• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

24. Juni 2023
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

24. Juni 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
e mail 824310 1280

In einer spannenden Entscheidung hat das Amtsgericht Augsburg am 09. Juni 2023 entschieden, dass das Hinzufügen von Social Media Links zu einer E-Mail keine Werbung darstellt und die entsprechende E-Mail daher kein Spam ist. Das Gericht hat dabei drei Leitsätze formuliert, die diese Entscheidung untermauern.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist Werbung?
2. Warum sind Social Media Links keine Werbung?
3. Schutz der Privatsphäre und geschäftlichen Interessen
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Amtsgericht Augsburg entschied, dass Social Media Links in E-Mails keine Werbung darstellen und somit kein Spam sind.
  • Werbung umfasst Maßnahmen, die Absatz von Produkten oder Dienstleistungen fördern, heller auch Imagewerbung und Sponsoring.
  • Social Media Verweise dienen Informationszwecken, nicht zur direkten Absatzförderung von Produkten oder Dienstleistungen.
  • Kontext der Kommunikation ist entscheidend; nicht jeder Online-Verweis ist Werbung.
  • Schutz der Privatsphäre muss gegen legitime Interessen der Unternehmen abgewogen werden.
  • Unternehmen können Social Media Links sicher nutzen, solange sie nicht mit Produktwerbung verbunden sind.
  • Respekt für die Privatsphäre der Empfänger ist weiterhin entscheidend in der Kommunikation.

Was ist Werbung?

Zunächst hat das Gericht klargestellt, was unter Werbung zu verstehen ist. Es definierte Werbung als alle Maßnahmen eines Unternehmens, die darauf abzielen, den Absatz seiner Produkte oder Dienstleistungen zu fördern. Dies umfasst nicht nur unmittelbar produktbezogene Werbung, sondern auch mittelbare Absatzförderung wie Imagewerbung oder Sponsoring. Imagewerbung bezieht sich dabei auf Maßnahmen, die das Image eines Unternehmens oder einer Marke stärken sollen, ohne direkt auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen hinzuweisen. Sponsoring hingegen betrifft die Unterstützung von Veranstaltungen, Teams oder Individuen, wodurch ein Unternehmen indirekt von der positiven Assoziation profitieren kann. In diesem Zusammenhang ist Werbung jede Äußerung, die im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit mit dem Ziel gemacht wird, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Das Gericht machte deutlich, dass es sowohl auf die Intention als auch auf die Art der Kommunikation ankommt, und dass Werbung in verschiedensten Formen auftreten kann, sowohl explizit als auch implizit.

Warum sind Social Media Links keine Werbung?

Das Gericht stellte klar, dass ein einfacher Verweis auf die Social Media Präsenzen eines Unternehmens in einer E-Mail keine Werbung darstellt, wenn dieser Verweis nicht direkt mit einem Produkt oder anderen werbenden Informationen verknüpft ist. Der Verweis auf Social Media Seiten dient in diesem Fall Informationszwecken und ist ähnlich wie die Angabe weiterer Kontaktdaten zu sehen. Das Gericht erklärte, dass dieser Verweis nicht darauf abzielt, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar zu fördern. Es liegt auch keine mittelbare Absatzförderung durch Imagewerbung vor, da der Verweis auf Social Media Seiten als Teil der Signatur des Mitarbeiters zu sehen ist. Dabei betonte das Gericht, dass es wichtig sei, den Kontext der Kommunikation zu berücksichtigen, und dass nicht jeder Verweis auf die Online-Präsenz eines Unternehmens automatisch als Werbung eingestuft werden könne. Die Richter wiesen darauf hin, dass in einer zunehmend vernetzten Welt, die Angabe von Social Media Links als eine Art der Kontaktaufnahme gesehen werden kann, ähnlich wie das Angeben einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. In solchen Fällen sei es entscheidend, ob der Verweis mit der Absicht erfolgt, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen zu fördern, oder ob er lediglich zu Informationszwecken dient.

Schutz der Privatsphäre und geschäftlichen Interessen

Das Gericht stellte außerdem fest, dass ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in den Geschäftsbetrieb nur dann rechtswidrig ist, wenn das Schutzinteresse des Klägers, das auf den Schutz seiner Persönlichkeit und der Achtung seiner Privatsphäre abzielt, die schutzwürdigen Belange des Beklagten überwiegt. Das bedeutet, dass das Recht des Unternehmens, mit seinen Kunden zu kommunizieren und sie zu beraten, ein wichtiger Faktor ist, der bei der Bewertung, ob eine E-Mail als Spam angesehen werden kann, berücksichtigt werden muss. In diesem Kontext wies das Gericht darauf hin, dass der Austausch von Informationen und die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden in der modernen Geschäftswelt eine wesentliche Rolle spielen. Es unterstrich die Bedeutung der Abwägung zwischen den Rechten des Einzelnen auf Privatsphäre und dem legitimen Interesse von Unternehmen, effektive Kommunikationskanäle zu nutzen. Es wurde betont, dass nicht jede unerwünschte E-Mail automatisch als rechtswidriger Eingriff angesehen werden sollte, und dass es notwendig sei, den Einzelfall und die konkreten Umstände zu berücksichtigen, einschließlich der Art der Kommunikation und der Absicht des Unternehmens.

Fazit

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg bringt Klarheit in die oft umstrittene Frage, ob Social Media Links in E-Mails als Werbung gelten. Unternehmen können nun mit größerer Sicherheit Social Media Links in ihren E-Mails verwenden, solange diese nicht direkt mit Werbung für Produkte oder Dienstleistungen verknüpft sind. Es ist jedoch immer noch wichtig, die Privatsphäre und die persönlichen Rechte der Empfänger zu respektieren und darauf zu achten, dass die Kommunikation nicht aufdringlich oder belästigend ist​.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: DatenschutzPersönlichkeitsrecht

Weitere spannende Blogposts

Künstliche Intelligenz (KI) zur Prozessautomatisierung

ai generated g63ed67bf8 1280
2. Juli 2024

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen zur Effizienzsteigerung und Wettbewerbsfähigkeit, stellt Unternehmen jedoch auch vor...

Mehr lesenDetails

Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen

Navigieren durch KI-Generatoren: Haftung, Offenlegung und Notwendigkeit von Regulierungen
25. Mai 2023

Einleitung In meiner täglichen Arbeit als Anwalt für Technologie- und Medienrecht komme ich immer wieder mit verschiedenen Formen der Künstlichen...

Mehr lesenDetails

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
14. April 2020

Homeoffice-Arbeitsplätze werden immer beliebter und werden aufgrund der Corona-Krise auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen. Dabei gibt es jedoch zahlreiche...

Mehr lesenDetails

Achtung bei Facebook-Like und ähnlichen Plugins

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
19. Dezember 2018

Die Möglichkeit beispielsweise Facebook Like als Plugin einzubinden, war schon lange Zeit umstritten. Das gilt insbesondere, da Facebook auch Daten...

Mehr lesenDetails

Gesetze vs. Branchenüblichkeit: Wie löst man den Spagat?

Gesetze vs. Branchenüblichkeit: Wie löst man den Spagat?
7. Juli 2023

Die Vielfalt der IT- und Medienbranche Als Rechtsanwalt, der sich auf die IT- und Medienbranche spezialisiert hat, habe ich das...

Mehr lesenDetails

Auslistung bei Google wegen Datenschutz?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Juni 2020

Der Bundesgerichtshof wird am 16. Juni 2020, 9.30 Uhr, in zwei Sachen darüber entscheiden, ob ein Anspruch gegen Google dahin...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen
17. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt, der sich auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisiert hat, begegne ich regelmäßig der Herausforderung, meine Mandanten vor...

Mehr lesenDetails

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
27. November 2019

Zusammenfasung Der heute veröffentlichte Beschluss „Recht auf Vergessen I“, der ergänzt wird durch den Beschluss vom selben Tag „Recht auf...

Mehr lesenDetails

Durchsuchungen in Fällen der „Google Fonts“-Abmahnungen

Durchsuchungen in Fällen der „Google Fonts“-Abmahnungen
3. Januar 2023

In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400
Sonstiges

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026

QR-Codes gehören längst zum Alltag: Sie erleichtern das Öffnen von Webseiten, das Zahlen per Smartphone oder den Zugriff auf digitale...

Mehr lesenDetails
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung