• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Urteil zur Schleichwerbung vom LG Trier

12. Juli 2024
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Urteil zur Schleichwerbung vom LG Trier

Barterdeals und PR-Artikel müssen als Werbung gekennzeichnet werden

12. Juli 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Ein Bleistift im Influencer-Stil.

Die Rechtsprechung zur Kennzeichnungspflicht von Werbung entwickelt sich stetig weiter. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Trier (Urteil vom 24.11.2023, Az. 7 HK O 13/23) reiht sich in die bisherige Rechtsprechung ein und verdeutlicht erneut die Notwendigkeit der korrekten Kennzeichnung von Werbung – insbesondere bei Barterdeals und der Nutzung von PR-Artikeln. Diese Entscheidung fügt sich in eine Reihe von Urteilen ein, die in den letzten Jahren die Grenzen zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung im digitalen Raum neu definiert haben. So hat das OLG Frankfurt beispielsweise die Kennzeichnungspflicht bei gesponserten Reisen von Influencern präzisiert, während das OLG Köln eine differenzierte Betrachtung der Kennzeichnungspflicht bei followerstarken Profilen vorgenommen hat.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Schleichwerbung ohne Geldzahlung: Das Urteil des LG Trier
2. Kernpunkte des Urteils:
3. Auswirkungen auf Medienunternehmen und Agenturen
4. Rechtliche Einordnung
5. Fazit und Ausblick
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Aktuelles Urteil: Das Landgericht Trier betont die Bedeutung der Kennzeichnungspflicht von Werbung, besonders bei Barterdeals.
  • Schleichwerbung definiert: Gericht definiert Schleichwerbung als absichtliche, jedoch nicht als solche erkennbare Werbung.
  • Kein Geldfluss nötig: Werbung kann auch ohne monetäre Gegenleistung als Schleichwerbung gelten, einschließlich PR-Materialien.
  • Absicht zählt: Die Absicht zur Werbung ist entscheidend, nicht die tatsächliche Zahlung.
  • Transparenz erforderlich: Medienunternehmen müssen alle erhaltenen Gegenleistungen klar kommunizieren, um Schleichwerbung zu vermeiden.
  • Risiko von Abmahnungen: Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Regelungen anpassen: Unternehmen sollten ihre Kennzeichnungspraxis regelmäßig überprüfen und an die aktuellen rechtlichen Anforderungen anpassen.

Interessanterweise zeichnet sich in der Rechtsprechung eine Tendenz ab, die Notwendigkeit der Werbekennzeichnung nicht mehr allein an monetären Gegenleistungen festzumachen. Vielmehr werden auch nicht-monetäre Vorteile, wie etwa die Nutzung von PR-Materialien oder Bildrechten, zunehmend als relevante Faktoren für die Kennzeichnungspflicht angesehen. Dies steht im Einklang mit Überlegungen des Gesetzgebers, die Kennzeichnungspflicht für Influencer neu zu regeln und dabei auf „wirkliche Gegenleistungen“ abzustellen.

Diese Entwicklung unterstreicht die Komplexität der rechtlichen Bewertung von Werbung im digitalen Zeitalter und die Notwendigkeit für Medienunternehmen, Influencer und Agenturen, ihre Praktiken kontinuierlich zu überprüfen und anzupassen.

Schleichwerbung ohne Geldzahlung: Das Urteil des LG Trier

Das Landgericht Trier hat in seinem Urteil klargestellt, dass Schleichwerbung auch dann vorliegen kann, wenn kein Geld fließt. Dies ist besonders relevant für Medienunternehmen und Agenturen, die häufig mit Barterdeals arbeiten oder PR-Artikel nutzen, bei denen Produkte oder Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Kernpunkte des Urteils:

  1. Definition von Schleichwerbung: Das Gericht definiert Schleichwerbung als eine Darstellung in Worten oder Bildern von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers, die absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist, ohne als solche erkennbar zu sein.
  2. Keine Geldzahlung erforderlich: Das Gericht betont, dass es unerheblich ist, ob für die Werbung eine monetäre Gegenleistung erbracht wurde. Auch die Einräumung von Nutzungsrechten an Text und Bild kann als geldwerte Gegenleistung angesehen werden.
  3. Absicht ist entscheidend: Die Absicht, Werbung zu machen, ist laut dem Gericht ausschlaggebend – nicht die tatsächliche Zahlung eines Entgelts.
  4. Irreführung des Verbrauchers: Das Gericht argumentiert, dass Schleichwerbung den Verbraucher in die Irre führen kann, indem sie den wahren Zweck der Darstellung verschleiert.

Auswirkungen auf Medienunternehmen und Agenturen

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Medienbranche:

  1. Erhöhte Vorsicht bei Barterdeals und PR-Artikeln: Medienunternehmen und Agenturen müssen besonders aufmerksam sein, wenn sie Produkte, Dienstleistungen oder Nutzungsrechte kostenlos erhalten. Auch wenn kein Geld fließt, kann eine Werbekennzeichnung erforderlich sein.
  2. Transparenz ist Pflicht: Um Schleichwerbung zu vermeiden, sollten Medienunternehmen und Agenturen stets transparent kommunizieren, wenn sie Gegenleistungen in jeglicher Form erhalten haben.
  3. Kennzeichnungspflicht überdenken: Medienunternehmen und Agenturen sollten ihre Kennzeichnungspraxis überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
  4. Risiko von Abmahnungen: Bei Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht besteht ein erhöhtes Risiko von Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen.

Rechtliche Einordnung

Das Landgericht Trier stützt seine Entscheidung auf § 5a Abs. 4 S. 1 UWG. Dabei stellt es klar, dass auch die Nutzung von PR-Artikeln und Bildrechten als „ähnliche Gegenleistung“ im Sinne des § 5a Abs. 4 S. 2 UWG angesehen werden kann.

Das Gericht argumentiert, dass die Bereitstellung eines fertigen Artikels und die Einräumung von Bildrechten geldwerte Leistungen darstellen. Diese Auslegung steht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung als ähnliche Gegenleistungen unter anderem Provisionen, Produkte, die genutzt werden dürfen, Pressereisen und die Stellung von Ausrüstung genannt hat.

Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht eine Kennzeichnung als „Anzeige“ nicht zwingend für erforderlich hält. Vielmehr können auch andere Begriffe wie z.B. „Werbung“ verwendet werden, solange der kommerzielle Zweck deutlich gemacht wird.

Fazit und Ausblick

Das Urteil des LG Trier unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung nicht nur in der Influencer-Branche, sondern auch im klassischen Medienbereich. Es zeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medienkooperationen weiterhin einer ständigen Anpassung bedürfen.

Für Medienunternehmen und Agenturen ist es ratsam, sich regelmäßig über die aktuelle Rechtslage zu informieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Aktivitäten im Einklang mit geltendem Recht stehen und das Vertrauen ihrer Leser nicht durch unzulässige Schleichwerbung gefährdet wird.Die Zukunft der Medienkooperationen wird maßgeblich davon abhängen, wie gut es der Branche gelingt, Transparenz und Authentizität mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen. Das Urteil des LG Trier unterstreicht die Notwendigkeit, auch bei nicht-monetären Vereinbarungen wachsam zu bleiben und die Kennzeichnungspflicht ernst zu nehmen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AgenturenAnpassungBewertungEntwicklungFrankfurtInfluencerMarkenolgOLG FrankfurtRechtRechtsprechungRisikoTransparenzUrteilUWGVerbraucherWerbung

Weitere spannende Blogposts

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
15. Mai 2024

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer...

Mehr lesenDetails

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen

Vertragsstrafen für Fehlverhalten in Esport Spieler Verträgen
12. Februar 2021

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte...

Mehr lesenDetails

Eigenen Shopping-Bereich programmieren: Vorsicht vor dem Trugschluss der Unabhängigkeit!

Eigenen Shopping-Bereich programmieren: Vorsicht vor dem Trugschluss der Unabhängigkeit!
3. Juli 2023

Heute möchte ich einen Einblick geben, der mir gerade bei meiner Arbeit ins Auge gestochen ist. Als Jurist, der sich...

Mehr lesenDetails

Der Rechtsfragen Bot auf ITMediaLaw.com: Jetzt noch smarter und hilfreicher!

Schlüsselüberlegungen beim Anbieten eines KI-basierten Chatbots
15. September 2023

Was ist neu? Content-Awareness Der Bot hat bereits eine Content-Awareness-Funktion, die es ihm ermöglicht, den Kontext einer Anfrage zu verstehen....

Mehr lesenDetails

Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können

Schlechte Bewertung im Online-Portal: Verfasser muss Tatsachen beweisen können
2. August 2023

Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss im Zweifel beweisen, dass diese Fakten auch zutreffend sind....

Mehr lesenDetails

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)

BaFin und die Regulierung von E-Geld (auch bei Computerspielen)
11. Dezember 2022

Was ist die BaFin? Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister...

Mehr lesenDetails

Pokémon Go: Der Datenschutz und die Nutzungsbedingungen

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
19. Juli 2016

Nun kommt von mir schon der dritte Artikel zum Thema Pokémon Go. Das müssen die Leser aber ertragen, denn das Spiel...

Mehr lesenDetails

KI-generierte Videos

192×192
11. Juli 2024

Vor ein paar Tagen habe ich mich in ein spannendes neues Projekt gestürzt: KI-generierte Videos für itmedialaw.com. Als begeisterter Verfechter...

Mehr lesenDetails

BGH: Amazon haftet nicht für Fehler von Affiliates

Gekaufte Bewertungen bei Amazon
26. Januar 2023

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber eines Affiliate-Programms nicht für die irreführende Werbung eines Affiliate-Partners haftet, wenn dieser im...

Mehr lesenDetails
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?
Steuerrecht

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Inzwischen ist der Influencer-Markt steuerlich kein Sonderfall mehr, sondern ein klar erkennbares Geschäftsmodell. Das zeigt sich besonders deutlich am Beispiel...

Mehr lesenDetails
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Produkte

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

Die Rolle des IT-Rechtsanwalts

5. September 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

KI im Recht: Chancen, Risiken und Regulierung – der IT Media Law Podcast Episode 3

28. August 2024
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung