• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

OLG Hamm und E-Mail

Versandt einer E-Mail ist kein Anscheinsbeweis für den Zugang

27. Juni 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
img cEc7fUTQ9r6uLIReo4r7tBlC

OLG Hamm: Nachweis des E-Mail-Zugangs bleibt Herausforderung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. OLG Hamm: Nachweis des E-Mail-Zugangs bleibt Herausforderung
2. Argumente des Landgerichts Hagen
3. Ähnliche Urteile und praktische Konsequenzen
3.1. Author: Marian Härtel

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem aktuellen Beschluss (Az. 26 W 13/23 vom 10.08.2023) die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs einer E-Mail bekräftigt. Der Fall unterstreicht die rechtlichen Herausforderungen bei der elektronischen Kommunikation, insbesondere wenn es um den Beweis des Zugangs wichtiger Dokumente geht. Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe ähnlicher Urteile ein, die die Problematik des E-Mail-Zugangs behandeln. Für Unternehmen und Privatpersonen ergeben sich daraus wichtige Konsequenzen für den Geschäftsverkehr. Der Beschluss des OLG Hamm zeigt, dass trotz der weit verbreiteten Nutzung von E-Mails die rechtliche Unsicherheit beim Nachweis des Zugangs fortbesteht. Es wird deutlich, dass bei wichtigen Mitteilungen besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden sollten. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, sich der rechtlichen Risiken bei der elektronischen Kommunikation bewusst zu sein.

Wichtigste Punkte
  • Das OLG Hamm betont die Herausforderung des E-Mail-Zugangs nach einem aktuellen Beschluss vom 10.08.2023.
  • Der Absender trägt die Beweislast für den Zugang einer E-Mail, insbesondere bei Bestreitung durch den Empfänger.
  • Die bloße Versendung und das Fehlen einer Fehlermeldung sind kein ausreichender Beweis für den Zugang.
  • Es sind Vorsichtsmaßnahmen nötig, wie Empfangs- oder Lesebestätigungen anzufordern.
  • Das Gericht empfiehlt, alternative Zustellungsmethoden bei wichtigen Mitteilungen in Betracht zu ziehen.
  • Ähnliche Urteile unterstreichen die rechtlichen Risiken und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation.
  • Eine regelmäßige Überprüfung der Technik kann helfen, Zustellungsprobleme zu minimieren.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Kostenentscheidung im Rahmen eines Zivilprozesses. Der Kläger hatte behauptet, den Beklagten vor Klageerhebung per E-Mail die zur Anspruchsprüfung erforderlichen Unterlagen übermittelt zu haben. Die Beklagten bestritten jedoch den Erhalt dieser E-Mail. Das OLG Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Hagen (Az. 10 O 328/22), wonach der Kläger den Zugang der E-Mail nicht ausreichend nachgewiesen hatte. Das Gericht stellte klar, dass die Beweislast für den Zugang einer E-Mail beim Absender liegt, insbesondere wenn der Empfänger den Erhalt bestreitet. Es betonte, dass der bloße Versand einer E-Mail und das Fehlen einer Fehlermeldung keinen ausreichenden Beweis für den tatsächlichen Zugang beim Empfänger darstellen. Das OLG Hamm folgte damit der Argumentation des Landgerichts Hagen, das bereits in der Vorinstanz die Grundsätze für den Nachweis des E-Mail-Zugangs dargelegt hatte. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation und Beweissicherung bei wichtiger elektronischer Kommunikation.

Argumente des Landgerichts Hagen

Das Landgericht Hagen hatte in seinem Beschluss vom 31.03.2023 mehrere wichtige Argumente angeführt. Das Gericht betonte, dass für den Zugang einer E-Mail kein Anscheinsbeweis gilt und die technische Möglichkeit des Zugangs allein nicht ausreicht, um den tatsächlichen Zugang zu beweisen. Es wies darauf hin, dass der Absender die volle Darlegungs- und Beweislast für den Zugang trägt und das Fehlen einer Fehlermeldung kein ausreichender Beweis für den Zugang ist. Das Landgericht betonte die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs bei wichtigen Mitteilungen und wies auf die Möglichkeit hin, Empfangs- oder Lesebestätigungen anzufordern. Es erklärte, dass bei besonders wichtigen Nachrichten alternative Zustellungsmethoden in Betracht gezogen werden sollten und betonte die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation des Versands. Das Gericht empfahl, bei Zweifeln am Zugang einer E-Mail zeitnah nachzufragen.

Ähnliche Urteile und praktische Konsequenzen

Die Entscheidung des OLG Hamm reiht sich in eine Reihe ähnlicher Urteile ein. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied am 11.01.2022 (Az. 4 Sa 315/21), dass den Absender einer E-Mail die volle Darlegungs- und Beweislast für den Zugang trifft. Das OLG Frankfurt am Main urteilte am 16.03.2021 (Az. 13 U 13/20), dass der Zugang einer E-Mail nicht allein durch den Versand und das Ausbleiben einer Fehlermeldung bewiesen werden kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte in einem Urteil vom 12.08.2021 (Az. 2 AZR 543/20) klar, dass für den Zugang einer E-Mail grundsätzlich der Empfänger beweisbelastet ist, wenn er sich auf den Zugang beruft. Das OLG Dresden entschied am 09.03.2022 (Az. 4 U 2108/21), dass bei wichtigen Mitteilungen zusätzliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Zugangs erforderlich sind. Das LAG Nürnberg urteilte am 02.11.2020 (Az. 7 Sa 404/19), dass eine Empfangsbestätigung den Zugang einer E-Mail beweisen kann.

Die Entscheidung des OLG Hamm und die ähnlichen Urteile verdeutlichen die Risiken bei der Übermittlung wichtiger Dokumente per E-Mail. Für die Praxis ergeben sich folgende Empfehlungen: Bei wichtigen Mitteilungen sollte eine Empfangs- oder Lesebestätigung angefordert werden. Alternativ können Willenserklärungen direkt im E-Mail-Text verfasst werden, statt sie als Anhang zu versenden. In besonders kritischen Fällen sollte auf klassische Zustellungsmethoden wie Einschreiben zurückgegriffen werden. Es empfiehlt sich, eine sorgfältige Dokumentation des Versands und eventueller Rückmeldungen zu führen. Bei Zweifeln am Zugang sollte zeitnah nachgefragt werden. Die Verwendung von qualifizierten elektronischen Signaturen kann die Beweiskraft erhöhen. Es ist ratsam, interne Richtlinien für den Umgang mit wichtiger elektronischer Kommunikation zu erstellen. Schulungen für Mitarbeiter zum Thema E-Mail-Kommunikation und rechtliche Risiken können hilfreich sein. Die Nutzung von Zustellungsdiensten oder speziellen Plattformen für den sicheren Dokumentenaustausch sollte in Betracht gezogen werden. Schließlich ist es wichtig, die technische Infrastruktur regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, um Zustellungsprobleme zu minimieren.

Das Urteil des OLG Hamm unterstreicht die anhaltende rechtliche Unsicherheit beim E-Mail-Verkehr. Es zeigt, dass trotz der weit verbreiteten Nutzung von E-Mails im Geschäftsverkehr die Beweisführung für den Zugang einer elektronischen Nachricht nach wie vor eine Herausforderung darstellt. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich dieser Problematik bewusst sein und bei wichtigen Mitteilungen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, rechtliche und technische Aspekte bei der elektronischen Kommunikation sorgfältig zu berücksichtigen. Es wird deutlich, dass eine Anpassung der Rechtsprechung an die technologischen Entwicklungen erforderlich sein könnte. Bis dahin bleibt es für Absender wichtiger E-Mails unerlässlich, zusätzliche Schritte zur Sicherstellung und Dokumentation des Zugangs zu unternehmen. Die Entscheidung des OLG Hamm kann als Anlass gesehen werden, bestehende Kommunikationsprozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Schließlich unterstreicht der Fall die Bedeutung einer ganzheitlichen Betrachtung von Kommunikationsstrategien im digitalen Zeitalter.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AnpassungBeweislastBundesarbeitsgerichtDresdenE-MailFrankfurtMailMitarbeiterolgOLG FrankfurtRechtsprechungUrteilUrteile

Weitere spannende Blogposts

Der ‚Blue Pencil Test‘ im Deutschen Recht – Anwendung und Bedeutung aus der Perspektive eines IT-Rechtsanwalts

Der ‚Blue Pencil Test‘ im Deutschen Recht – Anwendung und Bedeutung aus der Perspektive eines IT-Rechtsanwalts
13. Mai 2023

Was ist der "Blue Pencil Test"? In meiner täglichen Arbeit als IT-Rechtsanwalt ist es nicht ungewöhnlich, dass ich auf komplexe...

Mehr lesenDetails

Lizenzverträge für Software-Startups

Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten
13. Oktober 2024

Für Software-Startups ist das geistige Eigentum oft der wertvollste Vermögenswert. Die richtige Gestaltung von Lizenzverträgen ist daher entscheidend, um dieses...

Mehr lesenDetails

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*
22. März 2020

Update 25.03.2020: Der unten dargestellte Gesetzesentwurf wurde abgeschwächt. - Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird zunächst bis 30.09.2020 und...

Mehr lesenDetails

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?

Entschädigung im Esport bei einem Spielerwechsel?
27. September 2019

In den letzten Monaten musste ich mich mehrfach mit der Frage befassen, ob einem Team/Organisation bei einem Spielerwechsel ein Schadensersatzanspruch...

Mehr lesenDetails

Adblock II Entscheidung: Begründung ist da

Ein Logo für den Bundesrichtsshop mit der Adblock II Entscheidung und Begründung.
17. Oktober 2018

Der Bundesgerichtshof hat die vollständige Begründung der Adblock II Entscheidung ( I ZR 154/16 ) veröffentlicht. Der Tenor lautete a)...

Mehr lesenDetails

Telefonanbieter darf nicht mit unzulässiger Sperrung drohen

Internationale Zuständigkeit bei Werbung im Internet
13. November 2019

Worum geht es? Droht ein Mobilfunkunternehmen seinem Kunden an, im Fall der Nichtzahlung einer umstrittenen Gebührenforderung seinen Anschluss zu sperren,...

Mehr lesenDetails

Influencer, Werbung und die Landesmedienstalten

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
18. März 2019

Oft genug habe ich ja schon über Influencer und Streamer berichtet und die aktuell sehr heiß umstrittene Pflicht zur Markierung...

Mehr lesenDetails

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
25. Januar 2019

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einer ergangenen Entscheidungen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Beklagte vertreibt über das Internet u....

Mehr lesenDetails

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?

Blockchain in Computerspielen – ein neues Spielfeld für Rechtsanwälte?
22. Dezember 2022

Einleitung: Blockchain und Computerspiele – was hat das miteinander zu tun? Der Einsatz von Blockchain-Technologie in Computerspielen ist ein relativ...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt
Sonstiges

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025

Ausgangslage und Einordnung Warum eigene Vertragslogik für Agile? Agile Softwareentwicklung arbeitet iterativ, inkrementell und empirisch. Anforderungen werden im Product Backlog...

Mehr lesenDetails
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung