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ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel

ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel > Recht im Internet > Streaming für 5 Tage, Abofalle!

Streaming für 5 Tage, Abofalle!

4. März 2019
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
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Wichtigste Punkte
  • Verbraucher berichten von Problemen mit fragwürdigen Streaming-Anbietern und deren kostenlosen Testphasen.
  • Die Testphase wandelt sich häufig ohne Warnung in ein Jahresabo.
  • Regelungen in den AGB sind oft irreführend und enthalten unsinnige Klauseln.
  • Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor nicht funktionierenden Registrierungen auf solchen Webseiten.
  • Vorsicht vor aggressiven Mahnschreiben mit Einschüchterungsstrategien von Anbietern.
  • Manipulierte YouTube-Videos verstärken den Eindruck der Rechtmäßigkeit ihrer Geldforderungen.
  • Eine Rückforderung von gezahltem Geld ist meist sehr schwierig.

Zahlreiche Verbraucher beschweren sich immer wieder bei den Verbraucherzentralen. Und auch ich bekomme hin und wieder entsprechende Anfragen. Auf der Suche nach Streaming-Anbietern gelangen viele durch Internetrecherche sie leicht an fragwürdige Angebote, die angeblich ein Streaming mit einer kostenlosen 5-Tag-Testphase anbieten. Diese wiederum verlängert sich meist  automatisch zu einem Jahresabo. Da die Seiten selten der sogenannten Button-Lösung entsprechen oder übersichtliche AGB vorhalten, teilweise sogar mit besonderen Landingpages arbeiten, die bei Verweisen von z.B. Google auf ein Abo nicht hinweisen, bei Direkteingabe der URL jedoch schon, endet dies oft mit Mahnschreiben über hunderte Euro. Die Adressen dieser Webseiten sind zahlreich und wechseln ständig, sie gleichen sich jedoch stark in der Optik.

Sogar die Verbraucherzentrale Hessen warnte unlängst vor solchen Webseiten. Teilweise funktioniert die Registrierung gar nicht vollständig. Teilweise können Verbraucher nach der Registrierung gar keine Videos anschauen. Dann denkt man natürlich als Verbraucher, dass man sich nicht weiter darum kümmern muss. Trotzdem landen plötzlich Mahnschreiben im Briefkasten.

In den AGB gibt es zahlreiche unsinnige Regelungen. Darin heißt es zum Beispiel oft, dass Minderjährige automatisch mit Zustimmung Ihrer Eltern agieren und diese das Abo zahlen müssen. Bekommt man also Schreiben von derartigen Anbietern, sollte man die Verbraucherzentralen oder gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Teil der Strategie ist übrigen die Einschüchterung. Die Mahnschreiben sind aggressiv und vermitteln den Eindruck, dass Gegenwehr ohnehin aussichtslos wäre. Dazu stellen die Anbieter sogar YouTube-Videos online. In denen erzählen angebliche Anwälte, dass die Geldforderung von einer bestimmten Seite auf jeden Fall rechtmäßig wäre. Diese Videos tauchen teilweise in den Suchergebnissen auf, wenn man den Name des Streaming Portals auf Google eingibt. Kommentare sind unter den Videos in der Regel nicht möglich. Wie wenig vertrauenswürdig das ist, kann man schon daran erkennen, dass der Rechtsanwalt keinerlei Informationen zu seiner Kanzlei gibt und oft sogar nur gebrochene Deutsch spricht. Davon bitte nicht verunsichern lassen und sinnlos Geld bezahlen. Zurückholen ist fast unmöglich!

Tags: AGBButtonGoogleInformationinternetPortalRegistrierungTestVerbraucherVerbraucherzentraleYouTube

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