• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Neue Altersfreigabe für Computerspiele in Italien; alle Informationen!

25. September 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
agcom1

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und nach Absprache von mir hier auf dem Blog in Deutsch veröffentlicht.

Wichtigste Punkte
  • Italien verfügt jetzt über ein staatliches System zur Altersfreigabe und Klassifizierung von Inhalten seit April 2019.
  • Das neue System gilt für Videospiele und Inhalte, die an italienische Verbraucher bereitgestellt werden.
  • Die Einhaltung der Regeln liegt in erster Linie bei den Dienstleistern, die Videospiele bereitstellen.
  • Das neue AGCOM-System ist eine Alternative zum PEGI-System für Videospiele.
  • Ein Selbstzertifizierungsprozess für Altersfreigaben ist Teil des neuen italiana Klassifizierungssystems.
  • Das italienische System unterscheidet sich von PEGI durch eine zusätzliche Altersklasse für Kinder von 4 bis 6 Jahren.
  • Nichteinhaltung kann mit Bußgeldern zwischen 25.000 und 350.000 Euro geahndet werden.

Italien hat kürzlich sein erstes staatliches System zur Altersfreigabe und Klassifizierung von Inhalten veröffentlicht. Am 12. April 2019 veröffentlichte die italienische Regulierungsbehörde für Kommunikation (AGCOM) die neuen Verordnungen, die sowohl (i) audiovisuelle Werke, die für den Online-Vertrieb bestimmt sind, als auch (ii) Videospiele umfassen.

Die neuen Verordnungen, die am 13. April 2019 in Kraft getreten sind, legen den allgemeinen Rahmen des neuen Klassifizierungssystems fest und überlassen es AGCOM, durch die weitere maßgeschneiderte Richtlinien praktische, operative und weitere wichtige Details zu regeln.

Am 1. August 2019 veröffentlichte AGCOM die Leitlinien, die glücklicherweise einige zweifelhafte Punkte im Text der Verordnungen selbst klären und die für die Einhaltung und Durchsetzung notwendigen operativen Leitlinien liefern.

Die Richtlinien wurden ab dem 2. August 2019 in Kraft gesetzt. Den Unternehmen wird jedoch bis zum 30. Oktober 2019 (d.h. 90 Tage ab dem Tag der Veröffentlichung der Leitlinien) Zeit eingeräumt, um die neuen Regeln und das neue Klassifizierungssystem einzuhalten.

DAS NEUE SYSTEM GILT FÜR VIDEOSPIELINHALTE, DIE DEN IN ITALIEN ANSÄSSIGEN VERBRAUCHERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN.

Das neue Klassifizierungssystem gilt für Videospiele (definiert als „Multimedia-Werke mit Spielecharakter, die über jedes Kommunikationsmedium zur Verfügung gestellt wird, das sein Funktionieren ermöglicht“) und Videospielinhalte, aber die Vorschriften und Richtlinien schweigen sich bislang über den geografischer Geltungsbereich des neuen Systems aus.

Nach Meinung des Kollegen Andrea Rizzi sollte es für Videospiele gelten, die offline in Italien verteilt oder den in Italien ansässigen Verbrauchern online zur Verfügung gestellt werden, aber der Kollege hofft, dass AGCOM selbst genau diesen Punkt bald klären wird.

WER WIRD FÜR DIE EINHALTUNG SORGEN MÜSSEN?

Die Vorschriften besagen eindeutig, dass die Dienstleister, die der Öffentlichkeit Videospiele und Videospielinhalte zur Verfügung stellen, in erster Linie für die Einhaltung der neuen Regeln und des neuen Klassifizierungssystems verantwortlich sind. Insbesondere werden in den Verordnungen „Online-Dienstleister“ (Bereitstellung von Videospielinhalten) definiert als (i) Dienstanbieter, die die redaktionelle Verantwortung für die Plattform tragen, auf der die Inhalte bereitgestellt werden, und (ii) Hosting-Anbieter im Sinne der E-Commerce-Richtlinie (d.h. der Richtlinie 2000/31/EG).

Was jedoch die Frage der Verantwortlichkeit betrifft, so ermöglichen die Leitlinien ein hohes Maß an Flexibilität für die Parteien, d.h. für die Anbieter von Inhalten auf der einen Seite und für die Plattformen, die Inhalte zur Verfügung stellen, auf der anderen Seite, sich vertraglich zu einigen, wer zwischen den beiden die Verantwortung im Hinblick auf die neuen Regeln trägt.

Dies sollte vermutlich bedeuten, dass AGCOM die spezifischen vertraglichen Vereinbarungen der Parteien berücksichtigen muss, um festzustellen, wer tatsächlich für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist, ohne dass AGCOM sich auf die gemeinsame und mehrfache Verantwortung sowohl des Inhaltsanbieters als auch der Plattform verlassen kann.

WAS IST DANN MIT PEGI?

Die Leitlinien haben bestätigt (wenn auch mit einem Wortlaut, der Unsicherheiten mit sich bringt), dass das neue AGCOM-Bewertungssystem nicht zusätzlich zum PEGI-Bewertungssystem, sondern lediglich eine Alternative dazu ist. Das bedeutet, dass Videospiele und Videospielinhalte, die auf dem italienischen Markt angeboten werden, entweder mit PEGI oder mit dem neuen AGCOM-System übereinstimmen müssen.

Das bedeutet, dass das neue AGCOM-Klassifizierungssystem nur insoweit relevant wird, als ein Videospiel (das für den Vertrieb in Italien bestimmt ist) kein PEGI-Rating hat.

Dazu die Leitlinien:

A) Videospiele, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften (d.h. am 13. April 2019) bereits ein PEGI-Rating erhalten haben (oder ein PEGI-Rating beantragt haben), gelten als konform mit den neuen Vorschriften und können wie gewohnt auf dem italienischen Markt legal vertrieben werden (unabhängig davon, ob sie bereits in Italien vermarktet werden oder nach Inkrafttreten der Vorschriften in den italienischen Markt gebracht werden);

B) Videospiele, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen noch nicht in den PEGI-Klassifizierungsprozess eingetreten sind, sollten mit Wirkung zum 30. Oktober 2019 die angemessene Alterseinstufung gemäß der den Leitlinien beigefügten Tabelle anzeigen, die sowohl (und nur) die PEGI- als auch die italienischen / AGCOM-Altersgruppen und Inhaltsdeskriptoren enthält.

Der Kollege weist jedoch darauf hin, dass der Wortlaut der Leitlinien noch etwas unklar ist, wie die neuen Regeln auf den Status von Videospielen anzuwenden sind, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen nicht in den PEGI-Klassifizierungsprozess eingetreten sind. In Anbetracht des Grundsatzes der Gleichwertigkeit zwischen der PEGI und den AGCOM-Bewertungssystemen, wie in Artikel 11.2 der Vorschriften dargelegt und in Abschnitt 2 der Leitlinien zum Ausdruck gebracht, sollte es seiner Meinung nach jedoch  keinen Zweifel daran geben, dass, sofern ein Videospiel eine PEGI-Bewertung hat, unabhängig davon, wann die PEGI-Bewertung beantragt oder tatsächlich erhalten wurde oder alternativ die AGCOM-Bewertung anzeigt, legal auf dem italienischen Markt vertrieben werden darf.

WIE FUNKTIONIERT DER ITALIENISCHE ZERTIFIZIERUNGSPROZESS FÜR DAS NEUE AGCOM-SYSTEM?

Das italienische Klassifizierungssystem für Videospiele basiert auf dem Konzept der Selbstzertifizierung. Die Parteien, die die Last und Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften tragen, müssen Art und Art der Inhalte bewerten und die geeignete Alterseinstufung auf der Grundlage der Angaben in der Tabelle im Anhang der AGCOM-Richtlinien und der für jede der italienischen / AGCOM-Altersgruppen geltenden Beschränkungen festlegen.

AGCOM ist berechtigt, im Rahmen seiner Überwachungs- und Durchsetzungsaktivitäten die Partei, die die Last und Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften trägt, aufzufordern, Informationen und zugehörige Unterlagen vorzulegen, die es AGCOM ermöglichen, die Richtigkeit der von der Partei vorgenommenen Alterseinstufung zu überprüfen.

Diese Informationen und Unterlagen sollten Folgendes umfassen:

i) den Titel des Videospiels, die der Öffentlichkeit zugängliche Version der Software und alle anderen Informationen, die es ermöglichen, die beteiligten Parteien zu identifizieren, und die Überprüfung des Falles durch AGCOM (z.B. Informationen über den Entwickler, den Herausgeber, die Plattform, das Veröffentlichungsdatum);
ii) die Angabe aller kritischen Inhalte, auf die sich die Alterseinstufung stützt (z.B. schlechte Sprache, Diskriminierung und Hassreden, Drogen, Angst, Glücksspiel, Sex, Gewalt sowie In-App-Käufe);
iii) Inhaltsmaterial (Bilder und / oder Videomaterial) zur Erläuterung und Unterstützung der von der Partei vorgenommenen Alterseinstufung.

UNTERSCHEIDET SICH DAS NEUE ITALIENISCHE KLASSIFIZIERUNGSSYSTEM FÜR VIDOEGAMES GRUNDLEGEND VON PEGI?

Die beiden Systeme weisen signifikante Ähnlichkeiten auf, z.B. sind die Kriterien zur Bestimmung der für ein Spiel geeigneten Altersklasse und die zu verwendenden relevanten Deskriptoren nahezu identisch.

Der Hauptunterschied zwischen den beiden Systemen besteht darin, dass das italienische System eine zusätzliche Altersklasse für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren beinhaltet, die PEGI nicht hat. Ansonsten sind die Altersklassen, Piktogrammfarben und Inhaltsbeschreibungen mit PEGI identisch.

Diese Klasse wurde – soweit dies der Kollege beurteilen kann – gegen die Empfehlung von PEGI / ISFE und der italienischen Publisher and Developer Association (AESVI) hinzugefügt, um den Schutz der jüngsten Spieler zu erhöhen, da Computerspiele deutlich mehr Interaktivität aufweisen.

Auch die von AGCOM in den Leitlinien gegebenen praktischen/operativen Leitlinien, in denen es darum geht, wo und wie die Piktogramme und Deskriptoren bei physischen und digitalen Produkten angezeigt werden sollen, was natürlich und unvermeidlich auch Esports sowie die Werbung und den Online-Vertrieb betrifft, bestätigen, dass das AGCOM-System im Wesentlichen auf das PEGI-System ausgerichtet ist.

Insbesondere git:

– Wann immer das Videospiel nach PEGI bewertet wird, sollte die Einhaltung der neuesten Version des PEGI-Verhaltenskodex in Bezug auf Kennzeichnung, Werbung und Verkaufsförderung für die Einhaltung der neuen italienischen Vorschriften ausreichen;
– Wann immer das Videospiel nach dem italienischen / AGCOM-Klassifizierungssystem bewertet wird, stellen die Leitlinien klar, dass (i) in Bezug auf die Kennzeichnung einige spezifische – aber nicht besonders belastende – Kennzeichnungsvorschriften (z.B. spezifische Piktogrammgröße), die denen ähneln, die bereits für PEGI gelten, eingehalten werden sollten, während (ii) in Bezug auf Werbung und Verkaufsförderung auf die relevanten Abschnitte des jüngsten Verhaltenskodex der PEGI verwiesen wird.

HABEN DIE NEUEN VORSCHRIFTEN ZÄHNE?

Im Falle einer Nichteinhaltung kann AGCOM den Verletzer innerhalb von 10 Tagen benachrichtigen, um sich zur Verteidigung zu äußern, und dann entscheiden, ob eine oder mehrere Bußgelder in Höhe von 25.000 bis 350.000 Euro verhängt werden sollen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlogComputerComputerspielComputerspieleDigitalEsportEsportsHassredeInformationKIRegulierungSicherheitSoftwareUrteileVerbraucherVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Rewarded Ads in Kinderspielen?

Rewarded Ads in Kinderspielen?
15. Juni 2019

Fast unbemerkt Bayerische Landeszentrale für Neue Medien schon Ende letzten Jahres eine neue Version gemeinsamen Jugendschutzrichtlinien (JuSchRiL) der Länder veröffentlicht....

Mehr lesenDetails

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
23. September 2019

Die De-Minimis-Förderung für die Gamesindustrie ist ein voller Erfolg, denn bislang gingen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bereits...

Mehr lesenDetails

Was sind NFT? Eine kleine Übersicht

Was sind NFT? Eine kleine Übersicht
7. November 2022

Was genau NFT (oder Digital Assets) sind, darüber streiten Juristen noch sehr. Und es scheint manchmal, als wenn nicht nur...

Mehr lesenDetails

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?

Schon ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt?
6. November 2019

Pflicht seit Geltung der DSGVO Bei vielen ist in seit letztem Mai das Bewusstsein dafür geschärft worden, dass man auf...

Mehr lesenDetails

Inzwischen: über 1000 Artikel zur IT/IP-Rechtsfragen auf dem Blog

Inzwischen: über 1000 Artikel zur IT/IP-Rechtsfragen auf dem Blog
30. August 2019

Inzwischen befinden sich hier auf dem Blog mehr als 1000 Artikel zu IT-Rechtsfragen, insbesondere zu Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und sonstigen...

Mehr lesenDetails

Facebook darf Accounts ohne Klarnamen sperren

Facebook/Instagram: Gerichtliche Zustellungen auch in Deutsch zulässig!
16. Dezember 2020

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Facebook die Nutzung von Pseudonymen verbieten dürfe und das vor allem wie folgt begründet...

Mehr lesenDetails

YouTube: Grundlegende Gedanken zu Selbstständigkeit und Professionalisierung

Start meines Youtube-Kanals
10. Januar 2019

Während ich selber noch an der Verbesserungen meiner Fähigkeiten als YouTuber bastele (ein professionelleres Mikrofon ist schon gekauft), habe ich...

Mehr lesenDetails

Kommt 2023 ein neues Privacy Shield?

Valve + 5 Spielepublisher und Verstoß gegen Geoblocking/Kartellrecht
2. Januar 2023

Wird der neue Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission nun endlich den transatlantischen Datentransfer zwischen den USA und der EU fördern? Am...

Mehr lesenDetails

Amokläufe über Internet angekündigt?

Pornodreh oder gefilmte Prostitution?
23. Januar 2020

Im Main 2013 kündigte der Kläger eines Verfahrens am Verwaltungsgericht Aachen mehrfach über seine E-Mail-Adresse mehrfach Amokläufe an der Realschule Heinsberg...

Mehr lesenDetails
LogoRechteck
Intern

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025

  Mit dem Start des Alphatests von LawOMate beginnt der nächste Schritt in Richtung echter Legal Automation. Die Plattform ist...

Mehr lesenDetails
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025

Produkte

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

Rechtssichere Influencer-Agentur-Verträge: Strategien zur Vermeidung unerwarteter Kündigungen

19. April 2025
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung