• Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Recht im Internet

Social Media Links in E-Mails sind keine Werbung!

24. Juni 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
e mail 824310 1280
Wichtigste Punkte
  • Amtsgericht Augsburg entschied, dass Social Media Links in E-Mails keine Werbung darstellen und somit kein Spam sind.
  • Werbung umfasst Maßnahmen, die Absatz von Produkten oder Dienstleistungen fördern, heller auch Imagewerbung und Sponsoring.
  • Social Media Verweise dienen Informationszwecken, nicht zur direkten Absatzförderung von Produkten oder Dienstleistungen.
  • Kontext der Kommunikation ist entscheidend; nicht jeder Online-Verweis ist Werbung.
  • Schutz der Privatsphäre muss gegen legitime Interessen der Unternehmen abgewogen werden.
  • Unternehmen können Social Media Links sicher nutzen, solange sie nicht mit Produktwerbung verbunden sind.
  • Respekt für die Privatsphäre der Empfänger ist weiterhin entscheidend in der Kommunikation.

In einer spannenden Entscheidung hat das Amtsgericht Augsburg am 09. Juni 2023 entschieden, dass das Hinzufügen von Social Media Links zu einer E-Mail keine Werbung darstellt und die entsprechende E-Mail daher kein Spam ist. Das Gericht hat dabei drei Leitsätze formuliert, die diese Entscheidung untermauern.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist Werbung?
2. Warum sind Social Media Links keine Werbung?
3. Schutz der Privatsphäre und geschäftlichen Interessen
4. Fazit

Was ist Werbung?

Zunächst hat das Gericht klargestellt, was unter Werbung zu verstehen ist. Es definierte Werbung als alle Maßnahmen eines Unternehmens, die darauf abzielen, den Absatz seiner Produkte oder Dienstleistungen zu fördern. Dies umfasst nicht nur unmittelbar produktbezogene Werbung, sondern auch mittelbare Absatzförderung wie Imagewerbung oder Sponsoring. Imagewerbung bezieht sich dabei auf Maßnahmen, die das Image eines Unternehmens oder einer Marke stärken sollen, ohne direkt auf bestimmte Produkte oder Dienstleistungen hinzuweisen. Sponsoring hingegen betrifft die Unterstützung von Veranstaltungen, Teams oder Individuen, wodurch ein Unternehmen indirekt von der positiven Assoziation profitieren kann. In diesem Zusammenhang ist Werbung jede Äußerung, die im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit mit dem Ziel gemacht wird, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern. Das Gericht machte deutlich, dass es sowohl auf die Intention als auch auf die Art der Kommunikation ankommt, und dass Werbung in verschiedensten Formen auftreten kann, sowohl explizit als auch implizit.

Warum sind Social Media Links keine Werbung?

Das Gericht stellte klar, dass ein einfacher Verweis auf die Social Media Präsenzen eines Unternehmens in einer E-Mail keine Werbung darstellt, wenn dieser Verweis nicht direkt mit einem Produkt oder anderen werbenden Informationen verknüpft ist. Der Verweis auf Social Media Seiten dient in diesem Fall Informationszwecken und ist ähnlich wie die Angabe weiterer Kontaktdaten zu sehen. Das Gericht erklärte, dass dieser Verweis nicht darauf abzielt, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen unmittelbar zu fördern. Es liegt auch keine mittelbare Absatzförderung durch Imagewerbung vor, da der Verweis auf Social Media Seiten als Teil der Signatur des Mitarbeiters zu sehen ist. Dabei betonte das Gericht, dass es wichtig sei, den Kontext der Kommunikation zu berücksichtigen, und dass nicht jeder Verweis auf die Online-Präsenz eines Unternehmens automatisch als Werbung eingestuft werden könne. Die Richter wiesen darauf hin, dass in einer zunehmend vernetzten Welt, die Angabe von Social Media Links als eine Art der Kontaktaufnahme gesehen werden kann, ähnlich wie das Angeben einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. In solchen Fällen sei es entscheidend, ob der Verweis mit der Absicht erfolgt, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen zu fördern, oder ob er lediglich zu Informationszwecken dient.

Schutz der Privatsphäre und geschäftlichen Interessen

Das Gericht stellte außerdem fest, dass ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder in den Geschäftsbetrieb nur dann rechtswidrig ist, wenn das Schutzinteresse des Klägers, das auf den Schutz seiner Persönlichkeit und der Achtung seiner Privatsphäre abzielt, die schutzwürdigen Belange des Beklagten überwiegt. Das bedeutet, dass das Recht des Unternehmens, mit seinen Kunden zu kommunizieren und sie zu beraten, ein wichtiger Faktor ist, der bei der Bewertung, ob eine E-Mail als Spam angesehen werden kann, berücksichtigt werden muss. In diesem Kontext wies das Gericht darauf hin, dass der Austausch von Informationen und die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden in der modernen Geschäftswelt eine wesentliche Rolle spielen. Es unterstrich die Bedeutung der Abwägung zwischen den Rechten des Einzelnen auf Privatsphäre und dem legitimen Interesse von Unternehmen, effektive Kommunikationskanäle zu nutzen. Es wurde betont, dass nicht jede unerwünschte E-Mail automatisch als rechtswidriger Eingriff angesehen werden sollte, und dass es notwendig sei, den Einzelfall und die konkreten Umstände zu berücksichtigen, einschließlich der Art der Kommunikation und der Absicht des Unternehmens.

Fazit

Diese Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg bringt Klarheit in die oft umstrittene Frage, ob Social Media Links in E-Mails als Werbung gelten. Unternehmen können nun mit größerer Sicherheit Social Media Links in ihren E-Mails verwenden, solange diese nicht direkt mit Werbung für Produkte oder Dienstleistungen verknüpft sind. Es ist jedoch immer noch wichtig, die Privatsphäre und die persönlichen Rechte der Empfänger zu respektieren und darauf zu achten, dass die Kommunikation nicht aufdringlich oder belästigend ist​.

Tags: DatenschutzPersönlichkeitsrecht

Beliebte Beträge

Kommerzielle Nutzung von Discord: Ein juristischer Leitfaden

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
18. Oktober 2023

Einleitung Discord hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2015 zu einer beliebten Plattform für Gamer, Communities und zuletzt auch...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Schritte bei gesperrten Instagram-Accounts: Deine Optionen und Präzedenzfälle

Instagram-Sperrung? Angemessene Wartefrist beachten!
20. Juli 2023

Wenn dein Instagram-Account gesperrt wird, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die du ergreifen kannst, um deine Rechte zu wahren...

Mehr lesenDetails

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?

Was ist mit der Haftung bei einem Discord-Server?
26. Dezember 2022

Für viele Menschen ist Discord ein unverzichtbares Werkzeug, um online zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Aber wer ist für die...

Mehr lesenDetails

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!

Podcasts und Recht: Was du beachten musst!
7. Februar 2023

In diesem Blogpost geht es um den richtigen Umgang mit Podcasts aus rechtlicher Sicht. Ich versuche zu erklären, was du...

Mehr lesenDetails

Management für OnlyFans-Künstler: Was zu beachten ist und wie es sich von traditionellem Influencer-Management unterscheidet

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
24. Oktober 2023

Das Management im Influencer-Bereich ist längst kein Neuland mehr. Mit Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok wurden bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten...

Mehr lesenDetails

Impressumspflicht: Kann auf eine externe Webseite verlinkt werden?

Social Media Accounts und Impressum
3. Dezember 2019

Rund um die Impressumspflicht von Social Media Profilen, aber auch von Profilen auf Twitch oder von YouTube-Kanälen gibt es immer...

Mehr lesenDetails

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?

OnlyFans Managementverträge: Welche Inhalte?
13. September 2024

OnlyFans hat sich in den letzten Jahren zu einer der führenden Plattformen für Content Creator entwickelt. Immer mehr Künstler nutzen...

Mehr lesenDetails

Impressum auf Twitch/YouTube: Bußgeld nach § 11, 5 TMG?

Social Media Accounts und Impressum
20. Juli 2023

Einleitung zur Pflicht eines Impressums Die Impressumspflicht ist ein zentrales Element des deutschen Rechts, das zur Gewährleistung der Transparenz und...

Mehr lesenDetails

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen

Die unterschätzten rechtlichen Risiken von Reaction-Videos: Ein Leitfaden für Streamer, Influencer und Agenturen
17. Juni 2023

Einführung: Reaction-Videos und ihre Beliebtheit Reaction-Videos sind ein beliebtes Format in der Online-Welt, insbesondere auf Plattformen wie YouTube und Twitch....

Mehr lesenDetails
  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung