• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

8. Oktober 2024
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026

NRW audits influencers – and suddenly normal rules apply?

12. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Jurisdiction in the contract: one word too many, one word too few

4. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Urheberrecht im digitalen Zeitalter

Worauf Startups achten sollten

8. Oktober 2024
in Urheberrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Urheberrecht im digitalen Zeitalter: Worauf Startups achten sollten

Im Zeitalter der Digitalisierung stehen Startups vor besonderen Herausforderungen im Bereich des Urheberrechts. Die rasante technologische Entwicklung und die zunehmende Vernetzung haben die Schaffung, Verbreitung und Nutzung von geistigem Eigentum grundlegend verändert. Für Startups ist es essentiell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu beachten, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das eigene geistige Eigentum effektiv zu schützen. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten urheberrechtlichen Aspekte, die Startups im digitalen Umfeld berücksichtigen müssen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Grundlagen des Urheberrechts für Startups
2. Besondere Herausforderungen im digitalen Umfeld
3. Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Compliance
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Startups müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Urheberrechts verstehen, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Das Urheberrecht schützt automatisch geistige Schöpfungen im digitalen Kontext, wie Computerprogramme, Datenbanken und Bilder.
  • Als Urheber genießen Startups umfassende Rechte zur Kontrolle über die kommerzielle Nutzung ihrer Werke.
  • Die unerlaubte Nutzung fremder Werke kann schwere Schadenersatzansprüche nach sich ziehen und das Überleben des Startups gefährden.
  • Künstliche Intelligenz wirft komplexe urheberrechtliche Fragen auf, insbesondere zur Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte.
  • Eine sorgfältige Dokumentation und klare vertragliche Regelungen sind essenziell zur Durchsetzung von Urheberrechten.
  • Regelmäßige Schulungen zum Urheberrecht können das Bewusstsein und die Compliance der Mitarbeiter stärken.

Grundlagen des Urheberrechts für Startups

Das Urheberrecht schützt gemäß § 2 UrhG geistige Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst im digitalen Kontext insbesondere Computerprogramme, Datenbanken, Webdesigns, Texte, Bilder, Videos und Musikwerke. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes, ohne dass eine Registrierung erforderlich ist. Für Startups ist es wichtig zu verstehen, dass sie sowohl als Urheber als auch als Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke auftreten können.

Als Urheber genießen Startups umfassende Rechte an ihren Schöpfungen. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG), das Recht auf Veröffentlichung (§ 12 UrhG) sowie die ausschließlichen Verwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG). Diese Rechte ermöglichen es dem Startup, die kommerzielle Nutzung seiner Werke zu kontrollieren und gegebenenfalls zu monetarisieren.

Als Nutzer müssen Startups sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Rechte für die Verwendung fremder Werke verfügen. Dies kann durch den Erwerb von Lizenzen oder durch die Nutzung von Werken unter freien Lizenzen (z.B. Creative Commons) geschehen. Die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke kann zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen, die für ein junges Unternehmen existenzbedrohend sein können.

Besondere Herausforderungen im digitalen Umfeld

Im digitalen Zeitalter ergeben sich spezifische urheberrechtliche Herausforderungen für Startups:

1. User-generated Content: Viele digitale Geschäftsmodelle basieren auf nutzergenerierten Inhalten. Startups müssen sicherstellen, dass ihre Nutzer keine Urheberrechte Dritter verletzen und entsprechende Nutzungsbedingungen implementieren.

2. Linking und Framing: Die Einbindung fremder Inhalte durch Verlinkung oder Framing kann urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-160/15 (GS Media) hat hier wichtige Leitlinien gesetzt, die Startups beachten müssen.

3. Künstliche Intelligenz: Der Einsatz von KI zur Generierung von Inhalten wirft komplexe urheberrechtliche Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Schutzfähigkeit KI-generierter Werke und der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen.

4. Internationaler Kontext: Im globalen digitalen Markt müssen Startups die unterschiedlichen urheberrechtlichen Bestimmungen verschiedener Länder berücksichtigen.

Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Compliance

Um urheberrechtliche Risiken zu minimieren und das eigene geistige Eigentum zu schützen, sollten Startups folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Dokumentation der Werkschöpfung: Eine sorgfältige Dokumentation des Schöpfungsprozesses eigener Werke erleichtert die Durchsetzung von Urheberrechten im Streitfall.

2. Vertragsgestaltung: Klare vertragliche Regelungen mit Mitarbeitern, Freelancern und Geschäftspartnern zur Übertragung von Nutzungsrechten sind unerlässlich. Bei Arbeitsverträgen ist § 69b UrhG zu beachten, der die Rechte an Computerprogrammen regelt, die von Arbeitnehmern in Ausübung ihrer Tätigkeit geschaffen werden.

3. Lizenzmanagement: Ein systematisches Lizenzmanagement stellt sicher, dass für alle genutzten fremden Werke die erforderlichen Rechte vorliegen.

4. Impressum und Rechtehinweise: Eine korrekte Kennzeichnung der eigenen Werke und ein rechtssicheres Impressum auf der Website sind wichtige Schutzmaßnahmen.

5. Technische Schutzmaßnahmen: Der Einsatz von digitalen Wasserzeichen oder anderen technischen Schutzmaßnahmen kann die unerlaubte Nutzung eigener Werke erschweren.

6. Monitoring und Rechtsdurchsetzung: Eine regelmäßige Überwachung der Nutzung eigener Werke im Internet und die konsequente Verfolgung von Rechtsverletzungen sind wichtig, um den Wert des geistigen Eigentums zu erhalten.

7. Schulung der Mitarbeiter: Regelmäßige Schulungen zum Urheberrecht können das Bewusstsein der Mitarbeiter schärfen und Rechtsverletzungen vorbeugen.

8. Rechtliche Beratung: Bei komplexen urheberrechtlichen Fragen sollte frühzeitig rechtlicher Rat eingeholt werden, um Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen.

Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter stellt Startups vor vielfältige Herausforderungen, bietet aber auch Chancen zur Wertschöpfung und Differenzierung im Markt. Ein proaktiver und informierter Umgang mit urheberrechtlichen Fragen kann einen wesentlichen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten. Angesichts der Komplexität und der stetigen Weiterentwicklung des Urheberrechts im digitalen Kontext ist es für Startups ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren und bei Bedarf fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungComplianceDigitalisierungEntwicklunginternetKIKünstliche IntelligenzMediaMitarbeiterRechtRegistrierungSchulungStartupsUrheberrechtUrteilVertragsgestaltung

Weitere spannende Blogposts

Landgericht Hamburg schließt sich OLG Celle an: Zeit für den Bundesgerichtshof?

Landgericht Hamburg schließt sich OLG Celle an: Zeit für den Bundesgerichtshof?
31. Oktober 2023

Einleitung In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Hamburg eine Entscheidung getroffen, die für Aufsehen in der juristischen Landschaft sorgt....

Mehr lesenDetails

Differenzbesteuerung und die Preisangaben Verordnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
11. März 2019

Im Steuerrecht können sich Juristen in der Regel noch mehr streiten, als dies im Zivilrecht und im gewerblichen Rechtsschutz nicht...

Mehr lesenDetails

Unterlassungsschuldner haftet für Google Cache!

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
1. Oktober 2019

Wer in den letzten Monaten hier im Blog mitgelesen hat, wird mitbekommen haben, dass ich inzwischen dem Konzept einer Unterlassungserklärung...

Mehr lesenDetails

Esports Europe: Ein Kommentar

Rückrufoption und weitere Chatmöglichkeiten
24. Februar 2020

Gerade erst wurde ein europäischer Dachverband im Esport gegründet. Dies soll mein Kommentar zu der Gründung und den Umständen sein....

Mehr lesenDetails

BGH zur Haftung für Videouploads von Dritten

Urheberrecht
19. Juni 2019

Der Bundesgerichtshof hat ein interessantes Urteil zur Frage der Haftung für Videouploads Dritter gefällt! In der Entscheidung ging es um...

Mehr lesenDetails

EuGH: Online-Bestell­button auch dann Pflicht, wenn Verbraucher Zahlungs­pflicht nur unter einer Bedingung eingeht

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
31. Mai 2024

Online-Bestellungen: Der Bestell-Button oder die entsprechende Funktion  muss eindeutig darauf hinweisen, dass der Verbraucher eine  Zahlungsverpflichtung eingeht, wenn er darauf...

Mehr lesenDetails

Achtung: Nicht ausreichende Cookie-Banner bald im Visier der Datenschützer

EUGH: Cookies erfordern ausdrückliche Einwilligung der Nutzer
20. August 2020

Nachdem die deutschen Datenschutzbehörden im letzten Jahr eine Orientierungshilfe veröffentlicht haben, der Planet49-Fall nun auch jedem Webseitenbetreiber bekannt sein sollte...

Mehr lesenDetails

Auch Google muss Emails lesen – Impressumspflicht

Lizenzverträge
1. Februar 2019

Wer Dienste im Internet anbietet, muss ein Impressum entsprechend § 5 Telemediengesetz. Dazu gehört auch eine E-Mail-Adresse. So weit, so wenig...

Mehr lesenDetails

Vorbeugende Unterlassungserklärung? Niemals ohne Beratung!

Rechtsstandswahl per AGB nicht per se überraschend
17. Dezember 2018

Bekannt ist Nicht-Juristen meist nur das Schlagwort "Abmahnung". In der Tat kann es aber auch eine sogenannte Vorbeugende Unterlassungserklärung geben....

Mehr lesenDetails
Wegweisendes Urteil zu KI-Trainingsdaten - LG Hamburg setzt Maßstäbe
Sonstiges

Forschungszulage und Erfolgsprovision: Wann Unternehmen sechsstellige Forderungen nicht zahlen müssen

20. März 2026

Die Forschungszulage ist ein sinnvolles Instrument. Unternehmen, die tatsächlich Forschung und Entwicklung betreiben, sollen steuerlich entlastet werden. Problematisch wird es...

Mehr lesenDetails
Was ist bei Gewinnspielen auf Social Media zu beachten?

Gewinnspiele im Marketing: Wann ein Abbruch zulässig ist

10. März 2026
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibe Coding in Marketingagenturen – rechtliche Einordnung, Haftung für Bugs und Anforderungen an eine belastbare Vertragsgestaltung

9. März 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Fernunterricht, Coaching und synchrone Online-Formate

2. März 2026
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Mehr lesenDetails
Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
eda7ba83 c559 4e68 8441 41159a0751f3

Blitzskalierung und rechtliche Herausforderungen: Der Balanceakt für Startups

20. April 2025
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung