- Bundesregierung plant ein Influencer-Gesetz, das von Medienanstalten als sinnlos erachtet wird.
- Aktuelle Rechtsprechung erfordert bereits eine Kennzeichnungspflicht für Werbeabsichten in Medien.
- Die Direktorenkonferenz betont, dass die Anzeige-Regelungen auch online gelten, z.B. auf Instagram oder YouTube.
- Gesetzgebung zur Medienregulierung ist primär eine Länderaufgabe, nicht des Bundes.
- Gleichheit im Markt wird gefordert; ein spezielles Gesetz für Influencer bringt wenig.
- Es besteht ein Bedarf an Aufklärung für Influencer und Esport-Teams über aktuelle Gesetze.
- Unzureichendes Verständnis der Rechtslage könnte rechtliche Konsequenzen für Esport-Teams nach sich ziehen.
Auch die Medienanstalten halten das von der Bundesregierung angekündigte Influencer-Gesetz für sinnlos. Ich hatte den Vorstoß am Dienstag auch in diesem Beitrag kritisiert.
Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten Cornelia Holsten zeigte sich ebenfalls verwundert darüber: “Die Rechtssicherheit für Influencer wird durch ein neues Gesetz nicht verbessert, denn schon heute gilt eine Kennzeichnungspflicht, wenn eine Werbeabsicht vorliegt. Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz gleich dreimal: im Rundfunkstaatsvertrag, im Telemediengesetz sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gebot der Werbekennzeichnung gilt unabhängig davon, wo ich werbe – in TV, Hörfunk oder eben online über Instagram oder YouTube. Für die Aufsicht darüber sind alleine die Landesmedienanstalten (mit Ausnahme von Niedersachsen und Sachsen) zuständig, d. h. Gesetzgebung, die Medienregulierung betrifft, dürfte Länderaufgabe sein. Was wir wollen, ist Fairness im Markt und gleiche Regeln für alle, egal ob sie im TV, auf Instagram oder YouTube werben. Da hilft ein besonderes Gesetz für Influencer voraussichtlich wenig.”
Wichtig wäre endlich eine Aufklärung von Influencer, Esport-Teams, Streamer und vielen weiteren Akteuren. Nehmen wir z.B. diese Posts auf Twitter vom Esport Team “Team Prismatic
HOLY LORD what a great Start for our #CS:#GO Team! They just DOMINATED @epikk_esports on Dust2 16:05 and Inferno16:03 !@PointDuck was ONPOINT maybe cause of his new @OMENbyHP_de gear? ?
Thx @gamresport @expert_TechnoM @NaconGER
for the support? pic.twitter.com/OmMyU0pHOy— Team Prismatic (@teamprismatic) 12. Juni 2019
HOLY LORD what a great Start for our #CS:#GO Team! They just DOMINATED @epikk_esports on Dust2 16:05 and Inferno16:03 !@PointDuck was ONPOINT maybe cause of his new @OMENbyHP_de gear? ?
Thx @gamresport @expert_TechnoM @NaconGER
for the support? pic.twitter.com/OmMyU0pHOy— Team Prismatic (@teamprismatic) 12. Juni 2019
Eigentlich sind dies klassische Beispiele. Die Sponsoren von Team Prismatic sind Omen, der Energidrink Gamer und Technomarkt. Diese bezahlen dem Team Geld, monatlich, per Post oder wie auch immer. Nur so ist dieser Post zu verstehen. Erst müsste daher nach aktueller Rechtsprechung UND nach dem Leitfaden der Medienanstalten gekennzeichnet werden. In der aktuellen Art und Weise könnte ein andere Esport-Team über einen Rechtsanwalt eine Abmahnung verschicken UND dabei sogar Auskunft und Schadensersatz fordern. Bevor dieser Konzept gefühlt 90% der beteiligten Kreise auf Sozialen Netzwerken, YouTube, Twitch oder auf anderen Seiten nicht verstehen, braucht es auch kein Influencer-Gesetz.