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Der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) hat ein Rechtsgutachten zum Sportbegriff in Verbindung mit Esport erstellen lassen, welches zum Ergebnis kommt, dass Esport nicht als Sport anzuerkennen sei.
Dass der DOSB dem Esport ablehnend gegenüber steht, ist ja nun nichts Neues. Der Sportbegriff, unter anderem auch geprägt von der Rechtsprechung rund um § 52 Abgabenordnung, ist hoch kompliziert und von vielen Facetten durchsetzt.
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Esport kein Sport sei, vor allem weil „durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert“ sei, was bei PC- und Konsolen-Spielen als Voraussetzung nicht erfüllt sei.
Ich hoffe, dass ich bald Zugriff auf den Volltext der Entscheidung erhalte und werde versuchen das Gutachten hier im Blog fair zu bewerten.
Trotz dieses Rückschlages, auch wenn es sich natürlich um ein Auftragsgutachten handelt, hat der Gesetzgeber weiterhin die Möglichkeit den Artikel 3 des Grundgesetzes ernst zu nehmen und Gesetzesänderungen zu Gleichberechtigung des Esport auf den Weg zu bringen, auch ohne zunächst formell Esport als Sport anzuerkennen. Es bleibt zu hoffen, dass die Große Koalition sich doch noch auf ihren Koalitionsvertrag besinnt.
Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.