• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister

Welche Alternativen zu SPVs gibt es für Startups?

13. Dezember 2024
bqrsmevl 400x400

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026
iStock 1405433207 scaled

Rechtliche Fallstricke bei Revenue-Based Financing für Startups

12. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

9. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

8. Februar 2026
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Welche Alternativen zu SPVs gibt es für Startups?

13. Dezember 2024
in Sonstiges
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Agile Entwicklung und Festpreisprojekte: Vertragsrechtliche Herausforderungen für IT-Dienstleister

Gestern habe ich den Beitrag Projektgesellschaften und SPVs im Startup-Bereich: Strukturierung, Vorteile und rechtliche Herausforderungen veröffentlicht. Darin habe ich die Vorteile und Herausforderungen von Special Purpose Vehicles (SPVs) für Startups beleuchtet und gezeigt, wie diese Strukturen gezielt eingesetzt werden können, um Investoren anzusprechen und Risiken zu minimieren. Doch SPVs sind nicht immer die beste oder einzige Lösung. Je nach Geschäftsmodell, Finanzierungsbedarf und rechtlichen Rahmenbedingungen können auch andere Alternativen sinnvoll sein.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Interne Projektstrukturierung innerhalb der bestehenden Gesellschaft
2. Joint Ventures
3. Nutzung von Treuhandstrukturen
4. Vertragsbasierte Kooperationen
5. Nutzung von Tochtergesellschaften statt SPVs
6. Crowdfunding-Plattformen als Alternative zur direkten Beteiligung
7. Fazit: Welche Struktur passt am besten?
7.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • SPVs bieten Startups Vorteile, sind jedoch nicht die einzige Lösung für Investoren und Risiken.
  • Interne Projektstrukturierung kann kostengünstig sein, hat aber Nachteile bei der Risikotrennung.
  • Joint Ventures ermöglichen die Teilhabe an Ressourcen und teilen finanzielle Risiken zwischen Partnern.
  • Treuhandstrukturen bieten Flexibilität, aber eingeschränkte Transparenz und Haftung für Investoren.
  • Vertragsbasierte Kooperationen sind kosteneffizient, aber bei Streitigkeiten riskanter.
  • Tochtergesellschaften ermöglichen strategische Integration, erfordern aber höhere Verwaltungskosten.
  • Crowdfunding kann eine breitere Basis für Kapitaleinwerbung bieten, jedoch weniger Kapitalmenge.

In diesem Beitrag stelle ich verschiedene Alternativen zu SPVs vor, die Startups in Betracht ziehen können, wenn sie Projekte strukturieren, Investoren einbinden oder Risiken isolieren möchten. Jede dieser Optionen bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Interne Projektstrukturierung innerhalb der bestehenden Gesellschaft

Anstatt eine separate Gesellschaft zu gründen, können Startups Projekte auch intern strukturieren, indem sie diese als eigenständige Abteilungen oder Kostenstellen innerhalb der bestehenden Gesellschaft führen. Diese Methode ist besonders geeignet für kleinere Projekte oder solche mit geringem Risiko.

Vorteile:
– Keine zusätzlichen Gründungskosten oder Verwaltungsaufwände.
– Einfachere Buchhaltung und Steuererklärungen.
– Direkte Kontrolle über alle Projekte innerhalb der Hauptgesellschaft.

Nachteile:
– Keine Risikotrennung: Verluste aus einem Projekt können das gesamte Unternehmen belasten.
– Schwieriger für Investoren, sich gezielt an einem Projekt zu beteiligen.
– Weniger Transparenz bei der Bewertung einzelner Projekte.

Beispiel:
Ein Startup entwickelt neben seinem Hauptprodukt eine neue App. Anstatt eine separate Gesellschaft zu gründen, wird das Projekt als eigene Abteilung geführt. Die Einnahmen und Ausgaben der App werden intern getrennt erfasst, bleiben aber Teil der Hauptgesellschaft.

Joint Ventures

Ein Joint Venture (JV) ist eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehr Unternehmen zur Durchführung eines spezifischen Projekts. Dabei wird häufig eine eigene Gesellschaft gegründet, die von den Partnern gemeinsam betrieben wird. Im Vergleich zu einer reinen SPV-Gründung bietet ein JV den Vorteil, dass mehrere Parteien ihre Ressourcen bündeln können.

Vorteile:
– Gemeinsame Nutzung von Know-how und Ressourcen.
– Geteilte finanzielle Risiken zwischen den Partnern.
– Attraktiv für strategische Partnerschaften mit etablierten Unternehmen.

Nachteile:
– Komplexe Vertragsgestaltung erforderlich.
– Potenzielle Konflikte zwischen den JV-Partnern.
– Langwierige Entscheidungsprozesse durch mehrere Beteiligte.

Beispiel:
Ein Startup im Bereich künstliche Intelligenz gründet gemeinsam mit einem etablierten IT-Unternehmen ein Joint Venture zur Entwicklung einer neuen Plattform. Beide Partner bringen Kapital und technisches Know-how ein, während die Risiken geteilt werden.

Nutzung von Treuhandstrukturen

Treuhandmodelle bieten eine Möglichkeit, Vermögenswerte oder Projekte rechtlich getrennt zu verwalten, ohne eine eigene Gesellschaft zu gründen. Dabei wird ein Treuhänder eingesetzt, der das Projekt oder bestimmte Vermögenswerte im Namen des Unternehmens verwaltet.

Vorteile
– Kostengünstiger als die Gründung einer eigenen Gesellschaft.
– Flexibilität bei der Verwaltung von Vermögenswerten.
– Geeignet für zeitlich begrenzte Projekte.

Nachteile:
– Eingeschränkte Transparenz für Investoren.
– Abhängigkeit vom Treuhänder.
– Keine vollständige Haftungsbegrenzung wie bei einer eigenständigen Gesellschaft.

Beispiel:
Ein Startup überträgt die Verwaltung eines Immobilienprojekts an einen Treuhänder, der im Auftrag des Unternehmens handelt. Die Einnahmen aus dem Projekt fließen direkt an das Startup zurück.

Vertragsbasierte Kooperationen

Anstelle einer eigenen Gesellschaft können Startups auch auf vertragliche Kooperationen setzen, um Projekte mit Partnern oder Investoren umzusetzen. Diese Methode ist besonders geeignet für kleinere Vorhaben oder Partnerschaften mit klar definierten Zielen.

Vorteile:
– Keine Gründungskosten oder administrativen Aufwände.
– Flexibilität bei der Gestaltung von Vereinbarungen.
– Schnelle Umsetzung möglich.

Nachteile:
– Höheres Risiko bei Streitigkeiten, da keine klare rechtliche Trennung besteht.
– Weniger geeignet für komplexe oder langfristige Projekte.
– Eingeschränkte Attraktivität für institutionelle Investoren.

Beispiel:
Ein Startup schließt mit einem externen Entwicklerteam einen Kooperationsvertrag zur Erstellung einer neuen Softwarelösung ab. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Software werden gemäß vertraglicher Vereinbarung aufgeteilt.

Nutzung von Tochtergesellschaften statt SPVs

Anstelle einer speziell für ein Projekt gegründeten SPV kann auch eine reguläre Tochtergesellschaft genutzt werden, die langfristig in das Unternehmensportfolio integriert bleibt. Dies ist besonders sinnvoll, wenn das Projekt strategisch wichtig ist und langfristig betrieben werden soll.

Vorteile:
– Langfristige Integration in die Unternehmensstruktur möglich.
– Volle Kontrolle über die Tochtergesellschaft durch das Mutterunternehmen.
– Geeignet für strategische Geschäftsfelder mit hohem Wachstumspotenzial.

Nachteile:
– Höhere Kosten und administrativer Aufwand im Vergleich zu internen Lösungen.
– Komplexere Steuerstruktur bei mehreren Gesellschaften.
– Weniger Flexibilität bei kurzfristigen Projekten.

Beispiel:
Ein Fintech-Unternehmen gründet eine Tochtergesellschaft für die Entwicklung einer neuen Zahlungsplattform. Die Tochtergesellschaft bleibt langfristig Teil des Unternehmensverbunds und wird später möglicherweise ausgegliedert oder verkauft.

Crowdfunding-Plattformen als Alternative zur direkten Beteiligung

Für Startups, die Kapital für spezifische Projekte benötigen, kann auch Crowdfunding eine Alternative sein. Hierbei wird Kapital von vielen kleinen Anlegern gesammelt, ohne dass diese direkt Anteile am Unternehmen erwerben müssen.

Vorteile:
– Breite Kapitalbasis ohne Abgabe von Kontrollrechten.
– Geringere rechtliche Komplexität im Vergleich zu SPVs oder Joint Ventures.
– Zusätzlicher Marketingeffekt durch öffentliche Kampagnen.

Nachteile:
– Begrenzte Kapitalmenge im Vergleich zu institutionellen Investoren.
– Hoher Kommunikationsaufwand mit einer Vielzahl von Anlegern.
– Regulatorische Anforderungen bei größeren Summen (z.B. Prospektpflicht).

Beispiel:
Ein Gaming-Startup startet eine Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung eines neuen Spiels. Die Unterstützer erhalten exklusive Inhalte oder Vorabzugänge anstelle von Unternehmensanteilen.

 

Fazit: Welche Struktur passt am besten?

Die Wahl der richtigen Struktur hängt maßgeblich von den individuellen Anforderungen des Startups ab – einschließlich des Projekts selbst, der gewünschten Risikoverteilung und der Zielgruppe der Investoren. Während SPVs in vielen Fällen eine effektive Lösung darstellen können, gibt es zahlreiche Alternativen wie interne Strukturen, Joint Ventures oder Treuhandmodelle, die je nach Kontext sinnvoller sein können.

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht unterstütze ich Startups dabei, die passende Struktur für ihre Projekte zu finden und rechtssicher umzusetzen – sei es durch die Gründung einer SPV oder durch alternative Lösungen wie vertragliche Kooperationen oder steueroptimierte Organschaften. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, um Ihre unternehmerischen Ziele effizient und rechtssicher zu erreichen!

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Anti-Cheat-Software vs. Datenschutz: Rechtliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Anti-Cheat-Software vs. Datenschutz: Rechtliche Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten
14. Mai 2025

Moderne Mehrspieler-Games kämpfen täglich gegen Cheating – unerlaubte Tricks oder Hacks, mit denen sich einzelne Spieler einen unfairen Vorteil verschaffen....

Mehr lesenDetails

GmbH in Deutschland oder Auslandsholding? Entscheidungshilfe für Startups 2025

GmbH in Deutschland oder Auslandsholding? Entscheidungshilfe für Startups 2025
24. Mai 2025

Viele deutsche Gründer mit globalen Ambitionen stellen sich die Frage, ob sie ihr Startup als deutsche GmbH gründen oder gleich...

Mehr lesenDetails

Geoblocking-Verordnung und Kauf auf Rechnung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
26. März 2019

Ob Onlinedienste, Apps, SaaS-Anbieter, Hostingprovider, Onlineshops oder sonstige Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten: Seit Ende letztens...

Mehr lesenDetails

Achtung: Jeder Handwerker/Dienstleister sollte dieses EuGH-Urteil kennen!

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
22. Mai 2023

Wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht: EuGH-Urteil zum Widerrufsrecht Erinnerung an alle: Letzten Samstag habe ich einen bedeutenden Artikel (Link: hier) veröffentlicht,...

Mehr lesenDetails

Welche Portale, Änderungen und Förderungen werden 2025 eingeführt? Teil 2

Welche Portale, Änderungen und Förderungen werden 2025 eingeführt? Teil 3
27. Dezember 2024

Allgemeine Gesetzesänderungen für Startups in 2025 findet man zusätzlich in diesem Post. Den ersten des Posts findet man hier. Den...

Mehr lesenDetails

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog

Mehr als 1500 Artikel auf dem Blog
11. Dezember 2019

Inzwischen gibt es hier auf dem Blog mehr als 1500 Artikel zu den Themen IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und alles, was...

Mehr lesenDetails

Joint Development Agreements im Innovationssektor: Rechtliche Grundlagen, Haftungsfragen und Schutzrechte im Überblick

Joint venture
5. März 2025

Die zunehmende Bedeutung innovativer Kooperationsprojekte im Wettbewerb erfordert eine verlässliche vertragliche Basis, die alle Beteiligten absichert und klare Regelungen trifft....

Mehr lesenDetails

Professionelle Dienstleistungen im Esport nutzen

Ein schwarzer Hintergrund mit einer weißen Gedankenblase.
30. Januar 2020

Warum ist es wichtig, dass man als Esport Team or Spieler professionelle Dienstleistungen und Berater nutzt um auch professionelle aufzutreten?...

Mehr lesenDetails

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden

LSG Celle: Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden
8. März 2023

Das Landessozialgericht Celle hat in der 2. Instanz in einer spannende Entscheidung zur sogenannten Künstlersozialabgabe eine Rechtsfrage entschieden, die auch...

Mehr lesenDetails
bqrsmevl 400x400
Sonstiges

Manipulierte QR-Codes und Quishing

27. Februar 2026

QR-Codes gehören längst zum Alltag: Sie erleichtern das Öffnen von Webseiten, das Zahlen per Smartphone oder den Zugriff auf digitale...

Mehr lesenDetails
KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

KI-Agenten als autonome Vertragspartner?

26. Februar 2026
Platform Cooperatives als Finanzierungs- und Geschäftsmodell

AI-Training-Daten als Vermögenswert: Bilanzierung, IP-Strategie und Exit-Faktor

25. Februar 2026
Streaming-Setup, Influencer und Vertragsrecht

Influencer: Wann aus Marketing plötzlich Handelsvertreterrecht wird

18. Februar 2026
Insolvenzverwalter und Zugang zu Finanzamtdaten?

NRW prüft Influencer – und plötzlich gelten ganz normale Regeln?

12. Februar 2026

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Mehr lesenDetails
Legal challenges when implementing confidential computing: data protection and encryption in the cloud

Smart Contracts und Blockchain

22. Dezember 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung