und rechtssichere Lösung darstellen.

Beispiel:
Ein Startup gewährt seinen leitenden Entwicklern VSOPs, die bei einem Exit oder einer Finanzierungsrunde ausgezahlt werden. Die Bedingungen werden in einem klar strukturierten Vertrag geregelt, der sowohl die Rechte der Mitarbeiter als auch die Interessen des Unternehmens schützt.

2. Wettbewerbsverbote

Zur Absicherung sensibler Geschäftsinteressen können nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart werden. Diese verhindern, dass Schlüsselmitarbeiter nach ihrem Ausscheiden in direkter Konkurrenz zum Unternehmen treten oder vertrauliche Informationen nutzen.

Hinweis:
Ein Wettbewerbsverbot muss angemessen ausgestaltet sein und eine Karenzentschädigung vorsehen, um rechtlich wirksam zu sein (§ 74 HGB). Andernfalls besteht das Risiko einer Unwirksamkeit.

3. Bonus- und Treuevereinbarungen

Durch vertraglich vereinbarte Boni oder Treueprämien können Anreize geschaffen werden, um Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen zu halten. Diese Prämien können an konkrete Meilensteine oder Verbleibsdauern gekoppelt werden.

Beispiel:

Ein Startup vereinbart mit einem Produktmanager einen Bonus, der nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit ausgezahlt wird. Dies schafft einen finanziellen Anreiz für den Verbleib im Unternehmen.

4. Vertraulichkeitsvereinbarungen

Neben der Bindung von Mitarbeitern ist auch der Schutz sensibler Informationen essenziell. Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements – NDAs) stellen sicher, dass interne Daten nicht an Dritte weitergegeben werden – weder während noch nach der Beschäftigung.

Beispiel:

Ein Startup verpflichtet alle Teammitglieder vertraglich zur Verschwiegenheit über technische Details eines neuen Produkts, um das geistige Eigentum des Unternehmens zu schützen.

 

Wie diese Maßnahmen Investoren überzeugen

Die Implementierung von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung hat nicht nur operative Vorteile für das Startup selbst, sondern wirkt sich auch positiv auf die Wahrnehmung durch Investoren aus:

1. Signalwirkung durch stabile Teams
Ein gut aufgestelltes Team mit klaren Bindungsmaßnahmen zeigt Investoren, dass das Startup über eine durchdachte Personalstrategie verfügt. Dies signalisiert Professionalität und minimiert das wahrgenommene Risiko eines Know-how-Verlusts.

2. Transparenz durch klare Regelungen
Investoren erwarten nachvollziehbare Regelungen zur Sicherung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Durch transparente Verträge und Beteiligungsmodelle können Startups ihre Planungs- und Handlungssicherheit verdeutlichen.

Beispiel:
Ein Startup präsentiert bei einer Finanzierungsrunde sein VSOP-Programm sowie bestehende Treuevereinbarungen mit den wichtigsten Mitarbeitern. Dies schafft Vertrauen in die Stabilität des Teams und erhöht die Attraktivität für potenzielle Geldgeber.

3. Kontinuität als Erfolgsfaktor
Investoren wissen: Ein stabiles Team bedeutet weniger Unterbrechungen im operativen Geschäft und eine höhere Wahrscheinlichkeit für langfristigen Erfolg. Maßnahmen wie Wettbewerbsverbote oder Bonusvereinbarungen tragen dazu bei, diese Kontinuität sicherzustellen.

 

Praxisbeispiele: Erfolgreiche Mitarbeiterbindung in Startups

Fall 1: Software-Startup mit VSOP-Programm

Ein Software-Startup führt ein VSOP-Modell ein, das den Mitarbeitern eine Beteiligung am Exit-Erlös garantiert. Die Bedingungen sind klar definiert: Die Auszahlung erfolgt nur bei einem erfolgreichen Verkauf des Unternehmens oder einer größeren Finanzierungsrunde. Dieses Modell motiviert das Team nicht nur langfristig, sondern überzeugt auch Investoren davon, dass wichtige Talente an Bord bleiben.

Fall 2: Wettbewerbsverbot im Fintech-Bereich
Ein Fintech-Startup sichert sich durch ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ab, dass sein CTO nach einem möglichen Ausscheiden keine konkurrierenden Produkte entwickelt. Gleichzeitig wird eine angemessene Karenzentschädigung vereinbart, um die rechtliche Wirksamkeit sicherzustellen.

Fazit: Rechtssichere Mitarbeiterbindung als Erfolgsfaktor

Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist ein zentraler Baustein für den Erfolg eines Startups – sowohl im Hinblick auf den operativen Betrieb als auch auf die Attraktivität für Investoren. Durch gezielte rechtliche Maßnahmen wie Mitarbeiterbeteiligungen, Wettbewerbsverbote oder Bonusmodelle können Startups ihre Talente langfristig sichern und gleichzeitig ihre Professionalität unter Beweis stellen.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Arbeitsrecht unterstütze ich dabei, individuelle Lösungen für die Mitarbeiterbindung zu entwickeln – sei es durch maßgeschneiderte Verträge oder rechtssichere Beteiligungsprogramme. Denn am Ende zählt vor allem eines: Ein starkes Team ist nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch ein entscheidender Faktor für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg!

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden

Interpretation mehrdeutiger Äußerungen muss kenntlich gemacht werden
30. April 2020

 Kann eine Äußerung unterschiedlich gedeutet werden, ist derjenige, der die Äußerung in einer Veröffentlichung wiedergibt, verpflichtet, die eigene Deutung der...

Mehr lesenDetails

Streaming für 5 Tage, Abofalle!

Streaming für 5 Tage, Abofalle!
4. März 2019

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Und auch ich bekomme hin und wieder entsprechende Anfragen. Auf der...

Mehr lesenDetails

Verkauf auf Messen und das Widerrufsrecht?

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
18. Dezember 2018

Im Onlinehandel ist das Thema Widerrufsrecht eigentlich gegessen. Wer Produkte Online verkauft, muss den Kunden über sein Widerrufsrecht informieren. Aber...

Mehr lesenDetails

NFT und Prospektpflichtigkeit

nft g2a667756c 1920
7. Juni 2022

Das Thema, ob und wann der Verkauf oder der Handel mit NFT der Prospektpflicht unterliegt, ist brandneu und im Detail...

Mehr lesenDetails

Payone GmbH: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und unzureichender Sicherungssysteme

Payone GmbH: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und unzureichender Sicherungssysteme
7. September 2023

In der Regel veröffentliche ich keine Meldungen der BaFin, die täglich bei mir via E-Mail einschlage. Da ich aber auch...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln bleibt bei strenger Influencer-Rechtsprechung

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
6. August 2020

Rund um die Frage, ob und wann Influencer und Streamer ihre Inhalte kennzeichnen  müssen, gibt es bei mir auf dem...

Mehr lesenDetails

Bundeskartellamt und Bewertungen im Internet

Bundeskartellamt und Bewertungen im Internet
27. Juni 2019

Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen im Internet eingeleitet. Untersuchungen und Medienberichte weisen immer wieder darauf hin, dass Nutzerbewertungen...

Mehr lesenDetails

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
23. September 2025

Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 den Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf...

Mehr lesenDetails

Alles Neuland!

Alles Neuland!
22. Januar 2020

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung