• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Neue Meldepflichten für Handelsplattformen durch das PStTG

StaRUG – Neue Pflichten auch für Startups und Kleinunternehmen

4. August 2024
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

23. September 2025
Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

Vereine, Fotos und Minderjährige: Einwilligungen sauber managen

22. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

StaRUG – Neue Pflichten auch für Startups und Kleinunternehmen

4. August 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 7 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
legal gda0501411 1920

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, ist Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) und trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Es schafft einen Rechtsrahmen für die vorinsolvenzliche Sanierung von Unternehmen und setzt damit eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Das StaRUG ermöglicht es Unternehmen, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu restrukturieren und so eine drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist der Zweck des StaRUG?
2. Gilt das StaRUG auch für Startups und Kleinunternehmen?
3. Was bedeutet das StaRUG für Geschäftsführer?
4. Fazit
4.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Das StaRUG trat am 1. Januar 2021 in Kraft und ermöglicht die vorinsolvenzliche Sanierung von Unternehmen.
  • Der Fokus liegt auf präventiven Maßnahmen, um frühzeitig auf dropped Zahlungsunfähigkeit zu reagieren.
  • Unternehmen können Restrukturierungspläne ohne gerichtliche Beteiligung erstellen und umsetzen.
  • Gläubiger können in den Restrukturierungsprozess einbezogen werden, was deren Zustimmung benötigt.
  • Das StaRUG schützt vor Vollstreckungsmaßnahmen und gibt Zeit für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
  • Es gilt für alle Unternehmen, inklusive Startups und Kleinunternehmen, außer Banken und Versicherungen.
  • Geschäftsführer haben neue Pflichten zur Krisenfrüherkennung und müssen dokumentieren, was ergriffen wird.

Mit dem StaRUG wird ein neues Kapitel in der deutschen Unternehmensrechtsprechung aufgeschlagen, das insbesondere darauf abzielt, Unternehmen frühzeitig und wirksam bei der Bewältigung finanzieller Krisen zu unterstützen. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Notwendigkeit, Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besser zu schützen und ihnen mehr Handlungsspielraum zu geben. Dies ist besonders relevant in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und globaler Herausforderungen, wie sie beispielsweise durch die COVID-19-Pandemie verstärkt wurden.

Die Einführung des StaRUG stellt einen Paradigmenwechsel dar, indem es den Fokus von der reinen Insolvenzverwaltung hin zu präventiven Maßnahmen verschiebt. Unternehmen sollen nicht erst dann handeln, wenn die Insolvenz unausweichlich ist, sondern bereits bei den ersten Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Dies gibt den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen und somit die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu sichern.

Das StaRUG bietet eine Vielzahl von Instrumenten, die speziell darauf ausgelegt sind, die finanzielle Stabilität von Unternehmen zu stärken. Dazu gehören unter anderem die Möglichkeit, Restrukturierungspläne zu erstellen und umzusetzen, ohne dass ein formelles Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Dies erleichtert es den Unternehmen, notwendige Anpassungen vorzunehmen und gleichzeitig das Vertrauen von Gläubigern und Geschäftspartnern zu erhalten. Insgesamt zielt das StaRUG darauf ab, die Resilienz von Unternehmen zu erhöhen und ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, die sie benötigen, um finanzielle Krisen erfolgreich zu meistern. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einem moderneren und flexibleren Insolvenzrecht, das den Anforderungen der heutigen Wirtschaftswelt gerecht wird.

Was ist der Zweck des StaRUG?

Der Zweck des StaRUG ist es, Unternehmen frühzeitig Instrumente zur Krisenbewältigung in die Hand zu geben. Kernelement ist dabei der Restrukturierungsplan, in dem die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Dieser Plan kann weitgehend ohne gerichtliche Beteiligung aufgestellt und umgesetzt werden. Flankiert wird dies durch weitere Instrumente wie Vollstreckungs- und Verwertungssperren, um die Umsetzung des Plans zu erleichtern. Ziel ist letztlich die Vermeidung eines Insolvenzverfahrens.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des StaRUG ist die Möglichkeit, Gläubiger in den Restrukturierungsprozess einzubeziehen und deren Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen zu erhalten. Dies kann durch eine Abstimmung der betroffenen Gläubigergruppen erfolgen, wobei eine qualifizierte Mehrheit ausreichend ist, um den Restrukturierungsplan zu verabschieden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben und gleichzeitig eine effiziente und zügige Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ermöglicht wird.Darüber hinaus bietet das StaRUG die Möglichkeit, einen Restrukturierungsbeauftragten zu bestellen, der den Prozess überwacht und sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Dieser Beauftragte kann auch als Vermittler zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern fungieren und so dazu beitragen, Konflikte zu lösen und den Restrukturierungsprozess zu beschleunigen.

