• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Wettbewerbsrecht

Onlinedienst muss „Nicht-Deutsches“ Bankkonto akzeptieren

9. August 2023
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Single Euro Payments Area logo.svg
Wichtigste Punkte
  • Die SEPA-Verordnung harmonisiert den Zahlungsverkehr in der EU und erleichtert den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
  • Ein Urteil des LG Düsseldorf besagt, dass Online-Anbieter ausländische SEPA-Konten nicht ablehnen dürfen.
  • Diskriminierung aufgrund von geografischer Herkunft ist nicht akzeptabel und kann als wettbewerbswidrig gelten.
  • Die SEPA-VO verpflichtet Online-Händler, Zahlungen aus allen SEPA-Ländern ohne Diskriminierung zu akzeptieren.
  • Online-Anbieter müssen die Geoblocking-Verordnung beachten, um Diskriminierung beim Online-Verkauf zu verhindern.
  • Rechtliche Verstöße gegen SEPA- & Geoblocking-Verordnung können schwerwiegende Konsequenzen für Anbieter haben.
  • Ein fairer Handel innerhalb der EU stärkt das Vertrauen der Verbraucher in Online-Plattformen.

Die SEPA-Verordnung, eine zentrale Initiative der Europäischen Union zur Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs, stellt einen bedeutenden Schritt dar, um den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa zu erleichtern und zu standardisieren. Durch ein aktuelles Urteil des LG Düsseldorf (Urt. v. 02.06.2023 – Az.: 38 O 162/22) wurde die Bedeutung dieser Verordnung für Online-Anbieter nochmals unterstrichen. In diesem speziellen Fall entschied das Gericht, dass Online-Anbieter nicht das Recht haben, ein ausländisches SEPA-Konto eines Kunden abzulehnen. Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an den Online-Handelssektor: Diskriminierung von Kunden aufgrund ihrer geografischen oder finanziellen Lage ist nicht akzeptabel. Ein Verstoß gegen diese Regelung, wie die Nichtakzeptanz eines ausländischen SEPA-Kontos, wird nun als Wettbewerbsverstoß gewertet, was rechtliche Konsequenzen für den betreffenden Anbieter haben kann.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Kern des Urteils:
2. SEPA-Verordnung im Überblick
3. Übrigens
4. Schlussfolgerung

Kern des Urteils:

Ein Online-Anbieter, spezialisiert auf den Ankauf und Weiterverkauf von gebrauchten Elektronikgeräten, stand kürzlich im Fokus eines rechtlichen Disputs. Der Grund: Ein Kunde, der sein gebrauchtes Elektronikgerät verkaufen wollte, wurde von dem Anbieter abgelehnt, da er lediglich eine litauische SEPA-Kontonummer für die Transaktion bereitstellen konnte. Anstatt die Zahlung zu akzeptieren und den Handel fortzusetzen, entschied sich der Anbieter, den Verkauf aufgrund der ausländischen Kontonummer abzubrechen. Das LG Düsseldorf, nach Prüfung des Falles, kam zu dem Schluss, dass dieses Vorgehen nicht nur diskriminierend, sondern auch rechtlich problematisch ist. Es wurde festgestellt, dass die Weigerung des Online-Anbieters, Zahlungen auf ein litauisches Konto zu leisten, direkt gegen Art. 9 Abs. 1 der SEPA-VO, einer Verordnung, die den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in der EU regelt, verstößt. Dieses Urteil betont die rechtliche Verpflichtung von Online-Händlern, Zahlungen aus allen SEPA-Ländern ohne Diskriminierung zu akzeptieren.

SEPA-Verordnung im Überblick

SEPA, die „Single Euro Payments Area“, ist ein ambitioniertes Projekt der Europäischen Union, das darauf abzielt, den gesamten europäischen Zahlungsraum zu harmonisieren. Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsraums für den Euro sollen Barrieren im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr abgebaut und ein nahtloses Zahlungserlebnis für Bürger und Unternehmen in Europa geschaffen werden. Dies bedeutet konkret, dass Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen über Ländergrenzen hinweg genauso unkompliziert, schnell und sicher abgewickelt werden können wie innerhalb eines einzelnen Landes. Für Online-Anbieter bringt die SEPA-Verordnung eine klare Botschaft mit sich: Sie dürfen Kunden nicht aufgrund ihrer geografischen Herkunft oder der Herkunft ihrer Bankverbindung diskriminieren. Das bedeutet, dass ein Kunde aus Spanien mit einer SEPA-Kontonummer aus Finnland genauso behandelt werden muss wie ein Kunde mit einer inländischen Kontonummer. Dies fördert nicht nur den grenzüberschreitenden Handel, sondern stärkt auch das Vertrauen der Verbraucher in den europäischen Binnenmarkt.

Übrigens

Neben der SEPA-Verordnung sollten Online-Anbieter auch die Geoblocking-Verordnung beachten. Diese Verordnung wurde von der Europäischen Union ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass Kunden nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung diskriminiert werden, insbesondere wenn sie Online-Dienste oder Produkte kaufen möchten. In meinen früheren Artikeln, wie Geoblocking Verordnung und Kauf auf Rechnung, Geoblocking Verordnung: Achtung Abmahnfalle und Geoblocking Verordnung: Apps und dergleichen?, habe ich die verschiedenen Aspekte und potenziellen Fallstricke der Geoblocking-Verordnung für Onlinedienste beleuchtet.

Die Geoblocking-Verordnung stellt sicher, dass Online-Händler Kunden aus anderen EU-Ländern nicht blockieren oder umleiten dürfen, nur weil sie sich in einem anderen Land befinden. Zudem dürfen sie keine unterschiedlichen Verkaufsbedingungen anwenden, es sei denn, dies ist objektiv gerechtfertigt. Die Nichtbeachtung dieser Verordnung kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich dieser und anderer rechtlicher Rahmenbedingungen bewusst sind und ihre Geschäftspraktiken entsprechend anpassen, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden in den europäischen Binnenmarkt zu stärken.

Schlussfolgerung

Das jüngste Urteil zur SEPA-Verordnung betont eindringlich, wie wichtig es für Online-Anbieter ist, ihre Geschäftspraktiken stets im Einklang mit den aktuellen rechtlichen Vorgaben zu gestalten. Ein fairer und transparenter Handel innerhalb der EU wird dadurch nicht nur gefördert, sondern es wird auch das Vertrauen der Kunden in Online-Plattformen und -Dienste gestärkt. Besonders bei der Erstellung und Aktualisierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen Online-Anbieter sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Aspekte, wie die SEPA- und Geoblocking-Verordnung, berücksichtigen. Es ist unerlässlich, dass Online-Anbieter ihre Geschäftsmodelle und AGBs entsprechend anpassen, um potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren.

Tags: AGB

Beliebte Beträge

Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte

Greenwashing: Was es ist und warum es gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte
9. Juli 2023

In der heutigen Welt, in der Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein immer mehr an Bedeutung gewinnen, haben Unternehmen erkannt, dass sie durch...

Mehr lesenDetails

Genügt ein Künstlername im Impressum?

5. April 2019

Grundsätzlich gibt es in Deutschland klare Regeln dazu, was in ein Impressum gehört. Für Twitch habe ich hier etwas dazu...

Mehr lesenDetails

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer

Ein umfassender Leitfaden zur Impressumspflicht für Streamer
5. November 2018

In den letzten Wochen haben mich zahlreiche Anfragen bezüglich der Impressumspflicht für Twitch-Streamer und YouTuber erreicht. Daher habe ich beschlossen,...

Mehr lesenDetails

Darf ich schlecht über einen Wettbewerber sprechen?

Darf ich schlecht über einen Wettbewerber sprechen?
1. Juli 2019

Sofern es öffentlich ist, sollte man damit vorsichtig sein. Das gilt vor allem, wenn der Inhalt nicht der Wahrheit entspricht,...

Mehr lesenDetails

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
13. Dezember 2018

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über...

Mehr lesenDetails

BGH zu Fristen und Kosten und Abschlussschreiben bei einstweiligen Verfügungen.

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
26. Mai 2023

Einleitung Die Landschaft des deutschen Rechts ist konstant in Bewegung, geprägt durch fortlaufende Anpassungen und Präzisierungen. Eine zentrale Rolle in...

Mehr lesenDetails

Abmahnfalle ab dem 21.7.2025: Der Grund wird Sie überraschen!

Wettbewerbsrecht
29. Januar 2025

Ich wollte schon immer mal einen Blogpost mit einem reißerischen Clickbait-Titel schreiben. Aber keine Sorge, liebe Leser, der Inhalt dieses...

Mehr lesenDetails

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils

Preisanpassungsklauseln in AGB: Ein kritischer Blick am Beispiel des Netflix-Urteils
24. November 2023

Einleitung: Das Kammergericht in Berlin hat kürzlich in einem Urteil die Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix für unzulässig...

Mehr lesenDetails

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
2. April 2019

Immer wieder sieht man Seiten oder Unternehmen, die bestimmte Goodies, wie ein Download von irgendwas, davon abhängig machen, dass sich...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 9 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Mit wem arbeite zusammen? Was sind typische Mandanten von mir?
Mit wem arbeite zusammen? Was sind typische Mandanten von mir?
Handwerker aufgepasst: Widerrufsbelehrung oder Zahlungsausfall?
Handwerker aufgepasst: Widerrufsbelehrung oder Zahlungsausfall?
Esport-Verträge für Profis: Rechtliche Grundlagen und Fallstricke
Esport-Verträge für Profis: Rechtliche Grundlagen und Fallstricke

Selbstorganschaft

10. November 2024

Definition und Rechtliche Grundlagen Selbstorganschaft ist ein zentrales Rechtsprinzip im Gesellschaftsrecht, das die Fähigkeit einer Gesellschaft beschreibt, ihre eigenen Organe...

Mehr lesenDetails
Right of First Offer (ROFO)

Right of First Offer (ROFO)

15. Oktober 2024
Working Capital

Seed Kapital

25. Juni 2023
bootcamps und talentfoerderung im esportspielerverkauf moeglich

Esport Recht

25. Juni 2023
Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht

27. Juni 2023

Podcast Folgen

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024

Willkommen zur dritten Episode unseres Podcasts "IT Media Law"! In dieser Folge tauchen wir ein in die faszinierende Welt der...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung