- BaFin untersagt der Payone GmbH am 26. Juli 2023 Transaktionen für bestimmte Hochrisikokunden wegen Geldwäscherisiken.
- Ein Neukundenverbot wurde angeordnet, um Missbrauch für Geldwäsche zu verhindern.
- Die Compliance mit AML-Anforderungen ist im Web3/Blockchain-Bereich herausfordernd.
- Gravierende Defizite in der Geldwäscheprävention wurden in einer Sonderprüfung festgestellt.
- Die Payone GmbH schuf ein auffälliges Hochrisikoportfolio durch unzureichende Sicherungssysteme.
- Händler im Hochrisikoportfolio sind oft in betrügerische Aktivitäten verwickelt.
- E-Geld-Institute müssen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strikt verhindern.
Das Problem der Compliance mit AML (Anti-Money-Laundering)-Anforderungen ist ein riesigen Problem, gerade auch im Web3/Blockchain-Bereich.
Die festgestellten gravierenden Defizite betreffen die Maßnahmen der Payone GmbH, die sie unternimmt, um die Geschäftsmodelle der Händler im Rahmen des Kundenannahmeprozesses zu beurteilen. Die Defizite betreffen ebenfalls die laufende Überwachung der Händler. Insbesondere führten die Auffälligkeiten bei der Risikobewertung durch die Payone GmbH nicht dazu, dass Händler zurückgewiesen wurden oder laufende Geschäftsbeziehungen beendet wurden.
Hintergrund
Die Payone GmbH besitzt eine Erlaubnis als E-Geld-Institut gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sie erbringt mit der Akzeptanz und Abrechnung von Zahlungsvorgängen Zahlungsdienste (Akquisitionsgeschäft).
E-Geld-Institute müssen dafür sorgen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern.
Wenn erhöhte Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, müssen E-Geld-Institute verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten. Bei Nichterfüllbarkeit der jeweiligen verstärkten Sorgfaltspflichten greift die Beendigungsverpflichtung nach § 15 Absatz 9 GwG.