Ein weiteres Instrument des StaRUG ist die sogenannte Stabilisierungsanordnung, die es dem Unternehmen ermöglicht, für einen bestimmten Zeitraum Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und Verwertungshandlungen zu erhalten. Dies gibt dem Unternehmen die notwendige Ruhe und Zeit, um die geplanten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, ohne durch sofortige Zwangsmaßnahmen der Gläubiger behindert zu werden.

Zusammengefasst bietet das StaRUG eine umfassende Palette an Werkzeugen und Verfahren, die es Unternehmen ermöglichen, frühzeitig und effektiv auf finanzielle Krisen zu reagieren. Durch die Kombination von präventiven Maßnahmen, Gläubigerbeteiligung und gerichtlichem Schutz schafft das StaRUG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen, der den spezifischen Bedürfnissen von Unternehmen in Krisensituationen gerecht wird.

Gilt das StaRUG auch für Startups und Kleinunternehmen?

Das StaRUG gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Größe. Damit sind auch Startups und Kleinunternehmen betroffen. Eine Ausnahme bilden lediglich Banken und Versicherungen. Entscheidend für die Anwendbarkeit ist, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht, aber noch nicht eingetreten ist. Der Prognosezeitraum beträgt dabei 24 Monate.

Gerade für Startups und Kleinunternehmen ist es von besonderer Bedeutung, sich mit den Regelungen des StaRUG vertraut zu machen. Diese Unternehmen sind oft besonders anfällig für finanzielle Krisen, sei es durch unvorhergesehene Marktentwicklungen, fehlende Finanzierungsmöglichkeiten oder operative Herausforderungen. Als Berater von eher kleineren Startups möchte ich in diesem Blogpost noch einmal betonen, dass das StaRUG nicht aus den Augen verloren werden sollte. Es bietet wertvolle Instrumente, die gerade für junge und dynamische Unternehmen lebensrettend sein können. Startups und Kleinunternehmen haben oft nicht die gleichen Ressourcen und finanziellen Puffer wie größere, etablierte Unternehmen. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig auf Anzeichen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zu reagieren und die im StaRUG vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Ein gut durchdachter Restrukturierungsplan kann hier den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sanierung und einer Insolvenz ausmachen.

Besonders hervorzuheben ist, dass das StaRUG den Unternehmen ermöglicht, ohne die unmittelbare Einbeziehung eines Gerichts zu agieren. Dies kann für Startups und Kleinunternehmen, die oft auf schnelle und flexible Lösungen angewiesen sind, ein großer Vorteil sein. Die Möglichkeit, Gläubiger in den Restrukturierungsprozess einzubeziehen und deren Zustimmung zu den Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, schafft zudem Vertrauen und kann die Verhandlungen erleichtern.

Zusätzlich bietet das StaRUG Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen und Verwertungshandlungen, was den betroffenen Unternehmen die notwendige Zeit und Ruhe gibt, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Dies ist besonders wichtig für kleinere Unternehmen, die oft unter einem hohen operativen Druck stehen und nicht die gleichen Verhandlungsspielräume wie größere Unternehmen haben.Insgesamt zeigt sich, dass das StaRUG gerade für Startups und Kleinunternehmen ein unverzichtbares Werkzeug sein kann, um finanzielle Krisen zu bewältigen und die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu sichern. Als Berater in diesem Bereich ist es mein Anliegen, die Aufmerksamkeit auf diese wichtigen Regelungen zu lenken und dazu beizutragen, dass junge Unternehmen die Chancen und Möglichkeiten des StaRUG optimal nutzen können..

Was bedeutet das StaRUG für Geschäftsführer?

Für Geschäftsführer bringt das StaRUG neue, oft noch unbekannte Pflichten mit sich. So müssen sie ein System zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement einrichten. Erkennen sie Anzeichen einer Krise, sind sie zum Gegensteuern verpflichtet. Über die getroffenen Maßnahmen müssen sie den Überwachungsorganen wie dem Aufsichtsrat berichten. Bei Verstößen drohen Haftungsrisiken. Um diese zu vermeiden, sollten Geschäftsführer vor Einleitung eines StaRUG-Verfahrens einen Gesellschafterbeschluss einholen.

Darüber hinaus schreibt § 1 Abs. 1 StaRUG eine fortlaufende Überwachung der relevanten Entwicklungen im Unternehmen vor. Diese Überwachungspflicht ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern erfordert die Einrichtung eines effektiven Organisationssystems, das auf die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des Unternehmens zugeschnitten ist. Die Größe, Branche und Struktur des Unternehmens spielen dabei eine entscheidende Rolle, da kleinere Unternehmen oft weniger komplexe Systeme benötigen als große Konzerne.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentationspflicht. Geschäftsführer müssen nicht nur die erkannten Risiken und die ergriffenen Gegenmaßnahmen dokumentieren, sondern auch sicherstellen, dass diese Informationen zeitnah und umfassend an die Überwachungsorgane weitergeleitet werden. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidungen im Krisenfall. Eine lückenhafte Dokumentation kann im Ernstfall zu erheblichen Haftungsrisiken führen, da die Geschäftsleitung nachweisen muss, dass sie ihrer Überwachungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Zusätzlich zur Krisenfrüherkennung und dem Krisenmanagement müssen Geschäftsführer auch die Interessen der Gläubiger wahren. Dies bedeutet, dass im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit die Interessen der Gläubiger Vorrang vor denen der Gesellschafter haben. Diese sogenannte „Shift of Fiduciary Duties“ kann zu einem Spannungsfeld führen, in dem Geschäftsführer sorgfältig abwägen müssen, welche Maßnahmen im besten Interesse des Unternehmens und seiner Gläubiger sind. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.

Abschließend ist zu betonen, dass die Anforderungen des StaRUG nicht nur theoretischer Natur sind, sondern in der Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsführung haben. Geschäftsführer sollten sich daher frühzeitig und umfassend über die neuen Pflichten informieren und gegebenenfalls externe Beratung in Anspruch nehmen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Ein proaktiver Ansatz in der Krisenbewältigung kann nicht nur das Überleben des Unternehmens sichern, sondern auch das Vertrauen der Gläubiger und Geschäftspartner stärken.

Fazit

Auch wenn das StaRUG gerade für Startups und Kleinunternehmen Chancen bietet, eine Insolvenz zu vermeiden, bringt es doch erhebliche neue Pflichten für die Verantwortlichen mit sich. Geschäftsführer sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und im Krisenfall schnell handeln. Nur so lassen sich die Möglichkeiten des StaRUG optimal nutzen und Haftungsrisiken vermeiden. Eine frühzeitige Beratung durch erfahrene Experten kann dabei sehr hilfreich sein, um den richtigen Weg durch die Krise zu finden.

Insbesondere die Einbindung eines Insolvenzrechtlers oder Steuerberaters kann in vielen Fällen ausschlaggebend für den Erfolg einer Restrukturierung sein. Diese Spezialisten verfügen über das notwendige Fachwissen, um die komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte des StaRUG korrekt zu interpretieren und anzuwenden. Ein Insolvenzrechtler kann beispielsweise bei der Erstellung eines tragfähigen Restrukturierungsplans unterstützen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Ein Steuerberater hingegen kann wertvolle Einblicke in die steuerlichen Konsequenzen verschiedener Restrukturierungsmaßnahmen geben und so dazu beitragen, die finanziellen Auswirkungen der Krisenbewältigung zu optimieren.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass das StaRUG nicht isoliert betrachtet werden sollte, sondern im Kontext des gesamten Unternehmensrechts und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Eine ganzheitliche Betrachtung, die sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, ist entscheidend für den Erfolg einer Restrukturierung. Hierbei kann die Zusammenarbeit verschiedener Experten, einschließlich Rechtsanwälten, Steuerberatern und Unternehmensberatern, einen erheblichen Mehrwert bieten.

Es ist auch wichtig zu betonen, dass die Nutzung des StaRUG nicht als Zeichen der Schwäche, sondern als proaktiver Schritt zur Unternehmenssicherung verstanden werden sollte. Unternehmen, die frühzeitig die Instrumente des StaRUG nutzen, demonstrieren Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Stakeholdern und eine zukunftsorientierte Unternehmensführung. Dies kann langfristig das Vertrauen von Geschäftspartnern, Investoren und Mitarbeitern stärken.

Abschließend lässt sich sagen, dass das StaRUG zwar neue Herausforderungen mit sich bringt, aber auch eine wertvolle Chance zur Unternehmenssanierung bietet. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der frühzeitigen Erkennung von Krisensituationen, der proaktiven Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente und der Einbindung von Fachexperten. Gerade für Startups und Kleinunternehmen, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, kann das StaRUG ein entscheidendes Werkzeug sein, um Krisen zu überwinden und gestärkt aus ihnen hervorzugehen. Es liegt nun an den Unternehmensverantwortlichen, diese Möglichkeiten zu erkennen und im Bedarfsfall mutig zu nutzen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungEntscheidungenEUGläubigerInsolvenzRechtStartupsSteuerberaterTransparenz

Weitere spannende Blogposts

OLG Frankfurt und urheberrechtlicher Logoschutz

Urheberrecht
15. Juli 2019

Das Thema eines urheberrechtlichen Schutzes von Logos sind immer wieder Grundlage von Rechtsstreitigkeiten. Das gilt natürlich insbesondere dann, wenn Logo...

Mehr lesenDetails

EuGH kippt Privacy Shield: Verträge überprüfen!

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
16. Juli 2020

Die Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) bestimmt, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur dann in ein Drittland übermittelt werden dürfen, wenn das betreffende Land für...

Mehr lesenDetails

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister

Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister
14. Oktober 2024

Die Kombination von agiler Softwareentwicklung und Festpreisprojekten stellt IT-Dienstleister vor besondere vertragsrechtliche Herausforderungen. Einerseits erfordert die agile Methodik Flexibilität und...

Mehr lesenDetails

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI

Gesetz über künstliche Intelligenz (KI): Rat gibt endgültig grünes Licht für die ersten weltweiten Regeln für KI
22. Mai 2024

Der Europäische Rat hat den AI Act, das erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz (KI) weltweit, verabschiedet. Dieses Gesetz zielt...

Mehr lesenDetails

Die MiCAR-Verordnung kommt

Europäisches Parlament
24. Juni 2024

Die neue EU-Verordnung zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation - MiCAR) wurde am 9. Juni 2023 im Amtsblatt...

Mehr lesenDetails

Kostenlose Ersteinschätzung, via Chat oder Audio

Kostenlose Ersteinschätzung, via Chat oder Audio
3. September 2020

Wie man sehen kann habe ich mit über 1000 Artikeln in den letzten knapp 3 Jahren durchaus eine große Menge...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Influencer bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
19. September 2024

In der gegenwärtigen Rechtspraxis häufen sich Fälle, in denen Influencer aufgrund kritischer Äußerungen über Dritte in juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden....

Mehr lesenDetails

EuGH: Online-Bestell­button auch dann Pflicht, wenn Verbraucher Zahlungs­pflicht nur unter einer Bedingung eingeht

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
31. Mai 2024

Online-Bestellungen: Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion  muss eindeutig darauf hinweisen, dass der Verbraucher eine  Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er darauf...

Mehr lesenDetails

Landgericht Hagen zu Instagram und Influencer

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
8. April 2019

So langsam sammelt sich bei der Frage der Influencer und Schleichwerbung eine beachtliche Menge an Gerichtsentscheidungen an. Ein Übersicht aller...

Mehr lesenDetails
Kryptowert
Sonstiges

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025

Kryptobetrug wirkt oft wie ein finaler Zustand: Ein Klick zu viel, eine Wallet verknüpft, eine Signatur bestätigt – und Vermögenswerte...

Mehr lesenDetails
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025

Produkte

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung