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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Unerlaubte Vermietung über AirBnB: 6.000 Euro Bußgeld

22. August 2019
in Sonstiges
Lesezeit: 1 min lesen
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airbnb 3375057 1280

Die Vermietung einer Wohnung ohne Genehmigung zur Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung über Airbnb, hier wegen Verstoßes gegen gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz, rechtfertigt laut dem OLG Frankfurt eine Geldbuße von i.H.v. € 6.000,00.

Wichtigste Punkte
  • Die Vermietung ohne Genehmigung als Ferienwohnung führt zu einer Geldbuße von € 6.000,00.
  • Die Betroffene vermietete ihre Wohnung in Frankfurt am Main für 125,00 bis 150,00 € pro Nacht.
  • Stadt Frankfurt am Main wies alle Genehmigungsanträge der Betroffenen zurück.
  • Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhängte die Geldbußen gemäß dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz.
  • Bußgelder können bis zu € 25.000,00 betragen und müssen die Mieteinnahmen übersteigen.
  • Das OLG Frankfurt wies die Rechtsbeschwerde der Betroffenen als unbegründet zurück.
  • Das Urteil des Amtsgerichts ist endgültig und rechtskräftig.

Die Betroffene hatte in vier Fällen ihre in Frankfurt am Main gelegene Wohnung über  mehrere Tage an Feriengäste zu einem Preis von 125,00 bis 150,00 € pro Nacht vermietet. Sie war nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Genehmigungen. Ihre zuvor mehrfach gestellten Anträge auf Erteilung einer Genehmigung über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung hatte die Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte die Betroffene mit Urteil vom 30.11.2018 zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von insgesamt € 6.000,00 verurteilt. Durch die Vermietung der Wohnung habe die Betroffene gegen die auf Grundlage des Hessischen  Wohnungsaufsichtsgesetzes von der Stadt Frankfurt am Main erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen.

Gemäß dieser Satzung können Bußgelder bis zu € 25.000,00 verhängt werde. Bei der Bemessung der Höhe der Geldbußen ist u.a. zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen.

Das OLG hat die gegen das amtsgerichtliche Urteil gerichtete Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die angefochtene Entscheidung weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf.

Das amtsgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FrankfurtGesetzeRechtsbeschwerde

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