• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Onlinehandel

E-commerce Richtlinie und Umsatzsteuer

21. Dezember 2018
in Onlinehandel
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
electronic commerce 384x192 1
Wichtigste Punkte
  • Ab nächstem Jahr treten Änderungen im Umsatzsteuergesetz aufgrund der E-Commerce Richtlinie in Kraft.
  • Das Bestimmungslandprinzip verpflichtet Online-Händler zur Bestimmung des Wohnsitzes von Nichtunternehmern.
  • Neue Regelungen in § 3a Abs. 5 UStG erleichtern den Handel für kleine Anbieter wie eBay-Händler.
  • Eine Vereinfachung der Rechnungsstellung wird durch § 14 Abs. 7 UStG ab 2019 eingeführt.
  • Das Mini-One-Stop-Shop Verfahren erlaubt die Einhaltung von Heimatlandvorschriften bei Umsätzen in anderen Mitgliedstaaten.
  • Kleinunternehmen können künftig eine zusammengefasste Steuererklärung für Auslandsumsätze einreichen.
  • Steuerberater und Computersoftware werden die neuen Anforderungen unterstützen und umsetzen.

Ab nächsten Jahr gibt es aufgrund der ersten Umsetzungen der E-Commerce Richtlinie ein paar weitere Änderungen im Umsatzsteuergesetz, die vor allem auch für kleiner Online-Händler sehr relevant sein können.

Mit dem Bestimmungslandprinzip ist man inzwischen verpflichtet, den Wohnsitz von Nichtunternehmers zu bestimmen. Die ist aber gerade für kleinere Händler, z. B. auf eBay, durchaus eine Herausforderung. Mit der ersten Umsetzung der E-Commerce Richtlinie der EU wird es drei neue Sätze in § 3a Abs. 5 Satz 3-5 des Umsatzsteuergesetzes geben. Auch wird es in § 14 Abs. 7 Satz 3 UStG eine Vereinfachung der Rechnungsstellung geben. Die neuen Regelungen sehen vor, dass das Bestimmungslandprinzip nicht anzuwenden ist, wenn der leistende Unternehmer in nur einem Mitgliedstaat ansässig ist und der Gesamtbetrag der Entgelte aus sonstigen Leistungen an in § 3a Abs. 5 Satz 1 UStG bezeichnete Empfänger, 10.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG).

Bei der Rechnungsstellung können ab 2019 die Vorschriften des Heimatlandes befolgt werden, wenn für in anderen Mitgliedstaaten steuerbare Umsätze der „Mini-One-Stop-Shop“ genutzt wird.

Die Neufassung der § 18 Nr. 4c und 4d UStG wird Kleinunternehmen zukünftig Unternehmern das Recht zugestanden, eine zusammengefasste Steuerklärung der entsprechenden Auslandsumsätze, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz, durch Datenfernübertragung bis zum 20. Tag nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums dem Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Auch hier sollte in natürlich ein versierter Steuerberater behilflich sein. Die einschlägigen Computerprogramme werden die Änderungen aber sicher auch schnell umsetzen.

Tags: ComputerComputerprogrammEBayGesetzeSteuerberaterUmsatzsteuer

Beliebte Beträge

B2B-Verträge: Link-Verweis auf AGB reicht aus

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
27. März 2023

Da ich viele Softwareverträge erstelle, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob und wie AGB in derartige Verträge eingebunden...

Mehr lesenDetails

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?

KI und Vertragsgeneratoren für AGB – Eine Chance für Standardverträge oder ein Risiko für Ihr Unternehmen?
9. Mai 2023

KI und Vertragsgeneratoren – die Zukunft der AGB-Erstellung? In der heutigen digitalen Welt sind Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prozesse...

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails

Archive.org: Eintrag muss nach Unterlassungserklärung nicht entfernt werden

Wettbewerbsrecht
2. März 2023

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens eine Unterlassungserklärung abzugeben. Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen zwei...

Mehr lesenDetails

Wann kommt der Vertrag im Onlineshop oder bei SaaS-Diensten zustande

Handelsbrauch
25. Juni 2024

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Onlineshops und bei SaaS-Diensten ist für Anbieter von großer Bedeutung. Denn davon hängt ab, ab wann die AGB wirksam einbezogen...

Mehr lesenDetails

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung

Kein verlängertes Widerrufsrecht wegen fehlender Rufnummer in der Widerrufsbelehrung
6. Mai 2024

Das Landgericht Arnsberg hat in seinem Urteil vom 22.02.2024 (Az. 4 O 273/23) entschieden, dass das Fehlen einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht zu einer Verlängerung der...

Mehr lesenDetails

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten

Widerrufsrecht bei Verkäufen von Blockchain-Inhalten
22. Dezember 2022

Gerade Inhalte von Blockchain-Anbietern, seien es Coins diverser Art, Utility Token, Security Token oder NFT werden ja in aller Regel...

Mehr lesenDetails

Kündigungsbutton muss ohne Login möglich sein

Onlinedienste: Kündigungsbutton nicht vergessen!
23. September 2024

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in seinem Endurteil vom 30.07.2024 (Az. 3 U 2214/23) wichtige Klarstellungen zur Gestaltung des Kündigungsbuttons gemäß...

Mehr lesenDetails

Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce

Automatisierte Preisgestaltung und Dynamic Pricing im E‑Commerce
2. April 2025

In der digitalen Wirtschaft gehören automatisierte Preisgestaltung und sogenannte Dynamic Pricing-Strategien inzwischen zum Alltag. Ob beim Online-Shopping, bei Flugbuchungen oder...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Was liebe ich an meinem Job?
Was liebe ich an meinem Job?
Blockchain & Gaming: Rechtliche Herausforderungen für Entwickler
Blockchain & Gaming: Rechtliche Herausforderungen für Entwickler
Influencer-Agenturen: So schützen Sie sich vor unberechtigten Kündigungen
Influencer-Agenturen: So schützen Sie sich vor unberechtigten Kündigungen
15a709c0 6010 4f76 ac22 64fa52191622 204239877

Arrest

29. März 2025

Definition und Zweck des Arrests Der Arrest, auch Sicherungsarrest genannt, ist ein prozessuales Sicherungsmittel im deutschen Zivilprozessrecht, geregelt in den...

Mehr lesenDetails
Schuldnerverzug

Schuldnerverzug

16. Oktober 2024
Grundgesetz

Grundgesetz

30. Juni 2023
Preisangabenverordnung (PAngV)

Preisangabenverordnung (PAngV)

9. November 2024
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

16. Oktober 2024

Podcast Folgen

8ffe8f2a4228de20d20238899b3d922e

Web3, blockchain and law – a critical review

26. September 2024

  In this insightful episode of the ITmedialaw podcast, we take an in-depth look at the intersection of Web3, blockchain...

Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025

In the final episode of the first season of the ITmedialaw.com podcast, we take a look at the future of...

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung