• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots

Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots

12. Juli 2023
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots

12. Juli 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
chatbot gd38acde90 1280

In der heutigen digitalen Ära sind künstliche Intelligenz (KI) und Chatbots nicht mehr nur futuristische Konzepte, sondern sie sind zu einem integralen Bestandteil unseres Alltags geworden. Sie sind überall – von unseren Smartphones über unsere Arbeitsplätze bis hin zu unseren Wohnzimmern. Sie helfen uns, Aufgaben effizienter zu erledigen, sie bieten uns Unterhaltung und sie ermöglichen es uns, mit der Technologie auf eine natürlichere und intuitivere Weise zu interagieren.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Benutzerfreundlichkeit und Authentizität
2. Rechtliche Überlegungen
3. Fazit
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Künstliche Intelligenz (KI) und Chatbots sind zentrale Bestandteile unseres digitalen Alltags.
  • Wichtige Aspekte sind Benutzerfreundlichkeit und Authentizität beim Chatbot-Design.
  • Rechtliche Überlegungen umfassen DSGVO, EU KI Act und Urheberrechts-schutz.
  • Der Chatbot muss Benutzerinteraktionen effizient steuern und personenbezogene Daten respektieren.
  • Transparenz ist entscheidend, um klarzustellen, dass Nutzer mit einem Chatbot und nicht mit einer echten Person interagieren.
  • AGB sollten klar definierte Rechte und Pflichten der Benutzer enthalten.
  • Korrekte Planung und rechtliche Beratung sind entscheidend für den Erfolg eines KI-basierten Chatbots.

In meiner Praxis als Anwalt habe ich in letzter Zeit eine steigende Anzahl von Mandanten, die daran interessiert sind, Chatbots in verschiedenen Variationen anzubieten. Einige von ihnen möchten KI-Bots einsetzen, um die Interaktionen der Nutzer auf Plattformen wie Twitch zu steuern, während andere daran interessiert sind, Chatbots in ihre Kundendienstsysteme zu integrieren. Bei diesen Vorhaben stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die von technischen und praktischen Aspekten bis hin zu rechtlichen und ethischen Überlegungen reichen.

Es ist eine aufregende Zeit, in der wir leben, und die Möglichkeiten, die KI und Chatbots bieten, sind nahezu unbegrenzt. Aber wie bei jeder neuen Technologie gibt es auch Herausforderungen und Fallstricke, die es zu beachten gilt. In diesem Artikel möchte ich einige der Schlüsselüberlegungen diskutieren, die Sie beachten sollten, wenn Sie planen, einen KI-basierten Chatbot anzubieten.

Benutzerfreundlichkeit und Authentizität

Ein guter Chatbot sollte nicht nur funktional, sondern auch intuitiv und einfach zu bedienen sein. Die Benutzerfreundlichkeit eines Chatbots hängt stark von seiner Fähigkeit ab, klar und verständlich zu kommunizieren. Es ist wichtig, dass Ihr Chatbot in der Lage ist, auf eine Vielzahl von Anfragen zu reagieren und nicht nur auf sehr spezifische Befehle. Ein Chatbot, der nur auf bestimmte Befehle reagiert, kann für Benutzer frustrierend sein und dazu führen, dass sie das Interesse verlieren oder das Vertrauen in den Chatbot verlieren.

Ein weiterer Aspekt, der oft übersehen wird, ist die Authentizität. Viele Nutzer schätzen die Interaktion mit einem Chatbot mehr, wenn sie das Gefühl haben, dass sie mit einer echten Person und nicht mit einer KI kommunizieren. Dies kann erreicht werden, indem der Chatbot so programmiert wird, dass er menschenähnliche Antworten gibt und Emotionen und Empathie zeigt. Dies kann durch den Einsatz von Natural Language Processing (NLP) und Machine Learning Techniken erreicht werden, die es dem Chatbot ermöglichen, menschenähnliche Konversationen zu führen und auf die Emotionen der Benutzer zu reagieren.

Es ist jedoch wichtig, dass dies auf eine ethische Weise geschieht. Es sollte immer klar sein, dass die Nutzer mit einem Chatbot und nicht mit einer echten Person interagieren. Dies kann durch klare Kennzeichnung und Transparenz in Bezug auf die Funktionsweise des Chatbots erreicht werden. Es ist auch wichtig, dass der Chatbot in der Lage ist, die Grenzen seiner Fähigkeiten zu erkennen und zu kommunizieren, um falsche Erwartungen zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Chatbot in der Lage ist, sich an die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Benutzer anzupassen. Dies kann durch personalisierte Antworten und Empfehlungen erreicht werden, die auf den bisherigen Interaktionen des Benutzers mit dem Chatbot basieren. Dies kann dazu beitragen, das Engagement und die Zufriedenheit der Benutzer zu erhöhen und eine stärkere Bindung zwischen dem Benutzer und dem Chatbot zu schaffen.

Rechtliche Überlegungen

Die rechtlichen Aspekte beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots sind komplex und vielschichtig. Besonders in Deutschland und der Europäischen Union müssen Sie eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften beachten, die sowohl national als auch auf EU-Ebene gelten.

Ein wichtiger Punkt ist der Schutz des geistigen Eigentums. Wenn Ihr Chatbot beispielsweise Videos oder Musik abspielt, müssen Sie sicherstellen, dass dies nicht die Urheberrechte Dritter verletzt. Im Gegensatz zu den USA, wo das Fair-Use-Prinzip eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bietet, gibt es in der EU keine entsprechenden Regelungen. Daher kann der Schutz des geistigen Eigentums in der EU in der Regel nur durch den Einsatz von lizenziertem Material gewährleistet werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Dienste, mit denen Ihr Chatbot integriert ist. Verstöße gegen diese Bedingungen können zu Sanktionen führen, einschließlich der Sperrung Ihres Zugangs zu diesen Diensten. Daher ist es unerlässlich, dass Sie sich mit den spezifischen Anforderungen und Beschränkungen dieser Dienste vertraut machen.

Darüber hinaus müssen Sie insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU einhalten. Diese legt strenge Anforderungen an die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Chatbot die Privatsphäre der Nutzer respektiert und dass alle gesammelten Daten sicher und legal gehandhabt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung des EU KI Act. Dieses Gesetz legt eine Reihe von Anforderungen und Standards für KI-Systeme fest, einschließlich Transparenz, Verantwortlichkeit und menschlicher Aufsicht. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Chatbot diese Anforderungen erfüllt. Da das Gesetz noch in der Anfangsphase ist und Rechtsprechung zu KI-Tools allgemein rar gesät ist, lauern hier mitunter Haftungsfallen. Es ist daher ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Chatbot den aktuellen und zukünftigen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Zudem sollten Sie auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) berücksichtigen. Beispielsweise könnte es als irreführend angesehen werden, wenn Ihr Chatbot den Eindruck erweckt, eine echte Person zu sein, ohne dies deutlich zu kennzeichnen. Dies könnte als unlautere Geschäftspraxis angesehen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Schließlich sollten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Chatbot sorgfältig gestalten. Diese sollten klar und verständlich sein und die Rechte und Pflichten der Nutzer genau festlegen. Sie sollten auch sicherstellen, dass Ihre AGB den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Verbraucherschutzgesetze entsprechen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die rechtlichen Aspekte beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots eine große Herausforderung darstellen können. Es ist jedoch unerlässlich, diese Herausforderungen zu meistern, um einen rechtskonformen und ethisch verantwortungsvollen Chatbot zu entwickeln, der sowohl für Sie als auch für Ihre Nutzer von großem Nutzen ist. Es ist daher ratsam, sich von einem Experten für IT-Recht beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

Fazit

Die Welt der KI-basierten Chatbots, insbesondere solche, die Benutzerinteraktionen ermöglichen, wie das Starten eines Radios, das Durchführen einer Anmeldung, das Ausschließen einer Funktion oder das Abschließen eines Vertrags, ist ein äußerst spannendes Feld. Diese Technologien bieten enorme Möglichkeiten zur Verbesserung der Kundenerfahrung und zur Steigerung der Effizienz von Geschäftsprozessen. Sie können Anbietern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen, ähnlich wie Blockchain-Technologien das Potenzial haben, die Art und Weise, wie Geschäfte abgewickelt werden, zu revolutionieren.

Die rechtlichen Herausforderungen, die mit der Implementierung und Nutzung dieser Technologien verbunden sind, sind jedoch enorm. Sie reichen von Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit über die Einhaltung von Urheberrechten und Nutzungsbedingungen bis hin zu Fragen der Haftung und Compliance. Es ist unerlässlich, diese Herausforderungen zu erkennen und proaktiv anzugehen, um rechtliche Risiken zu minimieren und das volle Potenzial dieser Technologien auszuschöpfen.

Trotz dieser Herausforderungen ist es jedoch klar, dass die Vorteile, die KI-basierte Chatbots bieten, die Anstrengungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen mehr als rechtfertigen. Mit der richtigen Planung, Implementierung und rechtlichen Beratung können Anbieter KI-basierte Chatbots nutzen, um ihre Geschäftsprozesse zu verbessern, ihre Kunden besser zu bedienen und einen Wettbewerbsvorteil in der digitalen Wirtschaft zu erlangen. Es ist eine aufregende Zeit, in der wir leben, und es ist spannend zu sehen, wie sich diese Technologien weiterentwickeln und wie sie die Art und Weise, wie wir Geschäfte machen und mit Technologie interagieren, verändern werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBKI

Weitere spannende Blogposts

Gerichtsprozess via Internet-Chat

Gerichtsprozess via Internet-Chat
4. Januar 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit der Führung von Gerichtsprozessen via Internet-Chat eingeschränkt. Was zunächst abwegig klingt, kommt nicht so selten...

Mehr lesenDetails

Landgericht Frankfurt gewährt Rückzahlunganspruch aus Glücksspielverlusten

Landgericht Frankfurt gewährt Rückzahlunganspruch aus Glücksspielverlusten
4. Januar 2023

Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein sehr spannendes Urteil zu der Frage gefällt, ob einem deutschen Spieler ein Rückzahlungsanspruch...

Mehr lesenDetails

Verstoßen Free2Play-Spiele gegen die Preisangabenverordnung?

Verstoßen Verbraucher Free2Play-Spiele gegen die Preisangabenverordnung?
23. Oktober 2018

Wie im Vorgänger-Artikel erwähnt, kommt bei vielen Spielen, die Free2Play als Vertriebsmodell nutzen, unter Umständen auch ein Verstoß gegen §...

Mehr lesenDetails

Office 365 an Schulen datenschutzrechtlich unzulässig

Office 365 an Schulen datenschutzrechtlich unzulässig
9. Juli 2019

1. Vorbemerkung Seit Jahren wird in Deutschland darüber diskutiert, ob Schulen die Microsoft-Software Office 365 datenschutzkonform anwenden können. Im August...

Mehr lesenDetails

Vorsicht für Handwerker: Ohne Widerrufsbelehrung droht Zahlungsausfall

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
30. Mai 2024

Bereits im vergangenen Jahr habe ich auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass Handwerker und Dienstleister, die ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung agieren,...

Mehr lesenDetails

Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten – LG Hamburg setzt Maßstäbe

breaking first decision of the bgh on ai 2
30. September 2024

Am 27. September 2024 hat das Landgericht Hamburg ein bahnbrechendes Urteil (Az. 310 O 227/23) im Bereich der KI-Trainingsdaten gefällt....

Mehr lesenDetails

Keyselling strafbar und wettbewerbswidrig?

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
9. September 2016

Zum Thema Keyselling gibt es zwei aktuelle Urteile, die Unruhe in die Branche bringen. Am meisten Unruhe, und daher auch...

Mehr lesenDetails

Bezeichnung als „Gollum“ ist Beleidigung

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
28. November 2022

Als bekennender "Herr der Ringe"-Fan musste ich zu einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts München einfach einen Blogbeitrag einstellen. Das Gericht...

Mehr lesenDetails

Abmahnung adé? Die Änderungen im UWG

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
3. Dezember 2020

Heute ist das neue "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" in Kraft getreten, das aber nach Meinung vieler Kollegen seinen...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung