• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Website-Entwicklungsvertrag & AGB für Webdesigner

Anwaltliche Beratung im IT-Recht

13. November 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
contract 1332817 1280 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Abnahme ist der kritischste Moment im Webdesign-Projekt; klare Kriterien sind unerlässlich.
  • Definiert eindeutige Vertragspunkte für Responsive Design und Browser-Kompatibilität.
  • Trennt Webdesign- und Hosting-Verträge zur Vermeidung von Haftungsfragen.
  • Regelt den Umfang und die Frequenz von Wartungsleistungen und Updates.
  • Berücksichtigt rechtliche Aspekte bei der Wahl des Content-Management-Systems.
  • Setzt Änderungsmanagement mit klaren Prozessen und Preisregelungen um.
  • Ein durchdachter Website-Entwicklungsvertrag ist die Basis für den Erfolg von Webdesign-Projekten.

Als ich letztens mit einem langjährigen Mandanten über seine Webdesign-Projekte sprach, mussten wir beide schmunzeln: Vor 25 Jahren, als ich mit JustGamers meine erste Gaming-Website gründete, bestand Webdesign noch aus statischen HTML-Seiten und blinkenden GIFs. Von Spieletests auf simplen Websites bis hin zu modernen, komplexen Webanwendungen – ich habe die gesamte Entwicklung des Webs hautnah miterlebt. Heute entwickeln Webdesigner komplexe digitale Ökosysteme, und die rechtlichen Herausforderungen sind entsprechend gewachsen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Die häufigsten Fallstricke bei Webdesign-Verträgen
1.1. Die Abnahme-Falle
1.2. Responsive Design und Browser-Kompatibilität
2. Hosting und Wartung rechtlich absichern
2.1. Die Hosting-Falle
2.2. Wartung und Updates
3. Rechtliche Besonderheiten bei Content-Management-Systemen
4. Open Source vs. Proprietäre Systeme
5. Schulung und Einweisung
6. Praxistipps für Webdesigner
7. 3. Rechtliche Absicherung der Inhalte – Regelungen zur Content-Beschaffung – Verantwortlichkeiten für Texte und Bilder – Datenschutzrechtliche Aspekte – SEO-Vereinbarungen
8. Fazit
8.1. Author: Marian Härtel

Die häufigsten Fallstricke bei Webdesign-Verträgen

Ein Beispiel aus meiner Kanzlei verdeutlicht die Problematik besonders gut: Ein Webdesigner hatte einen „wasserdichten“ Vertrag aus dem Internet verwendet. Als der Kunde nach Fertigstellung der Website plötzlich ein komplettes Redesign forderte, weil ihm das Design „nicht mehr gefiel“, fehlten klare Regelungen zur Abnahme und zu Änderungswünschen. Was als kleines Projekt begann, entwickelte sich zu einem kostspieligen Rechtsstreit.

Die Abnahme-Falle

Nach fast 20 Jahren Rechtsberatung im Digitalbereich und 25 Jahren Erfahrung als Unternehmer weiß ich: Die Abnahme ist der kritischste Moment im Webdesign-Projekt. Hier meine wichtigsten Empfehlungen:

– Definiert klare Abnahmekriterien
– Legt einen strukturierten Abnahmeprozess fest
– Plant Testphasen ein
– Regelt den Umgang mit Mängeln und Nachbesserungen

Responsive Design und Browser-Kompatibilität

Als jemand, der selbst eine Gaming-Website von Grund auf aufgebaut hat, weiß ich: Die technischen Spezifikationen sind entscheidend. Heute reicht es nicht mehr, dass eine Website „funktioniert“ – sie muss auf allen Geräten und in allen gängigen Browsern optimal dargestellt werden.

Wichtige vertragliche Regelungen hierzu:
– Konkrete Definition der unterstützten Geräte und Browser
– Klare Festlegung der Bildschirmauflösungen
– Vereinbarung über Performance-Standards
– Regelungen zur künftigen Browser-Kompatibilität

Hosting und Wartung rechtlich absichern

Die Hosting-Falle

Ein häufiges Szenario aus meiner Praxis: Der Webdesigner hostet „nebenbei“ die Websites seiner Kunden. Wenn dann technische Probleme auftreten oder der Server ausfällt, stellt sich die Haftungsfrage. Meine Empfehlungen:

– Trennt Webdesign- und Hosting-Verträge
– Definiert klare Service Level Agreements (SLAs)
– Regelt Backup und Datensicherung
– Legt Reaktionszeiten bei Störungen fest

Wartung und Updates

Als ehemaliger Betreiber einer Gaming-Website weiß ich, wie wichtig regelmäßige Updates sind. Im Vertrag sollten geregelt sein:
– Umfang der Wartungsleistungen
– Update-Zyklen für CMS und Plugins
– Regelungen zur Sicherheit
– Kostentransparenz bei außerplanmäßigen Updates

Rechtliche Besonderheiten bei Content-Management-Systemen

Open Source vs. Proprietäre Systeme

Die Wahl des CMS hat weitreichende rechtliche Implikationen:
– Lizenzrechtliche Aspekte bei Open-Source-Systemen
– Regelungen zu Custom-Entwicklungen
– Vereinbarungen zur Weiterentwicklung
– Dokumentationspflichten

Schulung und Einweisung

Ein oft übersehener Aspekt:
– Umfang der Schulungsleistungen
– Dokumentationspflichten
– Support-Vereinbarungen
– Regelungen zur Nutzer-Administration

Praxistipps für Webdesigner

Nach zwei Jahrzehnten Rechtsberatung und eigener Erfahrung als Website-Betreiber hier meine wichtigsten Tipps:

1. Projektphasen klar definieren
– Konzeption und Design
– Entwicklung und Programmierung
– Testing und Qualitätssicherung
– Launch und Nachbetreuung

2. Änderungsmanagement etablieren
– Strukturierte Change-Request-Prozesse
– Klare Preisregelungen für Änderungen
– Dokumentation von Änderungswünschen
– Zeitliche Auswirkungen berücksichtigen

3. Rechtliche Absicherung der Inhalte
– Regelungen zur Content-Beschaffung
– Verantwortlichkeiten für Texte und Bilder
– Datenschutzrechtliche Aspekte
– SEO-Vereinbarungen

Fazit

Als Rechtsanwalt, der selbst den Weg vom einfachen Webmaster zum Unternehmer gegangen ist, kann ich nur betonen: Ein durchdachter Website-Entwicklungsvertrag ist keine Bürokratie, sondern die Basis für erfolgreiche Projekte. Er gibt beiden Seiten die Sicherheit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Entwicklung großartiger Websites.

Braucht ihr Unterstützung bei der Gestaltung eurer Webdesign-Verträge? Als Rechtsanwalt mit eigener Erfahrung in der Digitalbranche verstehe ich nicht nur die rechtliche Seite, sondern auch eure praktischen Herausforderungen. Lasst uns gemeinsam Vertragsstrukturen entwickeln, die zu euren Projekten passen und euch rechtlich absichern.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: Was tun bei Strikes auf Social Media?

Urheberrecht
21. Januar 2025

Content Creator auf Plattformen wie Instagram, YouTube oder Twitch sehen sich zunehmend mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, die weit über die...

Mehr lesenDetails

Mobile Games als Dienstleistungskommission – Umsatzsteuer zurück holen?

30. Juni 2020

Der Verkauf von Mobilegames oder auch von In-App-Verkäufen von Computerspielen über Appstores stellt umsatzsteuerrechtlich eine Dienstleistungskomission dar. Das hat das...

Mehr lesenDetails

Onlinehändler: Informationen über Garantiebedingungen

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
13. März 2019

Ein beliebtes Abmahnthema für Onlinehändler, sei es im eigenen Onlineshop oder auf Handelsplattformen wie Amazon und/oder eBay ist immer wieder...

Mehr lesenDetails

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot

Rechtsanwalt Härtel im Metaverse – also irgendwie: Der Chatbot
12. Januar 2023

KI sind aktuell ja in aller Munde. Und alles technisch interessierter Rechtsanwalt, der selber ein IT-Nerd ist und vor allem...

Mehr lesenDetails

Ein frohes Fest und ein Blick auf ein aufregendes Jahr

Frohes Weihnachten allen
23. Dezember 2023

Liebe Leserinnen und Leser, in der besinnlichen Weihnachtszeit möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen ein frohes und friedvolles Fest...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteil zur DSGVO: Konsequenzen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
15. Mai 2023

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Art und Weise, wie Unternehmen personenbezogene Daten handhaben, grundlegend verändert. Sie hat neue Standards für...

Mehr lesenDetails

Kein Google-Löschungsanspruch aus DSGVO

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
14. Februar 2019

Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass sich aus der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch gegen Google auf Löschung eines Suchtreffers zu einem...

Mehr lesenDetails

Keine Quellensteuer bei Onlinewerbung

Risiko Sozialversicherungs / Steuerprüfung für Streamer, Esportler u.a.
25. März 2019

Vor kurzem ging das Thema Quellensteuer bei Onlinewerbung, wie bei Google Ads, noch durch alle Munde. Auch bei mir findet...

Mehr lesenDetails

Achtung mit Black Friday Werbung!

Achtung mit Black Friday Werbung!
19. November 2018

Diese Woche geht es wieder los. Gefühlt jeder Händler hat eine Rabattaktion mit irgendwie mit der Farbe "Schwarz" assoziiert wird....

Mehr lesenDetails
SAFE (Simple Agreement for Future Equity)

SAFE (Simple Agreement for Future Equity)

15. Oktober 2024

Ein Simple Agreement for Future Equity (SAFE) ist ein Finanzierungsinstrument, das entwickelt wurde, um Startups eine einfachere und flexiblere Möglichkeit...

Mehr lesenDetails
Material Adverse Change (MAC) Clause

Material Adverse Change (MAC) Clause

15. Oktober 2024
Schriftliches Vorverfahren

Schriftliches Vorverfahren

30. Juni 2023
Zivilprozessordnung (ZPO)

Zivilprozessordnung (ZPO)

25. Juni 2023
Federal Council

Federal Council

30. Juni 2023

Podcast Folgen

86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024

In this personal and engaging episode, the experienced IT and media lawyer delves deep into the gray area of his...

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

AI in law: opportunities, risks and regulation – the IT Media Law Podcast Episode 3

24. September 2024

Welcome to the third episode of our podcast "IT Media Law"! In this episode, we delve into the fascinating world...

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024

This insightful podcast episode takes an in-depth look at the startup and innovation landscape in Germany and Europe. The discussion...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung