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Vom Metaverse-Boom zur KI-Euphorie – ein Tech-Anwalt im Hype-Zyklus

17. Mai 2025
in Glosse / Meinung
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
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vom metaverse boom zur ki euphorie ein tech anwalt im hype zyklus

Als Rechtsanwalt, der zwischen E-Sport, Blockchain-Verträgen und SaaS-Geschäftsmodellen unterwegs ist, habe ich in den letzten Jahren so einige Tech-Hypes kommen und gehen sehen. Doch selten war der Wandel so rasant wie beim Wechsel vom Metaverse-Buzz zur aktuellen KI-Euphorie. Kaum hatten wir uns 2021 an den Gedanken gewöhnt, in virtuellen Welten Immobilien zu handeln und als Avatar ins Meeting zu gehen, klopfte schon die nächste Sau an die Tür des Dorfes: Künstliche Intelligenz. Und ich mittendrin – mit einem Bein in der virtuellen Welt, mit dem anderen im Machine-Learning-Algorithmus.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Metaverse-Hype: Boom, Buzz und Katerstimmung
2. KI-Trend 2023: Euphorie mit Fragezeichen
3. Vertragliche Anpassungen beim Technologie-Shift
4. Rechtliche Unsicherheiten bei KI – der neue Wildwest?
5. Fazit: Hypes kommen und gehen, der pragmatische Wahnsinn bleibt
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Der schnelle Wechsel von Metaverse zu Künstlicher Intelligenz prägt die aktuelle Tech-Landschaft.
  • 2021 begannen Unternehmen, in Metaverse zu investieren; 2023 zeigen Reality-Checks abnehmendes Interesse.
  • Euphorie um KI erfordert rechtliche Anpassungen in Verträgen und neue Haftungsüberlegungen.
  • Rechtliche Unsicherheiten bezüglich Urheberrechten, Haftung und Datenschutz kennzeichnen die KI-Nutzung.
  • Verträge müssen flexibel gestaltet sein, um Technologieänderungen abzufedern und Investitionsruinen zu vermeiden.
  • Juristen müssen rechtliche Rahmenbedingungen für das dynamische KI Umfeld mitgestalten und Risiken managen.
  • Technologische Hypes bieten Chancen, erfordern jedoch auch einen nüchternen Blick auf rechtliche Fallstricke.

Metaverse-Hype: Boom, Buzz und Katerstimmung

Erinnern wir uns: 2021 benannte sich Facebook in Meta um, um voll aufs Metaverse zu setzen – die nächste digitale Revolution sollte es werden, „der Nachfolger des mobilen Internets“ laut Mark Zuckerberg. Plötzlich wollten alle irgendwas im Metaverse machen. Große Unternehmen eröffneten virtuelle Niederlassungen: Eine Großbank richtete eine Lounge in Decentraland ein, Elektronikriesen veranstalteten Produkt-Launches in VR und sogar das Land Barbados plante eine diplomatische Botschaft im Metaverse. Luxusmarken verkauften virtuelle Sneaker und Designer-Handtaschen als NFTs, und in den Medien wurde das Metaverse als El Dorado für Geschäftsmodelle hochgejubelt.

Als Tech-Anwalt bedeutete das für mich: neue Vertragsklauseln für virtuelle Grundstücke, Lizenzbedingungen für Avatar-Skins und unzählige Fragen zu digitalem Eigentum. Mandanten wollten wissen, wie man virtuelle Grundstückskäufe rechtlich absichert oder wer haftet, wenn bei einer Metaverse-Hochzeit der Server abstürzt. Die Begeisterung war groß – doch die Ernüchterung ließ nicht lange auf sich warten. Während wir Juristen noch versuchten, mit Avataren Vertragsverhandlungen zu führen, stellten sich erste Reality-Checks ein: Wo blieben eigentlich die Nutzer? Viele Metaverse-Plattformen wirkten wie Geisterstädte. Die anfänglichen Besucherzahlen sanken dramatisch, virtuelle Shopping Malls blieben leer, und mancher CEO fragte sich insgeheim, warum er sich für Meetings eine klobige VR-Brille aufsetzen sollte, nur um in einer Cartoon-Konferenz zu sitzen.

2022 war wohl das Jahr des Metaverse-Hypes – und schon 2023 folgte der Metaverse-Kater. In meinem Arbeitsalltag merkte ich das deutlich: Projekte, die noch ein Jahr zuvor als „Zukunft in VR“ verkauft wurden, landeten plötzlich auf Eis. Große Player zogen den Stecker: Disney und Microsoft stampften ihre Metaverse-Pläne ein, und selbst Branchenprimus Meta kürzte die Investitionen. Ausgerechnet Mark Zuckerberg, der uns die schöne neue Horizon Worlds-Welt schmackhaft machen wollte, sprach in seinen Ansprachen plötzlich mehr von KI als vom Metaverse. Die Hype-Zyklus-Uhr hatte unerbittlich weitergetickt.

Natürlich ist das Metaverse nicht verschwunden – aber es fristet 2024 ein Nischendasein. Die Vision einer allumfassenden virtuellen Parallelwelt liegt vorerst auf Eis. Und viele Unternehmen schauen etwas betreten auf ihre digitalen Geisterstädte und ungenutzten VR-Headsets. Für uns Juristen bleibt die Lektion: Hype ist vergänglich, Vertragswerke sind geduldig. Doch keine Sorge – der nächste Boom stand ja schon bereit.

KI-Trend 2023: Euphorie mit Fragezeichen

Enter ChatGPT! Ende 2022 öffnete OpenAI die Büchse der Pandora – oder den Zauberkasten, je nach Perspektive. Plötzlich konnte jeder erleben, was generative KI draufhat: Texte schreiben, Code entwickeln, sogar Gedichte im Stil von Goethe verfassen. In Windeseile war Künstliche Intelligenz das neue Zentrum der Tech-Welt. 2023 sprechen selbst die, die gestern noch „Blockchain!“ oder „Metaverse!“ gerufen haben, nun atemlos von Machine Learning, Deep Learning und der nächsten AGI (Allgemeinen KI).

Für mich als technologieaffinen Rechtsanwalt bedeutete die KI-Welle erneut: Einarbeitung in ein neues Feld – und zwar flott. Mandanten kamen mit glänzenden Augen: „Wir wollen unser SaaS-Produkt mit KI pimpen – was müssen wir rechtlich beachten?“ oder „Können wir Vertragsentwürfe von einer KI erstellen lassen? Spart uns das den Anwalt?“ (kleiner Tipp: meistens nein, zumindest noch nicht 😉). Jeder wollte plötzlich „AI inside“ im Pitch Deck stehen haben. Ein Start-up, das gestern eine Blockchain-Plattform bauen wollte, präsentiert mir heute stolz seinen Pivot zum KI-Startup. Der Hype-Zyklus dreht sich weiter.

Die Euphorie rund um KI ist spürbar – und durchaus verständlich. Anders als manch virtuelle Welt liefert KI sofort greifbare Ergebnisse. ChatGPT & Co. erhöhen die Produktivität, automatisieren Kundenservice, erstellen Marketingtexte auf Knopfdruck. Investoren wittern das nächste große Ding, Gründer tauschen im LinkedIn-Profil „Web3-Enthusiast“ gegen „AI Entrepreneur“. Doch die Medaille hat, wie immer, zwei Seiten: Wo rasante Innovation ist, lauern rechtliche Unsicherheiten bei der KI-Nutzung.

Beispiel gefällig? Wenn ein KI-Modell aus Unmengen von Internetdaten lernt, ist oft unklar, ob dabei Urheberrechte verletzt werden. Wer haftet, wenn die schlaue Software mal kompletten Unsinn verzapft oder – schlimmer – diskriminierende Entscheidungen trifft? Was ist mit Datenschutz, wenn Geschäftsgeheimnisse versehentlich in eine Cloud-KI eingegeben werden? Plötzlich diskutieren wir Anwälte über Algorithmus-Audits, über Haftungsfragen für autonome Systeme und darüber, ob ein von KI geschriebener Code überhaupt patentierbar oder urheberrechtlich schützbar ist. Die juristische Landschaft wird durch den KI-Trend mindestens so aufgewirbelt wie damals durch das Internet selbst. Für Mandanten bedeutet das: tolle neue Möglichkeiten, aber auch ein ganzer Strauß an neuen Rechtsrisiken.

Vertragliche Anpassungen beim Technologie-Shift

Was tut man nun als Gründer oder Unternehmer, der zwischen all diesen Trends navigieren muss? Aus meiner juristischen Perspektive lautet ein wichtiges Stichwort: vertragliche Anpassung bei Technologie-Shift. Konkret: Verträge sollten so flexibel gestaltet sein, dass ein Wechsel der zugrundeliegenden Technologie nicht gleich das ganze Geschäftsmodell lahmlegt. Wer 2021 einen mehrjährigen Entwicklungsvertrag nur für ein VR-Projekt abgeschlossen hat, stand 2023 vielleicht vor einem Problem, als die Firma plötzlich auf KI umschwenken wollte. Idealerweise baut man in Verträge Änderungsklauseln ein – etwa Optionsrechte, neue Technologien einzubeziehen, oder zumindest faire Ausstiegsklauseln, falls ein Projekt wegen eines Trendwechsels eingestellt wird. So lassen sich teure Konflikte oder sogar Investitionsruinen vermeiden, wenn der Hype den Kurs ändert.

Ich habe Mandanten geraten, bei allem Trend-Enthusiasmus einen kühlen Kopf zu bewahren: Heute Metaverse, morgen KI, und wer weiß – übermorgen vielleicht Quantum Computing oder Web4.0. Wichtig ist, Verträge und AGB so zu formulieren, dass Kernleistungen und Pflichten auch dann noch Sinn ergeben, wenn die Technik sich wandelt. Ein bisschen Technologie-Agnostizismus in Vertragswerken schadet nicht. Schließlich soll der Vertrag das Geschäftsmodell stützen und nicht an ein Buzzword ketten. Dieses vorausschauende Denken mag nicht so aufregend klingen wie die neueste Tech-Demo, bewahrt aber vor späteren rechtlichen Bauchlandungen.

Rechtliche Unsicherheiten bei KI – der neue Wildwest?

So faszinierend die KI-Anwendungen sind, so unklar sind derzeit noch viele rechtliche Fragen. Als der KI-Trend Anfang 2023 Fahrt aufnahm, fühlte es sich ein wenig an wie im digitalen Wilden Westen: Alles schien möglich, Regeln waren kaum vorhanden. Rechtliche Unsicherheiten bei der KI-Nutzung sind zum Dauerthema geworden. Ein paar Beispiele aus meiner Praxis:

  • Urheber- und Persönlichkeitsrechte: KI-Systeme generieren Bilder, Texte oder Musik. Doch wem gehört das Ergebnis? Dem Nutzer, der KI oder gar niemandem? Und was, wenn die KI geschütztes Material „remixt“, ohne dass es jemand merkt? Hier bewegen wir uns in Grauzonen, die Gerichte und Gesetzgeber erst noch austarieren müssen. Erste Fälle zu KI-Kunst und Datenklau beim Training sind bereits anhängig – die Rechtsentwicklung bleibt spannend.
  • Haftung und Verantwortung: Ein KI-gestützter Chatbot gibt einem Kunden falsche Auskunft, die zu finanziellem Schaden führt. Wer haftet? Der Hersteller der KI, der Anbieter des Dienstes oder der Benutzer, der es einsetzt? Aktuell fehlen klare gesetzliche Haftungsregeln für solche Konstellationen. Als Anwalt empfehle ich meinen Mandanten daher, vertraglich genau festzulegen, wer welches Risiko trägt und wie man mit KI-Fehlern umgeht – etwa durch Haftungsbeschränkungen oder deutliche Hinweise auf die experimentelle Natur der KI.
  • Datenschutz und Compliance: Die Nutzung von KI wirft heikle Datenschutzfragen auf. Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten in eine KI-Plattform einspeist (sei es zur Analyse oder zum Training), kann das schnell mit der DSGVO kollidieren. Privacy by Design wird plötzlich praktisch relevant: Man muss sicherstellen, dass keine sensiblen Daten unkontrolliert in irgendwelchen KI-Modellen landen. Zudem erlassen Aufsichtsbehörden erste Leitlinien für den KI-Einsatz, und die EU arbeitet an einer KI-Verordnung, die bestimmte Anwendungen regulieren will. Hier heißt es für Unternehmen: aufmerksam die Entwicklungen verfolgen und frühzeitig Compliance-Maßnahmen ergreifen.

Für technologieaffine Juristen ist diese Gemengelage einerseits herausfordernd – man bewegt sich oft auf Neuland ohne festes Geländer – andererseits aber ungemein spannend. Jeder Tag bringt neue Fragen, auf die es (noch) keine eindeutigen Antworten gibt. Unsere Aufgabe ist es, rechtliche Rahmen mitzugestalten, Risiken abzuwägen und unseren Mandanten einen sicheren Pfad durch die Innovation zu bahnen. Es fühlt sich ein bisschen an, als würde man ein Raumschiff durch unbekanntes Gebiet lotsen: man hat zwar navigatorisches Know-how (Gesetze, Verträge, Erfahrung), aber die Sterne am Himmel ändern ständig ihre Position.

Fazit: Hypes kommen und gehen, der pragmatische Wahnsinn bleibt

Ob Metaverse, Blockchain, Esport oder KI – die Tech-Branche liebt ihre Hype-Zyklen. Für Gründer und Unternehmen bedeutet das einerseits enorme Chancen, andererseits die Gefahr, dem Trend hinterherzuhecheln und dabei zu stolpern. Technologische Geschäftsmodelle brauchen daher beides: die visionäre Energie, um Neues auszuprobieren, und den nüchternen Blick eines Juristen, um Fallstricke zu meiden. Als Anwalt in diesem Feld erlebe ich hautnah mit, wie sich Begeisterung und Ernüchterung abwechseln.

Mit einem Augenzwinkern kann ich sagen: Langweilig wird es nie! Heute verhandle ich vielleicht einen Vertrag über virtuelle Immobilien im Metaverse, morgen diskutiere ich die Nutzungsbedingungen einer KI-Plattform. Meine Arbeitswelt bleibt durch diese Trends aufregend und fordernd zugleich. Wichtig ist, sich nicht vom Buzzword-Bingo verrückt machen zu lassen, sondern jeden Hype mit gesundem Menschenverstand und solidem Rechtswissen zu begleiten. So lassen sich Innovationen genießen, ohne gleich in die rechtliche Falle zu tappen.

Am Ende des Tages zeigt sich: Hype hin oder her – gefragt sind flexible Verträge, Weitsicht und die Fähigkeit, schnell dazuzulernen. Dann kann der nächste Trend kommen. Meine VR-Brille steht jedenfalls griffbereit neben dem Stapel neuer KI-Verträge auf meinem Schreibtisch – man weiß ja nie, welche technologische Mode als Nächstes vorbeischaut. 😉

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

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