Marian Härtel
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LG Berlin zu den wesentlichen Warenmerkmalen beim Online-Verkauf von T-Shirts

Für Esport-Teams und Influencer, die im Online-Handel aktiv sind und regelmäßig Merchandise wie T-Shirts und Hoodies anbieten, bietet ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Berlin wichtige Orientierungshilfen. Obwohl das Urteil keine bahnbrechende Neuerung in der Rechtsprechung darstellt, unterstreicht es doch wesentliche Aspekte der Informationspflichten, die im E-Commerce oft übersehen werden.

Dieses Urteil ist besonders relevant, da es die Notwendigkeit betont, grundlegende und manchmal als selbstverständlich angesehene Produktinformationen klar und deutlich anzugeben. Für Akteure wie Esport-Teams und Influencer, die häufig direkt und unmittelbar mit ihrer Zielgruppe kommunizieren, dient es als Erinnerung, dass die Einhaltung dieser Informationspflichten ein wichtiger Bestandteil eines verantwortungsvollen und kundenorientierten Online-Verkaufs ist.

1. Die Entscheidung des LG Berlin und ihre Implikationen

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 07. November 2023 (Az.: 91 O 69/23) eine wichtige Entscheidung für den Online-Handel getroffen. Es wurde festgestellt, dass das Stoffmaterial eines T-Shirts zu den wesentlichen Warenmerkmalen zählt, die im Rahmen des Online-Verkaufs angegeben werden müssen. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht nur auf die Darstellung auf der Produktseite, sondern auch auf den Checkout-Prozess, wo diese Information explizit und deutlich für den Verbraucher sichtbar sein muss.

Diese Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), der fordert, dass wesentliche Informationen, die für eine informierte geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers erforderlich sind, nicht vorenthalten werden dürfen. Das Gericht erkannte in seinem Urteil an, dass das Material, aus dem ein Kleidungsstück gefertigt ist, eine solche wesentliche Information darstellt, da es die Kaufentscheidung eines Verbrauchers maßgeblich beeinflussen kann.

2. Auswirkungen auf Esport-Teams und Influencer

Für Esport-Teams und Influencer, die Merchandise online verkaufen, bedeutet dieses Urteil, dass sie ihre Webseiten und Verkaufsprozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass Informationen über das Material der verkauften Kleidungsstücke sowohl auf der Produktseite als auch im Checkout-Prozess klar und deutlich angegeben sind.

Die Nichtbeachtung dieser Informationspflicht kann zu Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es für diese Gruppen von entscheidender Bedeutung, sich über die aktuellen rechtlichen Anforderungen im Online-Handel zu informieren und ihre Verkaufspraktiken entsprechend anzupassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil des LG Berlin eine wichtige Richtlinie für alle Akteure im Online-Handel darstellt, insbesondere für Esport-Teams und Influencer, die Merchandise verkaufen. Es betont die Notwendigkeit, transparente und vollständige Produktinformationen bereitzustellen, um den Verbraucherschutz zu stärken und rechtliche Risiken zu minimieren.

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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