• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Neue Cookie-Verordnung: Ein Schritt zur Vereinfachung der digitalen Einwilligung?

14. November 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
image16x9 big data

Die Bundesregierung hat am 4. September 2024 die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. Diese neue Verordnung basiert auf § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) und zielt darauf ab, die Flut von Cookie-Bannern einzudämmen und den Umgang mit Einwilligungen im Internet für Nutzende deutlich zu vereinfachen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Kernpunkte der Verordnung:
2. Kritik an dem Vorstoß
2.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Bundesregierung beschloss am 4. September 2024 die Einwilligungsverwaltungsverordnung zur Vereinfachung von Einwilligungen im Internet.
  • Zentrale Einwilligungsverwaltung ermöglicht Nutzern, Präferenzen einmalig und dauerhaft zu hinterlegen.
  • Anforderungen an PIMS: Nutzerfreundlichkeit, Transparenz und Interoperabilität sind unerlässlich.
  • Die BfDI überwacht und erkennt die Einwilligungsverwaltungsdienste an.
  • Verordnung fördert wettbewerbskonforme Gestaltung der Einwilligungsverfahren.
  • Es bestehen Bedenken, dass Anbieter die neuen Einwilligungsmechanismen nicht umfassend annehmen.
  • Wirksamkeit der Regelungen wird zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert.

Die EinwV regelt die Anforderungen für „anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“, auch bekannt als Personal Information Management Services (PIMS). Diese Dienste sollen eine anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen darstellen, wenn es um die Einholung der Einwilligung in die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geht.

Kernpunkte der Verordnung:

1. Zentrale Einwilligungsverwaltung: Nutzer sollen ihre Präferenzen einmalig und dauerhaft hinterlegen können, statt bei jedem Webseitenbesuch erneut Einwilligungen erteilen zu müssen.

2. Anforderungen an PIMS: Die Verordnung legt fest, dass diese Dienste nutzerfreundlich, transparent und interoperabel sein müssen. Sie müssen es Nutzern ermöglichen, ihre Einstellungen jederzeit zu überprüfen, zu ändern oder zu widerrufen.

3. Anerkennung und Überwachung: Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) ist für die Anerkennung und Überwachung der Einwilligungsverwaltungsdienste zuständig.

4. Wettbewerbskonforme Ausgestaltung: Die Verordnung schreibt vor, dass die Verfahren zur Einwilligungsverwaltung wettbewerbskonform gestaltet sein müssen.

5. Technische Kompatibilität: Es werden Anforderungen an die technische Umsetzung gestellt, um eine reibungslose Integration in Websites und Apps zu gewährleisten.

Bundesminister Dr. Volker Wissing betont, dass die Reform darauf abzielt, ein angenehmeres Surferlebnis zu ermöglichen und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen zu geben. Für Anbieter digitaler Dienste bietet das neue Verfahren den Vorteil, Einwilligungen in einem standardisierten und rechtssicheren Verfahren einholen zu können, ohne das Design ihrer Webseiten durch störende Cookie-Banner zu beeinträchtigen.

Kritik an dem Vorstoß

Trotz der guten Absichten gibt es jedoch auch Kritik an der Verordnung. Verbraucherschützer und Datenschützer bemängeln, dass die neue Regelung den gewünschten Effekt möglicherweise nicht vollständig erreicht. Sie befürchten, dass viele Anbieter digitaler Dienste die neuen Einwilligungsmechanismen nicht ausreichend anerkennen und weiterhin wiederholt um Zustimmungen bitten könnten.

Ein weiteres Problem ist die rechtliche Wirksamkeit pauschal erteilter Einwilligungen nach der DSGVO. Die Datenschutzkonferenz (DSK) betont, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO unwirksam ist, wenn betroffene Personen nicht ausreichend über die jeweiligen Datenverarbeitungsvorgänge informiert sind. Es ist daher fraglich, ob das neue Einwilligungsverfahren die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gültige Einwilligung nach der DSGVO erfüllen kann.

Für international ausgerichtete Webseiten ergeben sich zudem Herausforderungen, da länderspezifische Anpassungen notwendig sein werden. Es ist unwahrscheinlich, dass Deutschland einen Weltstandard entwickelt, während die EU es nicht schafft.

Die Wirksamkeit der Regelungen soll zwei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Für Webseitenbetreiber empfiehlt es sich, weiterhin datenschutzfreundliche Messmethoden einzusetzen, die keiner Einwilligung der Webseitenbesucher bedürfen, und die Entwicklung der Einwilligungsverwaltungsdienste aufmerksam zu beobachten.

Letztendlich zeigt die EinwV, dass das Thema Datenschutz im digitalen Raum weiterhin hochaktuell ist und nach innovativen Lösungen verlangt. Es bleibt abzuwarten, ob die Verordnung tatsächlich die Cookie-Flut eindämmen und die digitale Selbstbestimmung der Nutzer stärken kann, oder ob weitere Anpassungen notwendig sein werden, um die Balance zwischen Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit zu finden.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler

Co-Produktionsverträge in der Gamesbranche: Ein Leitfaden für Entwickler
7. Juni 2023

Einleitung Die Gamesbranche ist ein dynamisches und komplexes Feld, das ständig neue Herausforderungen und Möglichkeiten bietet. Eine dieser Möglichkeiten ist...

Mehr lesenDetails

Influencer Marketing und das Recht in Italien

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
27. September 2019

Folgender Artikel wurde ursprünglich von Andrea Rizzi von www.insightlegal.it erstellt und wird nach Absprache von mir hier in Deutsch und in angepasster Version veröffentlicht. ...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Fallstricke bei der Gründung eines Online-Startups vermeiden

Rechtliche Fallstricke bei der Gründung eines Online-Startups vermeiden
8. Oktober 2024

Die Gründung eines Online-Startups erfordert nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch ein solides rechtliches Fundament. Unternehmensgründer sehen sich mit einer...

Mehr lesenDetails

Missbrauch von sensiblen Kundendaten? Kündigung!

Missbrauch von sensiblen Kundendaten? Kündigung!
28. Januar 2020

Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese...

Mehr lesenDetails

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter

BGH: Auch Frauen zocken Egoshooter
12. März 2019

In einer Filesharing-Sache hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Frau auch dann als Täterin einer Urheberrechtsverletzung infrage kommt, wenn es...

Mehr lesenDetails

OLG lehnt DSGVO Ansprüche wegen Scraping bei Facebook ab

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
7. September 2023

Es läuft nicht gut für Kanzleien, die massenhaft angebliche Mandanten für DSGVO Ansprüche gegen Facebook eingesammelt haben. Das Oberlandesgericht Hamm hat...

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln bleibt bei strenger Influencer-Rechtsprechung

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
6. August 2020

Rund um die Frage, ob und wann Influencer und Streamer ihre Inhalte kennzeichnen  müssen, gibt es bei mir auf dem...

Mehr lesenDetails

Warum professionelle Partner auf professionelle Verträge Wert legen

Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups
17. Juli 2024

Als Rechtsanwalt, der viele junge Startups und Influencer Marketing Agenturen berät, höre ich oft die Meinung, dass schriftliche Verträge langweilig,...

Mehr lesenDetails

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
26. März 2021

Der EuGH hat entschieden, dass das EUIPO ein Geschmacksmuster eines Bausteins des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt habe. Lego...

Mehr lesenDetails
ChatGPT and lawyers: recordings of the Weblaw launch event
Datenschutzrecht

Private AI use in the company

24. Oktober 2025

Private accounts on ChatGPT & Co. for corporate purposes are a gateway to data protection breaches, leaks of secrets and...

Mehr lesenDetails
Lego brick still protected as a design patent

App purchases, in-app purchases and sales tax

21. Oktober 2025
dsgvo 1

What belongs in a DPA? Data processing agreement in accordance with Art. 28 GDPR

17. Oktober 2025
Smart contracts in the insurance industry: contract design and regulatory compliance for InsurTech start-ups

Contract for work vs. service contract in software, AI and games projects

15. Oktober 2025

Influencer contract: performance profile, rights/buyouts, labeling and AI content

13. Oktober 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024

In this fascinating podcast episode, we take a deep dive into the world of artificial intelligence (AI) and its impact...

Mehr lesenDetails
d5ab3414c7c4a7a5040c3c3c60451c44

The metaverse – legal challenges in virtual worlds

26. September 2024
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung